vgl. dazu auch:
www.michelrieth.com
www.das-weisse-pferd.com/2006/evangelische_sekte_michelrieth.html

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
Euro 14,90, SFr 26,80 + Versand
ISBN 978-3-9808322-3-6

Zu bestellen per E-Mail bei
Verlag Das Weisse Pferd:
info@das-weisse-pferd.com
 


Kapitel 3

Abschnitt 9
„WIR WERDEN SIE BEKÄMPFEN,
DAS IST UNSERE PFLICHT“


Eine Natur-Klinik gefällt der Kirche nicht
(1986-1997)

Während sich in Hettstadt (S. 236 ff.) die Gemüter erhitzten, wurden die Urchristen in aller Stille an anderer Stelle fündig. Sie erwarben im Herbst 1986 im Marktheidenfelder Ortsteil Michelrieth (Landkreis Main-Spessart) das „Sanatorium Südspessart“ und richteten dort die HG Naturklinik ein, ein „Haus der Gesundheit“, wie über dem Eingang zu lesen ist. Durch zwei Anbauten wurde die Kapazität der Klinik wenige Jahre später auf ca. 50 Betten erweitert. Die neuen Klinikbetreiber übernahmen die Arbeitskräfte des vorherigen Sanatoriums, soweit diese es wollten, und vergaben alle Aufträge für Umbaumaßnahmen an einheimische Handwerkerfirmen. Die Klinik ist mittlerweile von den gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationsklinik und von Privat-Krankenkassen als Akutkrankenhaus anerkannt. Schwerpunktmäßig behandelt man dort Allergien und Schmerzzustände aller Art, Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen sowie Erschöpfungszustände, Tumorerkrankungen und weitere akute und chronische Krankheiten. Dabei stützt man sich sowohl auf die Schulmedizin als auch auf verschiedene Naturheilverfahren. Es werden auch Gespräche zur Lebensberatung angeboten. Ein wichtiges Ziel der Therapien ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.

Doch: Urchristen können tun, was sie wollen – in den Augen der Kirche ist es immer „falsch“. Als im Main-Echo vom 27.9.86 die Meldung über den (bereits erfolgten) Verkauf des Sanatoriums an urchristliche Ärzte zu lesen stand, rief noch am selben Tag der evangelische Ortspfarrer Bayer von Michelrieth 431 beim Verkäufer, einem angesehenen Arzt, an, und machte ihm Vorhaltungen. Am darauf folgenden Tag erklärt Bayer in seiner Predigt von der Kanzel herab, er mache sich „große Sorge, weil sich das Heimholungswerk hier eingekauft“ habe.

Man stelle sich das vor: Noch ehe sich die Bewohner des kleinen Spessartdorfes ein eigenes Urteil bilden können, werden sie schon von der kirchlichen Obrigkeit von der Kanzel herab gegen die Neubürger aufgehetzt. Das Klima wird von dem Herrn im Talar höchstpersönlich vom ersten Moment an vergiftet.

Doch die Urchristen bleiben nicht untätig. Gleich nach dem Gottesdienst laden sie den Pfarrer und die Dorfbewohner für den Nachmittag zu einem Informationsgespräch ein. Auch der katholische Priester von Marktheidenfeld wird vor der Sonntagsmesse eingeladen. Doch der sagt gleich: „Wir werden Sie bekämpfen; das ist unsere Pflicht.“ Denn die katholische Kirche sei die einzig rechtmäßige Nachfolgerin Christi. (Weshalb verfolgt der Priester dann eigentlich nicht auch die lutherische Kirche?)

Die Pfarrer folgen der Einladung nicht, aber einige Bürger, die auf die neue Situation nicht sofort mit Vorurteilen reagieren. Damit auch der letzte begreift, was er zu denken hat, liegt wenige Tage später den im Dorf ausgetragenen Tageszeitungen das „Klärende Wort“ (S. 244 ff.) der Würzburger Dekane bei. Der Clou dabei: Die Werbeabteilungen der Zeitungen wissen davon nichts! Wie kam also diese Verleumdungsbeilage in die Tageszeitung? Offenbar ließen die Pfarrer ihre Beziehungen zu den Austrägerinnen spielen ...

Doch das sind nicht die einzigen Beziehungen, über die man als schwarz gekleideter Hochwürden verfügt. Drei Herren aus dem Landratsamt tauchen urplötzlich in der Klinik auf und wollen den Umbau des Gebäudes stoppen – obwohl, wie sich bald herausstellte, alle Unterlagen und Genehmigungen vorliegen. Eine Nachfrage ergibt, dass die Kirche entsprechenden Druck ausgeübt hatte ...

Groß-Aufgebot an Ehrabschneidern

Doch äußerlich war das Projekt den Urchristen diesmal nicht mehr zu nehmen. Dann vergiften wir wenigstens das Ortsklima weiter, mögen die Kirchenoberen sich da gedacht haben – und zwar nicht nur in Michelrieth, sondern in der gesamten Gemeinde Marktheidenfeld. Ende Mai 1987 wurden Pfarrer Haack aus München und Graf Magnis aus Würzburg in das katholische Pfarrheim St. Laurentius in Marktheidenfeld eingeladen. Im Gefolge brachten sie noch zwei weitere Rufmordbeauftragte mit: Pfarrer Erwin Haberer aus Nürnberg und Pfarrer Thomas Gandow aus Berlin. Eingelassen wurden nur Besucher mit schriftlicher Einladung – denn an einer Diskussion mit Urchristen war man nicht nur nicht interessiert, man wollte sie von vorne herein ausschließen! Dennoch gelang es drei Urchristen, in den Saal zu gelangen und wenigstens einige Verleumdungen richtig zu stellen. Was Graf Magnis über die Ernährungslehre der Urchristen oder Friedrich Haack über die Verfrachtung der Urchristen „irgendwohin“ in den Raum stellten, wurde bereits berichtet. 432 Festgehalten werden soll noch, dass der Marktheidenfelder Oberbürgermeister Dr. Leonhard Scherg beschimpft wurde, weil er, im Gegensatz zu Hettstadts Oberhaupt Waldemar Zorn, nicht erschienen war. (Bei einer Inquisitionsveranstaltung haben die Honoratioren, wie im Mittelalter, natürlich Gewehr bei Fuß zu stehen!) Die Main-Post berichtet darüber (1.6.87) mit unüberhörbarer Sympathie für die dort geäußerten Ausfälligkeiten („die größte Sauerei“) und bemängelt, dass „viel zu oft“ Fragen direkt an die Vertreter der Urchristen gerichtet worden seien. Auch manche Journalisten müssen sich erst daran gewöhnen, dass, im Gegensatz zu ähnlichen Anlässen in vergangenen Zeiten, „Ketzer“ heute keinen Knebel mehr tragen müssen ...

Die Urchristen berichteten in ihrer Zeitschrift Der Christusstaat (6/87) über die Veranstaltung, insbesondere über die schwierigen Umstände des Hinein-Gelangens: „Unvermittelt sahen sich drei Christusfreunde umzingelt, und der ... Eintritt wurde ihnen verwehrt. Fast eine Viertelstunde wurden die drei Vertreter des Universellen Lebens in einer Ecke des Raumes von einer Anzahl muskulöser Saalordner bewacht, bis man ihnen, da sie sich nicht abweisen ließen und gelassen bleiben, den Zutritt zur Veranstaltung doch noch erlaubte.“

Eine „Bürgerinitiative“ mit eigennützigen Zielen

Ausgerechnet an dieser Passage des Artikels nahmen drei Mitglieder einer „Bürgerinitiative Michelrieth“ Anstoß und forderten eine „Gegendarstellung“, wonach der Eintritt nicht frei war und man auch niemanden „umzingelt“ habe. Diese Bagatelle – die natürlich keine Gegendarstellung rechtfertigen kann – wird deshalb erwähnt, weil die „Bürgerinitiative“ diese abgelehnte „Gegendarstellung“ per Rundbrief an Dutzende von Adressen von Christusfreunden im ganzen Bundesgebiet versandte – ganz ähnlich, wie dies wenig später „Frau Zierlein“ tun sollte (S. 282 ff). Auf Anfrage gab ein Mitglied der offenbar nur aus drei Personen bestehenden „Bürgerinitiative“ zu, dass die Adressen tatsächlich aus der Kartei von Graf Magnis stammten und die Briefe von diesem versandt wurden. Damit war auch klar, wer hinter dieser „Initiative“ steckte.

Zum „Sprecher“ der Bürgerinitiative machte sich ein gewisser Thomas Müller, Jahrgang 1957, Sohn einer lutherischen Mesnerin, der als Kind in der Kirche gerne vertretungsweise den Klingelbeutel umher trug und später selbst Mesner wurde; ein „verwöhnter Junge“, so wird berichtet, der jedoch das Gymnasium nicht schaffte und sich später mehr schlecht als recht als Verkäufer von Küchen durchschlug. Mehr „Erfolg“ hatte er auf anderem Gebiet: Er spannte seinem eigenen Vetter die Frau aus. Dieser Vetter musste seiner Frau bei der Scheidung ca. 100.000 DM ausbezahlen. Um dies zu können, verkaufte er sein Haus in Michelrieth an Urchristen.

Obwohl Thomas Müller auf diese Weise indirekt selbst zu den ersten gehörte, die „an den Urchristen etwas verdienten“, wie die Leute im Ort sich ausdrücken, machte er Stimmung gegen alle, die Häuser oder Grundstücke an Urchristen verkauft hatten. Welche Rolle der materielle Aspekt bei dieser „Bürgerinitiative“ spielte, zeigt sich auch bei einem anderen Mitglied, einer Frau, die zunächst alle baulichen Veränderungen auf einem von Urchristen erworbenen Nachbargrundstück blockierte, dann aber quasi über Nacht bereit war, ihr eigenes Haus zu verkaufen, als man ihr genügend Geld dafür bot. Als das dritte Mitglied bei einem Verkehrsunfall starb, stand Müller alleine da. Da er im Dorf nicht sonderlich beliebt war, zog er in ein Nachbardorf und setzte von dort aus mit Leserbriefen und öffentlichen Auftritten bei jeder sich bietenden Gelegenheit (mit Vorliebe CSU-Wahlversammlungen, vgl. S. 360) seine Hetztiraden gegen die Urchristen fort.

Die biografischen Daten Thomas Müllers wurden hier ein wenig beleuchtet, um an diesem Beispiel zu zeigen: Der ethische Aspekt spielt für Rufmordbeauftragte bei der Auswahl ihrer Handlanger nicht nur überhaupt keine Rolle – sie greifen sogar mit Vorliebe, sicher nicht anders als im Mittelalter, auf geltungssüchtige, mit Minderwertigkeitskomplexen behaftete und moralisch eher zwielichtige Personen zurück. Ein „normaler“ Zeitgenosse würde kaum ein Interesse daran haben, gegen friedliche Nachbarn vorzugehen und sich mit Verleumdungen gegen Andersgläubige in der Öffentlichkeit aufzuwerten. Wer wäre Müller, wer wäre Jungen aus Hettstadt, wer wären diverse „Aussteiger“ und „Ehemalige“ ohne die „Ketzer“, auf denen sich so wohlfeil herumhacken lässt? Dennoch nützen selbst die Medien Leute vom Schlage eines Müller oder Jungen gerne, um Stimmung gegen eine religiöse Minderheit zu machen. Dadurch ist den Gehilfen der berufsmäßigen Anschwärzer eine gewisse Aufwertung gewiss – ähnlich wie im Mittelalter den Handlangern, die das Holz für den Scheiterhaufen herbei trugen, beim Autodafé einen guten Platz bekamen – und einen gewissen Ablass ihrer Sündenstrafen dazu.

Unterschriften gegen die Verfassung

Wie wenig Müller mit Demokratie, Grundrechten und Verfassung am Hut hat, stellte er Ende 1992 unter Beweis. Er stellte einen „Forderungskatalog“ an den Stadtrat von Marktheidenfeld auf und sammelte dafür 69 Unterschriften aus dem Dorf – wovon aber etwa ein Dutzend Bewohner wenig später ihre Unterschrift wieder zurückzogen, weil sie sich von Müller „getäuscht“ fühlten. Müller forderte: „Kein neues Baugebiet in Michelrieth – ... Keine weiteren Grundstücksgeschäfte auf kommunaler Basis mit dem Universellen Leben – ... keinen ‚universellen’ Ortssprecher oder Stadtrat“. 433 Zu diesem Zeitpunkt (und auch danach bis heute) war überhaupt kein Urchrist als Kandidat für das Amt des Stadtteilsprechers oder eines Stadtrats benannt worden. Bürgermeister Dr. Scherg musste bei der nächsten Stadtratssitzung Müller bescheinigen, „alle darin erhobenen Forderungen widersprächen der Verfassung des Freistaats Bayern und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ 434 – denn eine Gemeinde darf bei einem Grundstücksverkauf niemand nach seinem Glauben fragen, darf auch niemanden wegen seines Glaubens von einer demokratischen Wahl ausschließen. Entscheiden könne die Gemeinde nur über das neue Baugebiet. Hier machte der amtierende Ortssprecher aber deutlich, dass für das neue Baugebiet bereits einige Anfragen von jungen Leuten aus dem Dorf vorlägen, denen man fairerweise das Bauen nicht verbieten könne, nachdem einige der Unterzeichner der „Forderungen“ ihre Häuser vorher bereits auf billigem Gemeindegrund errichtet hätten ...

Ein Beispiel dafür, wie ein fanatisierter Hetzer eine halbe Dorfgemeinschaft so durcheinander bringen kann, dass sie Mühe hat, noch klar zu denken. Müller legte zur „Untermauerung“ seiner offensichtlich verfassungswidrigen Ziele noch einen Lageplan vor, auf dem sämtliche Häuser von Urchristen markiert waren. „Schwarze Listen“ gehörten schon immer zum Handwerkszeug von Verleumdern und Inquisitoren.

In einem Flugblatt erinnerten die Urchristen daran, dass 60 Jahre zuvor an deutschen Ortseingängen Tafeln aufgestellt wurden mit der Aufschrift: „In folgenden Häusern leben Juden“. Und dass in den 20er Jahren nazistische Gruppen dazu aufriefen, Juden den Erwerb von Grundstücken zu verbieten, ihnen die bürgerlichen Rechte abzuerkennen – was dann später in den „Nürnberger Gesetzen“ auch tatsächlich geschah. Sie verteilten dieses Flugblatt auf einer Demonstration gegen Ausländerfeindlichkeit in Marktheidenfeld.

Nicht einmal ein toter Urchrist ist ein guter Urchrist

Es ist leicht, gegen Diskriminierung und Rassismus an weit entfernt liegenden Orten zu demonstrieren. Doch was geschieht vor der Haustüre? Noch 1986, unmittelbar nachdem der Erwerb der Klinik durch Urchristen bekannt geworden war, änderten z. B. Pfarrer Bayer und sein Kirchenvorstand die Friedhofssatzung des von der evangelischen Kirche betriebenen Michelriether Friedhofs, wonach dort ab sofort „nur evangelische und katholische Begräbnisse zulässig“ sein sollten. Als erste bekam dies im August 1988 die Familie der 46-jährig an Krebs verstorbenen Michelriether Bürgerin Irmtraud M., einer ehemaligen Protestantin, zu spüren: Mit der Beerdigung ihrer sterblichen Hülle musste man ins benachbarte Altfeld ausweichen, wo sich der nächstgelegene kommunale Friedhof befindet. Für den konfessionellen Gottesacker in Michelrieth galten ab sofort wieder die mittelalterlichen Ketzergesetze (S. 48), wonach „Überreste von Häretikern“ dort nichts zu suchen haben!

Auch die Ende 1991 68-jährig verstorbene Urchristin Aloisia S. durfte nicht in Michelrieth beerdigt werden. In einer Pressemeldung machten die Urchristen darauf aufmerksam, dass logischerweise auch Jesus von Nazareth keine Chance hätte, in Michelrieth beerdigt zu werden – denn er war schließlich weder evangelisch noch katholisch.
Und das wäre auch, nebenbei bemerkt, nur konsequent. Dostojewskij lässt in seiner Erzählung vom „Großinquisitor“ diesen zu Christus sagen: „Vielleicht willst Du es aus meinem Munde hören, so vernimm es denn: Wir sind nicht mit Dir, sondern mit ihm [mit dem Gegenspieler Gottes], das ist unser Geheimnis.“ Und am Ende weist er den zurückgekehrten Messias aus der Stadt: „Gehe hinaus und kehre nicht wieder.“

Weil der junge Nachfolger von Pfarrer Bayer in den Augen einiger der lutherischen Kirchenoberen offenbar zu schwach gegen die „Ketzer“ vorging, sorgte der benachbarte Lohrer Dekan Michael Wehrwein, ein fanatischer Ketzerjäger, dafür, dass das 400-Seelen-Dorf Michelrieth zeitweilig einen zweiten Pfarrer erhielt: Michael Fragner, der sich vor allem um die Auseinandersetzung mit der ungeliebten „Sekte“ kümmern sollte. Und so beklagte sich der neue Inquisitor gleich in einer Reihe von Fernsehauftritten in theatralischer Weise darüber, dass das Dorf von der „Sekte“ fast vollkommen aufgekauft worden sei. (Urchristen stellen dort in Wahrheit höchstens ein Viertel bis ein Drittel der Bewohner). Fragner richtete auch eine Internetseite ein, für die er – statt den Namen der Kirchengemeinde zu verwenden – den Namen des Dorfes missbrauchte und auf die er alle möglichen Verleumdungen gegen die Urchristen platzierte.

Angeschleppt von Fragner, Müller oder Jungen, stürzten sich kirchenhörige Journalisten nur zu gern auf das kleine Dorf und stellten ihre Kameras mit Vorliebe direkt vor dem Klinikeingang auf, so dass weder Angestellte noch Patienten ungefilmt ein- und ausgehen konnten.

Hetze mit anonymen Flugblättern

Eine kleine Clique von Fanatikern versuchte weiter, Unruhe auch in die Dörfer der Umgebung zu tragen – etwa 1992 mit anonymen Hetz-Flugblättern, in denen nicht nur die Urchristen als „Sektenbande“ beschimpft wurden, sondern auch der Würzburger Rechtsanwalt Dr. Manfred Mohr angegriffen wurde. Mohr hatte es gewagt, die Urchristen in mehreren Prozessen zu vertreten. Er konnte unter anderem die Schule der Urchristen im benachbarten Esselbach durchsetzen (S. 347 ff.). Nun wird er als „Wittek-Anhänger“ bezeichnet, obwohl er als gläubiger Protestant und Kirchenvorstand mit dem Glauben der Urchristen nichts zu tun hat. Da Dr. Mohr auch als SPD-Politiker aktiv ist, wurden die SPD-Anhänger zur Wahlenthaltung aufgefordert, solange Mohr die Urchristen vertritt. 435

Auch jüdische Anwälte sowie Anwälte, die Juden vertraten, waren in der Weimarer Zeit immer wieder Zielscheibe von gehässigen Angriffen. Ein Urchrist fand durch einen Anruf heraus, wer vermutlich hinter diesen Flugblättern steckte: Er gab sich als Gegner der Urchristen aus und rief den Hettstädter Bürgermeister Zorn an mit der Anregung, doch noch einmal so ein Flugblatt zu verteilen. Zorn gab nach Schilderung des Anrufers zur Antwort, das Flugblatt gegen den SPD-Politiker sei ihm bekannt, und er rufe den Herrn Müller sowieso an. Auf die Frage, ob er, der Anrufer, die anderen „Aktiven“ in Michelrieth verständigen solle, meinte Zorn, dies sei vorläufig nicht nötig. Als Dr. Mohr daraufhin Thomas Müller wegen Unterlassung der in den Flugblättern enthaltenen Beleidigungen verklagte, befand das Landgericht Würzburg diese indirekten Hinweise allerdings nicht für ausreichend, Müller das unmittelbare Verfassen der Flugblätter eindeutig nachzuweisen. Zorn stritt vor Gericht eine direkte Zusammenarbeit mit Müller ab.

„Einer der fleißigsten Verleumder“ des Universellen Lebens: Gerhard Lenz

Auch wenn ein direkter Nachweis der Verfassertätigkeit Müllers nach Ansicht des Gerichtes nicht vorlag – letztlich stand Aussage gegen Aussage –, so hätte dieses Verfahren eine kritische Öffentlichkeit an sich hellhörig machen müssen: Weshalb distanzierten sich Müller und Zorn nicht eindeutig von diesen Flugblättern? Entspricht nicht der ganze Duktus ihrer sonstigen Hetzreden gegen die Urchristen dem Ungeist solcher Pamphlete? Muss man nicht den Anfängen wehren, wenn ein Rechtsanwalt nur deshalb hinterrücks angegriffen wird, weil er eine Minderheit verteidigt?

Solche Fragen stellte die Presse nicht. Im Gegenteil: En Journalist des Evangelischen Pressedienstes, Gerhard Lenz, sorgte in dieser für die kirchlichen Verleumdungs-Handlanger schwierigen Situation dafür, dass der Fall in der Öffentlichkeit geradezu auf den Kopf gestellt wurde. „’Urchrist’ tätigt unter falschem Namen fingierte Anrufe“ 436 – so lautete nun die Überschrift der epd- Meldung, oder „Anhänger des ‚Universellen Lebens’ gibt vor Gericht fingierte Anrufe zu“ 437 – der Anrufer musste sie gar nicht „zugeben“, er wurde ja eigens als Zeuge benannt, weil er mit diesen Anrufen die Sachlage zu erhellen versucht hatte. Der Zeuge wurde dadurch zum Täter degradiert, der als Täter angeklagte Müller wie sein Vertrauter Zorn jedoch zum Opfer hochstilisiert. Man vergleiche die Überschrift des ebenfalls kirchlich ausgerichteten Main-Echo, das die epd-Meldung jedoch nicht übernommen hatte: „Wer schrieb die anonymen Flugschriften? Rechtsanwalt: Verleumdungskampagne“ (18.3.93). Lenz, der im Gerichtssaal selber mit Zwischenrufen für Müller Partei ergriffen hatte, bezeichnete wenig später in einem weiteren Artikel den evangelischen Kirchenvorstand Dr. Mohr als „Sektenanwalt“, der eine „Niederlage“ erlitten habe. Als im Christusstaat (8/93) Lenz als einer der „fleißigsten Verleumder“ der Urchristen bezeichnet wurde, erstattete er Strafanzeige. Nachdem die Urchristen der Staatsanwaltschaft umfangreiches Material zukommen ließen über die Art und Weise, wie Lenz jahrelang Meldungen manipuliert und in polemischer Weise gegen die Urchristen lanciert hatte, wurden die Ermittlungen eingestellt.

Am Beispiel des epd-Journalisten Gerhard Lenz lässt sich aufzeigen, wie die Kirche ihre Medien- und Finanzmacht skrupellos gegen Andersdenkende einsetzt – denn die epd-Meldungen werden jedes Mal von zahlreichen Zeitungen ungeprüft und unverändert abgedruckt. Lenz hatte beispielsweise bei der Eröffnung der Naturklinik 438 behauptet, „das Heimholungswerk“ habe die Klinik eröffnet. Er verschweigt, dass Pfarrer Bayer von der Kanzel gegen die Klinik gepredigt hatte, berichtet aber, dass Urchristen vor der Kirchentür zu einem Informationsnachmittag einluden – als ob sie missionieren wollten. Er verbreitet sich über „gereizte Stellungnahmen“ der Urchristen gegen „kritische Anfragen“ (also Verleumdungen), verschweigt aber die massive Einflussnahme der Kirche gegen die Umbaumaßnahmen. Den Schweigemarsch der Urchristen (S. 290) kommentiert er mit der Überschrift: „Demonstration gegen Kirche“ 439 – als ob die Urchristen gegen die Gläubigen der Großkirchen demonstriert hätten und nicht gegen ihre Diskriminierung und Verleumdung durch die Kirchenhierarchie. Über diesen Hintergrund verliert er kein Wort. Statt dessen schreibt er bei jeder sich bietenden Gelegenheit von der „von den Kirchen als Sekte eingestuften Religionsgemeinschaft“ oder von der „selbsternannten Prophetin“. Da hätte Gott lange warten können, wenn Er bei der Berufung Seiner Wortträger, vom Alten Bund bis heute, erst um die Genehmigung der Priesterkaste nachgesucht hätte ...

Auswirkungen der Verhetzung

Allein die Analyse der Lenzschen Verleumdungsarbeit könnte mühelos ein eigenes Kapitel füllen, doch die wenigen Beispiele mögen genügen. Ein Ziel hatten die fanatisierten Bekämpfer der Urchristen, im Verbund mit den kirchlichen Rufschädigern, auch im Raum Michelrieth längst erreicht: die Aufhetzung zumindest eines Teils der Bevölkerung. Dies lässt sich an einzelnen Reaktionen deutlich ablesen. In den Jahren 1987 bis 1989 wurde etwa die Naturklinik mehrfach Zielscheibe von Telefonterror. Die Anrufe erfolgten meist nachts. „Man sollte euch alle umbringen“, sagte der Anrufer, „ihr solltet alle verschwinden“, „man sollte euch alle vergasen“ usw. [PS: Inzwischen [2005] haben auch evangelische Christen der Umgebung dort ihren Arbeitsplatz] Kinder im Nachbardorf Marienbrunn erhalten von ihren Eltern ein Verbot, mit Kindern von Urchristen zu spielen. Kinder von Urchristen werden auf dem Schulweg als „Sektenschweine“ beschimpft, zu Boden gestoßen und getreten. Anfang 1993 wird ein Steinkreuz aus Bundsandstein, das Urchristen in Kredenbach auf dem Gelände eines urchristlichen Bauernhofes aufgestellt hatten, umgehauen; ein an gleicher Stelle zur Mahnung aufgestelltes Holzkreuz wird ebenfalls beschädigt. 440 In der Nacht zum 5.9.1994 werden auf den Feldern desselben Hofes 60 Ballen Stroh angezündet – in dieser Nacht war in Esselbach, gegenüber der urchristlichen Schule, ein feuchtfröhliches CSU-Schoppenfest veranstaltet worden.

Um die Verleumdungsarbeit rund um Michelrieth zu intensivieren und auf eine breitere Basis zu stellen, gründete Müller mit einigen „Mitstreitern“ Ende 1994 eine neue „Bürgerinitiative“ mit dem Namen „Bürger beobachten Sekten“ (BbS). Dieser Verein wurde in Wertheim als „gemeinnützig“ eingetragen. Als die Urchristen einen Verein „Bürger beobachten Kirchen“ gründeten, verweigerten die Behörden diesem Verein die Gemeinnützigkeit, obwohl die Satzung fast deckungsgleich – aber eben mit „Kirchen“ statt „Sekten“ – formuliert war. Braucht es noch einen Beweis, dass Behörden und Politiker in Deutschland fast durchweg auf dem Kirchenauge blind sind?

Die Verleumdungen des neuen Vereins sind ebenso absurd wie die des alten. Müller behauptet beispielsweise im Juni 1997 in Wertheim: „Wer gesundheitlich angeschlagen in dieses Netz gerate, dem werde klar gemacht, dass seine Krankheit von einer früheren, vielleicht sogar ‚wiedergeborenen’ Schuld herrühre, die sich nur durch Arbeitsleistungen ‚für Gotteslohn’ oder durch Einbringung von Geldvermögen abtragen lasse“. 441 Da hat der Protestant Müller wohl den Adressaten verwechselt: Ablasszahlungen gibt es in der katholischen Kirche, nicht aber im Universellen Leben. Das Main-Echo muss eine Gegendarstellung bringen (14.8.97).

Politiker vor dem Karren der kirchlichen Ehrabschneider

Nicht viel glaubwürdiger sind die Aussagen einer ehemaligen Klinik-Patientin, Irene Saft, die Anfang Dezember 1996 442 auf einer Veranstaltung der SPD (!) in Wertheim-Höhefeld präsentiert wird. Sie berichtet von „Erlebnissen“, die sie fünf Jahre zuvor bei einem Aufenthalt in der Klinik hatte: Während einer Behandlung sei es ihr „schummrig“ geworden, sie habe sich „beobachtet“ gefühlt (was ja für eine Klinik in Bezug auf die Patienten nicht ungewöhnlich wäre), man habe sie unmerklich „vereinnahmen“ wollen. Seltsam nur, dass die Frau noch längere Zeit nach ihrem Aufenthalt nur positiv über die Klinik sprach. Ein „Ausstiegsberater“ habe ihr „geholfen“, sich von der „Sekte“ zu lösen 443 – bei der sie doch nie in irgend einer Weise aktiv war! Könnte es sein, dass hier ein innerlich labiler Mensch zunächst euphorisch auf Neues reagiert, aber auch sehr leicht wieder vom Gegenteil „überzeugt“ werden kann? Man kann sich nur wundern, wie eine demokratische Partei und die Medien so unkonkrete und nebulöse Vorwürfe zu einer Art „Aussteigerbericht“ hochstilisieren können. Federführend ist hier die baden-württembergische SPD-Landtagsabgeordnete Carla Bregenzer, die sich als „sektenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion“ bezeichnen lässt und sich offenbar mit diesem Thema profilieren will.

Kirchliche Ehrabschneider wie der bayerische Rufmordbeauftragte „Pfarrer“ Wolfgang Behnk haben zu diesem Zeitpunkt einen Teil ihrer Schmutzarbeit bereits an ihnen willfährige Politiker übergeben. Behnk hatte Ende 1994 in Kreuzwertheim bei der Gründungsversammlung der „BbS“ – den Eindruck vermittelt, im Universellen Leben ziehe man einer ärztlichen Behandlung die Anhörung von Cassetten vor. Kein Wunder, dass auch staatliche Stellen derlei Verleumdungen in ihre Berichte aufnehmen – so etwa die Landesregierung von Schleswig-Holstein in einen „Bericht über Aktivitäten von Sekten“ (1995), in dem über das Universelle Leben behauptet wird: „Neue geoffenbarte Heilmethoden treten an die Stelle der Schulmedizin.“ Oder in Berlin, wo 1997 behauptet wird: „Für den gläubigen Anhänger besteht potentiell die Gefahr, dass er sich im Krankheitsfall zu spät oder gar nicht in fachärztliche Behandlung begibt, um sich nicht dem Verdacht mangelnder Glaubensfestigkeit auszusetzen.“

Mit derlei Behauptungen will man sowohl die von Urchristen geführten erfolgreichen medizinischen Einrichtungen als auch die – völlig unabhängig davon angebotene – urchristliche Heilung durch Gebet und Glauben diskreditieren. Urchristen mögen noch so oft wiederholen, dass sie in ihrer Klinik auch schulmedizinische Methoden anwenden; dass sie bei jeder Glaubensheilung ausdrücklich darauf hinweisen: „Der Besuch dieser Veranstaltung schließt den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker keineswegs aus“ – die falschen Behauptungen werden dessen ungeachtet bewusst wiederholt. Die Haltlosigkeit dieser Verleumdungen stellte 1999 auch das Verwaltungsgericht Würzburg fest: „Nachfragen des Gerichtes bei der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Humanmedizin, bezüglich der von der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben unterhaltenen Naturheilklinik ergaben keine Erkenntnisse, die eine Gefährdung von Patienten erkennen ließen. Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken seien auch keine Einzelfälle bekannt, in denen es durch verspätete oder verzögerte Konsultation eines Arztes zu Gefährdungen Einzelner an Leib und Leben gekommen sei ... Rein naturheilkundliche Therapien werden nur in 10 bis 15 % der Fälle angewandt. Dieser Umstand belegt, dass sich die Anhänger des Universellen Lebens auch schulmedizinisch anerkannter Heilmethoden bedienen. Die theoretisch bestehende Möglichkeit, dass ein gläubiger Anhänger des Universellen Lebens in der Praxis tatsächlich auf ärztliche Hilfe verzichten und deshalb sich in Lebensgefahr bringen könne, muss deshalb als Spekulation betrachtet werden.“ 444
Auch der Beliebtheit der Naturklinik konnten die nun auch gerichtlich widerlegten kirchlichen Verleumdungen nichts anhaben. Selbst mehrere Theologen waren dort mittlerweile zufriedene Patienten ...
 

Zum Kapitel 3-10                      Zurück zum Kapitel 3-8                     Zurück zur Übersicht   

[ Startseite ]    [ Überblick ]    [ Aktuell ]    [ Inhaltsverzeichnis ]    [ Hintergrund ]    [ Links ]    [ Kontakt ]    [ Impressum ]    [ Schattenwelt ]