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Reaktionen auf das Buch
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»Jetzt werde ich aus der Kirche austreten« |
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Ein Buch bewegt die Gemüter. Vor einem Jahr
erschien »Der Steinadler und sein Schwefelgeruch – Das neue Mittelalter«,
ein Buch, in dem Verleumdungskampagnen der Großkirchen gegen die
Urchristen im Universellen Leben im Detail dokumentiert werden. Obwohl die
öffentlichen Medien, die von dem Buch Kenntnis erhielten, sich bis heute
darüber ausschweigen, stößt es immer wieder auf großes Interesse. So
schrieb ein Leser aus Hamburg: »Ich lese gerade den ‘Steinadler’ und bin
immer wieder erschüttert, was für eine gewaltige Macht die großen Kirchen
selbst heute noch ausüben ... und dann diese ganzen Verleumdungen und
Gehässigkeiten gegen die ‘Sekten’...« Und ein Leser aus dem Saarland
merkte an: »Ich habe den ‘Steinadler’ bekommen und bin jetzt aufgeklärt.
Jetzt werde ich aus der katholischen Kirche austreten. Diese
Christenverfolgung, die die da machen, ist ja verheerend! Und die
katholische Kirche wird immer mehr zur Mega-Sekte. Wir werden dermaßen
bevormundet.« »Es ist für Sie also ein ‘Amüsement’, wenn Sie daran erinnert werden, welchen Schaden Sie in Ihrem Leben Ihren Mitmenschen zugefügt haben. ‘Amüsiert’ Sie also, wenn Menschen durch Sie ausgegrenzt, vertrieben, verunglimpft wurden... Ist das nicht eine merkwürdige Einstellung gegenüber Ihren Mitmenschen? Waren nicht auch Potentaten wie z.B. Kaiser Nero seinerzeit ‘höchst amüsiert’, wenn sie den Daumen senken konnten und Menschen durch sie zu leiden hatten? Das mag eine katholische Einstellung sein, aber gewiss ist es keine christliche. Denn in der christlichen Lehre würde es heißen: ‘Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!’...« Man könnte die Reaktion, ein Buch umgehend
wieder zurückzuschicken, auch als einen der mittelalterlichen Reflexe
bezeichnen, wie sie im „Steinadler“ an mehreren Stellen beschrieben
werden: Das Buch eines „Ketzers“ darf man nicht anrühren, geschweige denn
behalten oder gar darin lesen – so dachte der brave Katholik im
Mittelalter. Denn zum einen könnte ich selber in die Mühlen der
Inquisition geraten, wenn so etwas bei mir gefunden wird. Und zum anderen
könnte ich von „ketzerischem“ Gedankengut angesteckt werden und meine
Seele in der „ewigen Verdammnis“ landen. »So ist das also: Diejenigen, die den Frieden in Hettstadt über Jahre hinweg gestört haben, bezeichnen nun diejenigen, die auf diese Vorgänge hinweisen und sie dokumentieren, als Friedensstörer und Unruhestifter. Doch welcher ‘Friede’ wird hier gestört? Die Friedhofsruhe der eigenen verdrängten Schandtaten? Ich habe aber durchaus Verständnis dafür, dass Sie so reagieren, wenn Sie mit Tatsachen konfrontiert werden. Hätten Sie anders reagiert und mein Buch gut gefunden, dann hätte ich mich ja fragen müssen, ob ich auch schon dem Verursacher des Schwefelgeruchs anheim gefallen bin, den ich in meinem Buch so ausführlich beschrieben habe. Wenn Sie nicht wissen, wen ich meine, lesen Sie es nach bei Goethes Faust unter dem Stichwort ‘Pech und Schwefel’.« Soweit die Reaktionen aus der Politik. Die Kirche, die bekanntlich einen langen Atem zu haben glaubt, schwieg sich aus – bis zum Weihnachtstag. Genau am 24.12.2003 nämlich ging beim Autor des Buches ein Schreiben des Anwalts des lutherischen Kirchenrats Wolfgang Behnk ein. Auch dem lutherischen Verleumdungsbeauftragten Behnk ist im besagten Buch ein eigenes Kapitel (3.10) gewidmet. Doch das Schreiben des Anwalts war nicht sonderlich umfangreich. Er wollte dem Autor lediglich untersagen, zu behaupten, Behnk sei im Sommer 1996 »spätnachts« vor einem Bauernhof, der von Angehörigen der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben bewohnt wird, aufgetaucht und sei dabei mit einer »Nachtbild-Video-Kamera ausgerüstet« gewesen. Und er verlangt eine Unterlassungserklärung bis zum 31.12.03. Der Zeitpunkt war sehr feinsinnig gewählt.
Ein normaler Sterblicher, der keine persönlichen Kontakte zu irgendwelchen
Juristen unterhält, hätte in der gesetzten Frist bis Silvester auf diesen
Brief wohl kaum angemessen reagieren können. Doch die Juristen, die seit
Jahren gegen die Verleumdungskampagnen der Großkirchen gegen die
Urchristen ankämpfen, sind derlei Winkelzüge gewohnt. Es kam zu einem
Prozess vor dem Landgericht München, bei dem Behnk gar nicht bestritt, an
jenem Abend vor diesem Bauernhof aufgekreuzt zu sein – man war sich
lediglich uneinig, ob es 21 oder 22 Uhr gewesen sein könnte. Auch dass ein
Begleiter eine Videokamera dabei hatte, wurde nicht in Abrede gestellt,
und auch nicht, dass man mit ihr »an dunklen Orten« (so die
Gebrauchsanweisung) Aufnahmen machen kann. Das Gericht äußerte sich
zunächst verwundert, dass derartige Details überhaupt zum Gegenstand eines
Verfahrens gemacht werden. Als der Kirchenrat jedoch den angebotenen
Vergleich ablehnte, äußerte das Gericht in seinem Urteil die Meinung, dass
man nur von »nachts« sprechen könne, wenn es auch dunkel sei – und hier
handelte es sich erkennbar um einen sehr langen Hochsommerabend ... Sein
Ziel, das Buch aus dem Verkehr zu ziehen, erreichte der Kirchenmann
jedenfalls nicht. Notwendig wurde lediglich eine kleine Korrektur: Es ist
jetzt in dem Buch von »spätabends« (statt »spätnachts«) und von einer
mitgeführten »Video-Kamera« (statt »Nachtbild-Videokamera«) die Rede. Eine
beigefügte Karikatur, die Behnk ebenfalls verboten wissen wollte, beließ
das Gericht unbeanstandet (siehe Abbildung). Ein Richter merkte mit
ironischem Unterton an, Behnk wolle doch sicher nicht bestreiten, dass er
diese religiöse Minderheit durchaus intensiv »beobachtet« habe. [Startseite] [Aktuell]
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