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Abschnitt 9
„WIR WERDEN
SIE BEKÄMPFEN,
DAS IST UNSERE PFLICHT“
Eine Natur-Klinik gefällt der Kirche nicht
(1986-1997)
Während sich in Hettstadt (S. 236 ff.) die
Gemüter erhitzten, wurden die Urchristen in aller Stille an anderer Stelle
fündig. Sie erwarben im Herbst 1986 im Marktheidenfelder Ortsteil
Michelrieth (Landkreis Main-Spessart) das „Sanatorium Südspessart“ und
richteten dort die HG Naturklinik ein, ein „Haus der Gesundheit“, wie über
dem Eingang zu lesen ist. Durch zwei Anbauten wurde die Kapazität der Klinik
wenige Jahre später auf ca. 50 Betten erweitert. Die neuen Klinikbetreiber
übernahmen die Arbeitskräfte des vorherigen Sanatoriums, soweit diese es
wollten, und vergaben alle Aufträge für Umbaumaßnahmen an einheimische
Handwerkerfirmen. Die Klinik ist mittlerweile von den gesetzlichen
Krankenkassen als Rehabilitationsklinik und von Privat-Krankenkassen als
Akutkrankenhaus anerkannt. Schwerpunktmäßig behandelt man dort Allergien und
Schmerzzustände aller Art, Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen sowie
Erschöpfungszustände, Tumorerkrankungen und weitere akute und chronische
Krankheiten. Dabei stützt man sich sowohl auf die Schulmedizin als auch auf
verschiedene Naturheilverfahren. Es werden auch Gespräche zur Lebensberatung
angeboten. Ein wichtiges Ziel der Therapien ist es, die Selbstheilungskräfte
des Körpers zu aktivieren.
Doch: Urchristen können tun, was sie wollen – in den Augen der Kirche ist es
immer „falsch“. Als im Main-Echo vom 27.9.86 die Meldung über den (bereits
erfolgten) Verkauf des Sanatoriums an urchristliche Ärzte zu lesen stand,
rief noch am selben Tag der evangelische Ortspfarrer Bayer von
Michelrieth 431 beim Verkäufer, einem angesehenen Arzt, an, und machte ihm
Vorhaltungen. Am darauf folgenden Tag erklärt Bayer in seiner Predigt von der
Kanzel herab, er mache sich „große Sorge, weil sich das Heimholungswerk hier
eingekauft“ habe.
Man stelle sich das vor: Noch ehe sich die Bewohner des kleinen
Spessartdorfes ein eigenes Urteil bilden können, werden sie schon von der
kirchlichen Obrigkeit von der Kanzel herab gegen die Neubürger aufgehetzt.
Das Klima wird von dem Herrn im Talar höchstpersönlich vom ersten Moment an
vergiftet.
Doch die Urchristen bleiben nicht untätig. Gleich nach dem Gottesdienst
laden sie den Pfarrer und die Dorfbewohner für den Nachmittag zu einem
Informationsgespräch ein. Auch der katholische Priester von Marktheidenfeld
wird vor der Sonntagsmesse eingeladen. Doch der sagt gleich: „Wir werden Sie
bekämpfen; das ist unsere Pflicht.“ Denn die katholische Kirche sei die
einzig rechtmäßige Nachfolgerin Christi. (Weshalb verfolgt der Priester dann
eigentlich nicht auch die lutherische Kirche?)
Die Pfarrer folgen der Einladung nicht, aber einige Bürger, die auf die neue
Situation nicht sofort mit Vorurteilen reagieren. Damit auch der letzte
begreift, was er zu denken hat, liegt wenige Tage später den im Dorf
ausgetragenen Tageszeitungen das „Klärende Wort“ (S. 244 ff.) der Würzburger
Dekane bei. Der Clou dabei: Die Werbeabteilungen der Zeitungen wissen davon
nichts! Wie kam also diese Verleumdungsbeilage in die Tageszeitung? Offenbar
ließen die Pfarrer ihre Beziehungen zu den Austrägerinnen spielen ...
Doch das sind nicht die einzigen Beziehungen, über die man als
schwarz gekleideter Hochwürden verfügt. Drei Herren aus dem Landratsamt
tauchen urplötzlich in der Klinik auf und wollen den Umbau des Gebäudes
stoppen – obwohl, wie sich bald herausstellte, alle Unterlagen und
Genehmigungen vorliegen. Eine Nachfrage ergibt, dass die Kirche
entsprechenden Druck ausgeübt hatte ...
Doch äußerlich war das Projekt den Urchristen diesmal nicht mehr zu nehmen.
Dann vergiften wir wenigstens das Ortsklima weiter, mögen die Kirchenoberen
sich da gedacht haben – und zwar nicht nur in Michelrieth, sondern in der
gesamten Gemeinde Marktheidenfeld. Ende Mai 1987 wurden Pfarrer Haack aus
München und Graf Magnis aus Würzburg in das katholische Pfarrheim St.
Laurentius in Marktheidenfeld eingeladen. Im Gefolge brachten sie noch zwei
weitere Rufmordbeauftragte mit: Pfarrer Erwin Haberer aus Nürnberg und Pfarrer
Thomas Gandow aus Berlin. Eingelassen wurden nur Besucher mit schriftlicher
Einladung – denn an einer Diskussion mit Urchristen war man nicht nur nicht
interessiert, man wollte sie von vorne herein ausschließen! Dennoch gelang
es drei Urchristen, in den Saal zu gelangen und wenigstens einige
Verleumdungen richtig zu stellen. Was Graf Magnis über die Ernährungslehre der
Urchristen oder Friedrich Haack über die Verfrachtung der Urchristen
„irgendwohin“ in den Raum stellten, wurde bereits berichtet.
432 Festgehalten
werden soll noch, dass der Marktheidenfelder Oberbürgermeister Dr. Leonhard
Scherg beschimpft wurde, weil er, im Gegensatz zu Hettstadts Oberhaupt
Waldemar Zorn, nicht erschienen war. (Bei einer Inquisitionsveranstaltung
haben die Honoratioren, wie im Mittelalter, natürlich Gewehr bei Fuß zu
stehen!) Die Main-Post berichtet darüber (1.6.87) mit unüberhörbarer
Sympathie für die dort geäußerten Ausfälligkeiten („die größte Sauerei“) und
bemängelt, dass „viel zu oft“ Fragen direkt an die Vertreter der Urchristen
gerichtet worden seien. Auch manche Journalisten müssen sich erst daran
gewöhnen, dass, im Gegensatz zu ähnlichen Anlässen in vergangenen Zeiten,
„Ketzer“ heute keinen Knebel mehr tragen müssen ...
Die Urchristen berichteten in ihrer Zeitschrift Der Christusstaat (6/87)
über die Veranstaltung, insbesondere über die schwierigen Umstände des
Hinein-Gelangens: „Unvermittelt sahen sich drei Christusfreunde umzingelt,
und der ... Eintritt wurde ihnen verwehrt. Fast eine Viertelstunde wurden
die drei Vertreter des Universellen Lebens in einer Ecke des Raumes von
einer Anzahl muskulöser Saalordner bewacht, bis man ihnen, da sie sich nicht
abweisen ließen und gelassen bleiben, den Zutritt zur Veranstaltung doch
noch erlaubte.“
Ausgerechnet an dieser Passage des Artikels nahmen drei Mitglieder einer
„Bürgerinitiative Michelrieth“ Anstoß und forderten eine „Gegendarstellung“,
wonach der Eintritt nicht frei war und man auch niemanden „umzingelt“ habe.
Diese Bagatelle – die natürlich keine Gegendarstellung rechtfertigen kann –
wird deshalb erwähnt, weil die „Bürgerinitiative“ diese abgelehnte
„Gegendarstellung“ per Rundbrief an Dutzende von Adressen von
Christusfreunden im ganzen Bundesgebiet versandte – ganz ähnlich, wie dies
wenig später „Frau Zierlein“ tun sollte (S. 282 ff). Auf Anfrage gab ein
Mitglied der offenbar nur aus drei Personen bestehenden „Bürgerinitiative“
zu, dass die Adressen tatsächlich aus der Kartei von Graf Magnis stammten
und die Briefe von diesem versandt wurden. Damit war auch klar, wer hinter
dieser „Initiative“ steckte.
Zum „Sprecher“ der Bürgerinitiative machte sich ein gewisser Thomas Müller,
Jahrgang 1957, Sohn einer lutherischen Mesnerin, der als Kind in der Kirche
gerne vertretungsweise den Klingelbeutel umher trug und später selbst Mesner
wurde; ein „verwöhnter Junge“, so wird berichtet, der jedoch das Gymnasium
nicht schaffte und sich später mehr schlecht als recht als Verkäufer von
Küchen durchschlug. Mehr „Erfolg“ hatte er auf anderem Gebiet: Er spannte
seinem eigenen Vetter die Frau aus. Dieser Vetter musste seiner Frau bei der
Scheidung ca. 100.000 DM ausbezahlen. Um dies zu können, verkaufte er sein
Haus in Michelrieth an Urchristen.
Obwohl Thomas Müller auf diese Weise indirekt selbst zu den ersten gehörte,
die „an den Urchristen etwas verdienten“, wie die Leute im Ort sich
ausdrücken, machte er Stimmung gegen alle, die Häuser oder Grundstücke an
Urchristen verkauft hatten. Welche Rolle der materielle Aspekt bei dieser
„Bürgerinitiative“ spielte, zeigt sich auch bei einem anderen Mitglied,
einer Frau, die zunächst alle baulichen Veränderungen auf einem von
Urchristen erworbenen Nachbargrundstück blockierte, dann aber quasi über
Nacht bereit war, ihr eigenes Haus zu verkaufen, als man ihr genügend Geld
dafür bot. Als das dritte Mitglied bei einem Verkehrsunfall starb, stand
Müller alleine da. Da er im Dorf nicht sonderlich beliebt war, zog er in ein
Nachbardorf und setzte von dort aus mit Leserbriefen und öffentlichen
Auftritten bei jeder sich bietenden Gelegenheit (mit Vorliebe
CSU-Wahlversammlungen, vgl. S. 360) seine Hetztiraden gegen die Urchristen
fort.
Die biografischen Daten Thomas Müllers wurden hier ein wenig beleuchtet, um
an diesem Beispiel zu zeigen: Der ethische Aspekt spielt für
Rufmordbeauftragte bei der Auswahl ihrer Handlanger nicht nur überhaupt
keine Rolle – sie greifen sogar mit Vorliebe, sicher nicht anders als im
Mittelalter, auf geltungssüchtige, mit Minderwertigkeitskomplexen behaftete
und moralisch eher zwielichtige Personen zurück. Ein „normaler“ Zeitgenosse
würde kaum ein Interesse daran haben, gegen friedliche Nachbarn vorzugehen
und sich mit Verleumdungen gegen Andersgläubige in der Öffentlichkeit
aufzuwerten. Wer wäre Müller, wer wäre Jungen aus Hettstadt, wer wären
diverse „Aussteiger“ und „Ehemalige“ ohne die „Ketzer“, auf denen sich so
wohlfeil herumhacken lässt? Dennoch nützen selbst die Medien Leute vom
Schlage eines Müller oder Jungen gerne, um Stimmung gegen eine religiöse
Minderheit zu machen. Dadurch ist den Gehilfen der berufsmäßigen Anschwärzer
eine gewisse Aufwertung gewiss – ähnlich wie im Mittelalter den Handlangern,
die das Holz für den Scheiterhaufen herbei trugen, beim Autodafé einen guten
Platz bekamen – und einen gewissen Ablass ihrer Sündenstrafen dazu.
Wie wenig Müller mit Demokratie, Grundrechten und Verfassung am Hut hat,
stellte er Ende 1992 unter Beweis. Er stellte einen „Forderungskatalog“ an
den Stadtrat von Marktheidenfeld auf und sammelte dafür 69 Unterschriften
aus dem Dorf – wovon aber etwa ein Dutzend Bewohner wenig später ihre
Unterschrift wieder zurückzogen, weil sie sich von Müller „getäuscht“
fühlten. Müller forderte: „Kein neues Baugebiet in Michelrieth – ... Keine
weiteren Grundstücksgeschäfte auf kommunaler Basis mit dem Universellen
Leben – ... keinen ‚universellen’ Ortssprecher oder Stadtrat“.
433 Zu diesem
Zeitpunkt (und auch danach bis heute) war überhaupt kein Urchrist als
Kandidat für das Amt des Stadtteilsprechers oder eines Stadtrats benannt
worden. Bürgermeister Dr. Scherg musste bei der nächsten Stadtratssitzung
Müller bescheinigen, „alle darin erhobenen Forderungen widersprächen der
Verfassung des Freistaats Bayern und dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland“ 434 – denn eine Gemeinde darf bei einem Grundstücksverkauf
niemand nach seinem Glauben fragen, darf auch niemanden wegen seines
Glaubens von einer demokratischen Wahl ausschließen. Entscheiden könne die
Gemeinde nur über das neue Baugebiet. Hier machte der amtierende
Ortssprecher aber deutlich, dass für das neue Baugebiet bereits einige
Anfragen von jungen Leuten aus dem Dorf vorlägen, denen man fairerweise das
Bauen nicht verbieten könne, nachdem einige der Unterzeichner der
„Forderungen“ ihre Häuser vorher bereits auf billigem Gemeindegrund
errichtet hätten ...
Ein Beispiel dafür, wie ein fanatisierter Hetzer eine halbe Dorfgemeinschaft
so durcheinander bringen kann, dass sie Mühe hat, noch klar zu denken. Müller
legte zur „Untermauerung“ seiner offensichtlich verfassungswidrigen Ziele
noch einen Lageplan vor, auf dem sämtliche Häuser von Urchristen markiert
waren. „Schwarze Listen“ gehörten schon immer zum Handwerkszeug von
Verleumdern und Inquisitoren.
In einem Flugblatt erinnerten die Urchristen daran, dass 60 Jahre zuvor an
deutschen Ortseingängen Tafeln aufgestellt wurden mit der Aufschrift: „In
folgenden Häusern leben Juden“. Und dass in den 20er Jahren nazistische
Gruppen dazu aufriefen, Juden den Erwerb von Grundstücken zu verbieten,
ihnen die bürgerlichen Rechte abzuerkennen – was dann später in den
„Nürnberger Gesetzen“ auch tatsächlich geschah. Sie verteilten dieses
Flugblatt auf einer Demonstration gegen Ausländerfeindlichkeit in
Marktheidenfeld.
Es ist leicht, gegen Diskriminierung und Rassismus an weit entfernt
liegenden Orten zu demonstrieren. Doch was geschieht vor der Haustüre? Noch
1986, unmittelbar nachdem der Erwerb der Klinik durch Urchristen bekannt
geworden war, änderten z. B. Pfarrer Bayer und sein Kirchenvorstand die
Friedhofssatzung des von der evangelischen Kirche betriebenen Michelriether
Friedhofs, wonach dort ab sofort „nur evangelische und katholische
Begräbnisse zulässig“ sein sollten. Als erste bekam dies im August 1988 die
Familie der 46-jährig an Krebs verstorbenen Michelriether Bürgerin Irmtraud
M., einer ehemaligen Protestantin, zu spüren: Mit der Beerdigung ihrer
sterblichen Hülle musste man ins benachbarte Altfeld ausweichen, wo sich der
nächstgelegene kommunale Friedhof befindet. Für den konfessionellen
Gottesacker in Michelrieth galten ab sofort wieder die mittelalterlichen
Ketzergesetze (S. 48), wonach „Überreste von Häretikern“ dort nichts zu
suchen haben!
Auch die Ende 1991 68-jährig verstorbene Urchristin Aloisia S. durfte nicht
in Michelrieth beerdigt werden. In einer Pressemeldung machten die
Urchristen darauf aufmerksam, dass logischerweise auch Jesus von Nazareth
keine Chance hätte, in Michelrieth beerdigt zu werden – denn er war
schließlich weder evangelisch noch katholisch.
Und das wäre auch, nebenbei bemerkt, nur konsequent. Dostojewskij lässt in
seiner Erzählung vom „Großinquisitor“ diesen zu Christus sagen: „Vielleicht
willst Du es aus meinem Munde hören, so vernimm es denn: Wir sind nicht mit
Dir, sondern mit ihm [mit dem Gegenspieler Gottes], das ist unser
Geheimnis.“ Und am Ende weist er den zurückgekehrten Messias aus der Stadt:
„Gehe hinaus und kehre nicht wieder.“
Weil der junge Nachfolger von Pfarrer Bayer in den Augen einiger der
lutherischen Kirchenoberen offenbar zu schwach gegen die „Ketzer“ vorging,
sorgte der benachbarte Lohrer Dekan Michael Wehrwein, ein fanatischer Ketzerjäger,
dafür, dass das 400-Seelen-Dorf Michelrieth zeitweilig einen zweiten Pfarrer
erhielt: Michael Fragner, der sich vor allem um die Auseinandersetzung mit
der ungeliebten „Sekte“ kümmern sollte. Und so beklagte sich der neue
Inquisitor gleich in einer Reihe von Fernsehauftritten in theatralischer
Weise darüber, dass das Dorf von der „Sekte“ fast vollkommen aufgekauft
worden sei. (Urchristen stellen dort in Wahrheit höchstens ein Viertel bis
ein Drittel der Bewohner). Fragner richtete auch eine Internetseite ein, für
die er – statt den Namen der Kirchengemeinde zu verwenden – den Namen des
Dorfes missbrauchte und auf die er alle möglichen Verleumdungen gegen die
Urchristen platzierte.
Angeschleppt von Fragner, Müller oder Jungen, stürzten sich kirchenhörige
Journalisten nur zu gern auf das kleine Dorf und stellten ihre Kameras mit
Vorliebe direkt vor dem Klinikeingang auf, so dass weder Angestellte noch
Patienten ungefilmt ein- und ausgehen konnten.
Eine kleine Clique von Fanatikern versuchte weiter, Unruhe auch in die
Dörfer der Umgebung zu tragen – etwa 1992 mit anonymen Hetz-Flugblättern, in
denen nicht nur die Urchristen als „Sektenbande“ beschimpft wurden, sondern
auch der Würzburger Rechtsanwalt Dr. Manfred Mohr angegriffen wurde. Mohr
hatte es gewagt, die Urchristen in mehreren Prozessen zu vertreten. Er
konnte unter anderem die Schule der Urchristen im benachbarten Esselbach
durchsetzen (S. 347 ff.). Nun wird er als „Wittek-Anhänger“ bezeichnet,
obwohl er als gläubiger Protestant und Kirchenvorstand mit dem Glauben der
Urchristen nichts zu tun hat. Da Dr. Mohr auch als SPD-Politiker aktiv ist,
wurden die SPD-Anhänger zur Wahlenthaltung aufgefordert, solange Mohr die
Urchristen vertritt. 435
Auch jüdische Anwälte sowie Anwälte, die Juden vertraten, waren in der
Weimarer Zeit immer wieder Zielscheibe von gehässigen Angriffen. Ein
Urchrist fand durch einen Anruf heraus, wer vermutlich hinter diesen
Flugblättern steckte: Er gab sich als Gegner der Urchristen aus und rief den
Hettstädter Bürgermeister Zorn an mit der Anregung, doch noch einmal so ein
Flugblatt zu verteilen. Zorn gab nach Schilderung des Anrufers zur Antwort,
das Flugblatt gegen den SPD-Politiker sei ihm bekannt, und er rufe den Herrn
Müller sowieso an. Auf die Frage, ob er, der Anrufer, die anderen „Aktiven“
in Michelrieth verständigen solle, meinte Zorn, dies sei vorläufig nicht
nötig. Als Dr. Mohr daraufhin Thomas Müller wegen Unterlassung der in den
Flugblättern enthaltenen Beleidigungen verklagte, befand das Landgericht
Würzburg diese indirekten Hinweise allerdings nicht für ausreichend, Müller
das unmittelbare Verfassen der Flugblätter eindeutig nachzuweisen. Zorn
stritt vor Gericht eine direkte Zusammenarbeit mit Müller ab.
Auch wenn ein direkter Nachweis der Verfassertätigkeit Müllers nach Ansicht
des Gerichtes nicht vorlag – letztlich stand Aussage gegen Aussage –, so
hätte dieses Verfahren eine kritische Öffentlichkeit an sich hellhörig
machen müssen: Weshalb distanzierten sich Müller und Zorn nicht eindeutig
von diesen Flugblättern? Entspricht nicht der ganze Duktus ihrer sonstigen
Hetzreden gegen die Urchristen dem Ungeist solcher Pamphlete? Muss man nicht
den Anfängen wehren, wenn ein Rechtsanwalt nur deshalb hinterrücks
angegriffen wird, weil er eine Minderheit verteidigt?
Solche Fragen stellte die Presse nicht. Im Gegenteil: En Journalist des
Evangelischen Pressedienstes, Gerhard Lenz, sorgte in dieser für die
kirchlichen Verleumdungs-Handlanger schwierigen Situation dafür, dass der
Fall in der Öffentlichkeit geradezu auf den Kopf gestellt wurde. „’Urchrist’
tätigt unter falschem Namen fingierte Anrufe“
436 – so lautete nun die
Überschrift der epd- Meldung, oder „Anhänger des ‚Universellen Lebens’ gibt
vor Gericht fingierte Anrufe zu“
437 – der Anrufer musste sie gar nicht
„zugeben“, er wurde ja eigens als Zeuge benannt, weil er mit diesen Anrufen
die Sachlage zu erhellen versucht hatte. Der Zeuge wurde dadurch zum Täter
degradiert, der als Täter angeklagte Müller wie sein Vertrauter Zorn jedoch
zum Opfer hochstilisiert. Man vergleiche die Überschrift des ebenfalls
kirchlich ausgerichteten Main-Echo, das die epd-Meldung jedoch
nicht
übernommen hatte: „Wer schrieb die anonymen Flugschriften? Rechtsanwalt:
Verleumdungskampagne“ (18.3.93). Lenz, der im Gerichtssaal selber mit
Zwischenrufen für Müller Partei ergriffen hatte, bezeichnete wenig später in
einem weiteren Artikel den evangelischen Kirchenvorstand Dr. Mohr als
„Sektenanwalt“, der eine „Niederlage“ erlitten habe. Als im
Christusstaat
(8/93) Lenz als einer der „fleißigsten Verleumder“ der Urchristen bezeichnet
wurde, erstattete er Strafanzeige. Nachdem die Urchristen der
Staatsanwaltschaft umfangreiches Material zukommen ließen über die Art und
Weise, wie Lenz jahrelang Meldungen manipuliert und in polemischer Weise
gegen die Urchristen lanciert hatte, wurden die Ermittlungen eingestellt.
Am Beispiel des epd-Journalisten Gerhard Lenz lässt sich aufzeigen, wie die Kirche
ihre Medien- und Finanzmacht skrupellos gegen Andersdenkende einsetzt – denn
die epd-Meldungen werden jedes Mal von zahlreichen Zeitungen ungeprüft und
unverändert abgedruckt. Lenz hatte beispielsweise bei der Eröffnung der
Naturklinik 438 behauptet, „das Heimholungswerk“ habe die Klinik eröffnet. Er
verschweigt, dass Pfarrer Bayer von der Kanzel gegen die Klinik gepredigt
hatte, berichtet aber, dass Urchristen vor der Kirchentür zu einem
Informationsnachmittag einluden – als ob sie missionieren wollten. Er
verbreitet sich über „gereizte Stellungnahmen“ der Urchristen gegen
„kritische Anfragen“ (also Verleumdungen), verschweigt aber die massive
Einflussnahme der Kirche gegen die Umbaumaßnahmen. Den Schweigemarsch der
Urchristen (S. 290) kommentiert er mit der Überschrift: „Demonstration gegen
Kirche“ 439 – als ob die Urchristen gegen die Gläubigen der Großkirchen
demonstriert hätten und nicht gegen ihre Diskriminierung und Verleumdung
durch die Kirchenhierarchie. Über diesen Hintergrund verliert er kein Wort.
Statt dessen schreibt er bei jeder sich bietenden Gelegenheit von der „von
den Kirchen als Sekte eingestuften Religionsgemeinschaft“ oder von der
„selbsternannten Prophetin“. Da hätte Gott lange warten können, wenn Er bei
der Berufung Seiner Wortträger, vom Alten Bund bis heute, erst um die
Genehmigung der Priesterkaste nachgesucht hätte ...
Allein die Analyse der Lenzschen Verleumdungsarbeit könnte mühelos ein
eigenes Kapitel füllen, doch die wenigen Beispiele mögen genügen.
Ein Ziel
hatten die fanatisierten Bekämpfer der Urchristen, im Verbund mit den
kirchlichen Rufschädigern, auch im Raum Michelrieth längst erreicht: die
Aufhetzung zumindest eines Teils der Bevölkerung. Dies lässt sich an
einzelnen Reaktionen deutlich ablesen. In den Jahren 1987 bis 1989 wurde
etwa die Naturklinik mehrfach Zielscheibe von Telefonterror. Die Anrufe
erfolgten meist nachts. „Man sollte euch alle umbringen“, sagte der Anrufer, „ihr
solltet alle verschwinden“, „man sollte euch alle vergasen“ usw. [PS: Inzwischen
[2005] haben auch evangelische Christen der Umgebung dort ihren
Arbeitsplatz] Kinder im
Nachbardorf Marienbrunn erhalten von ihren Eltern ein Verbot, mit Kindern
von Urchristen zu spielen. Kinder von Urchristen werden auf dem Schulweg als
„Sektenschweine“ beschimpft, zu Boden gestoßen und getreten. Anfang 1993
wird ein Steinkreuz aus Bundsandstein, das Urchristen in Kredenbach auf dem
Gelände eines urchristlichen Bauernhofes aufgestellt hatten,
umgehauen; ein an gleicher Stelle zur Mahnung aufgestelltes Holzkreuz wird
ebenfalls beschädigt. 440 In der Nacht zum 5.9.1994 werden auf den Feldern
desselben Hofes 60 Ballen Stroh angezündet – in dieser Nacht war in
Esselbach, gegenüber der urchristlichen Schule, ein feuchtfröhliches
CSU-Schoppenfest veranstaltet worden.
Um die Verleumdungsarbeit rund um Michelrieth zu intensivieren und auf eine
breitere Basis zu stellen, gründete Müller mit einigen „Mitstreitern“ Ende
1994 eine neue „Bürgerinitiative“ mit dem Namen „Bürger beobachten Sekten“
(BbS). Dieser Verein wurde in Wertheim als „gemeinnützig“ eingetragen. Als
die Urchristen einen Verein „Bürger beobachten Kirchen“ gründeten,
verweigerten die Behörden diesem Verein die Gemeinnützigkeit, obwohl die
Satzung fast deckungsgleich – aber eben mit „Kirchen“ statt „Sekten“ –
formuliert war. Braucht es noch einen Beweis, dass Behörden und Politiker in
Deutschland fast durchweg auf dem Kirchenauge blind sind?
Die Verleumdungen des neuen Vereins sind ebenso absurd wie die des alten.
Müller behauptet beispielsweise im Juni 1997 in Wertheim: „Wer
gesundheitlich angeschlagen in dieses Netz gerate, dem werde klar gemacht,
dass seine Krankheit von einer früheren, vielleicht sogar ‚wiedergeborenen’
Schuld herrühre, die sich nur durch Arbeitsleistungen ‚für Gotteslohn’ oder
durch Einbringung von Geldvermögen abtragen lasse“.
441 Da hat der Protestant
Müller wohl den Adressaten verwechselt: Ablasszahlungen gibt es in der
katholischen Kirche, nicht aber im Universellen Leben. Das
Main-Echo muss
eine Gegendarstellung bringen (14.8.97).
Nicht viel glaubwürdiger sind die Aussagen einer ehemaligen
Klinik-Patientin, Irene Saft, die Anfang Dezember 1996
442 auf einer
Veranstaltung der SPD (!) in Wertheim-Höhefeld präsentiert wird. Sie
berichtet von „Erlebnissen“, die sie fünf Jahre zuvor bei einem Aufenthalt
in der Klinik hatte: Während einer Behandlung sei es ihr „schummrig“
geworden, sie habe sich „beobachtet“ gefühlt (was ja für eine Klinik in
Bezug auf die Patienten nicht ungewöhnlich wäre), man habe sie unmerklich
„vereinnahmen“ wollen. Seltsam nur, dass die Frau noch längere Zeit nach
ihrem Aufenthalt nur positiv über die Klinik sprach. Ein „Ausstiegsberater“
habe ihr „geholfen“, sich von der „Sekte“ zu lösen 443 – bei der sie doch nie
in irgend einer Weise aktiv war! Könnte es sein, dass hier ein innerlich
labiler Mensch zunächst euphorisch auf Neues reagiert, aber auch sehr leicht
wieder vom Gegenteil „überzeugt“ werden kann? Man kann sich nur wundern, wie
eine demokratische Partei und die Medien so unkonkrete und nebulöse Vorwürfe
zu einer Art „Aussteigerbericht“ hochstilisieren können. Federführend ist
hier die baden-württembergische SPD-Landtagsabgeordnete Carla Bregenzer, die
sich als „sektenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion“ bezeichnen
lässt und sich offenbar mit diesem Thema profilieren will.
Kirchliche Ehrabschneider wie der bayerische Rufmordbeauftragte „Pfarrer“
Wolfgang Behnk haben zu diesem Zeitpunkt einen Teil ihrer Schmutzarbeit bereits an
ihnen willfährige Politiker übergeben. Behnk hatte Ende 1994 in
Kreuzwertheim bei der Gründungsversammlung der „BbS“ – den Eindruck
vermittelt, im Universellen Leben ziehe man einer ärztlichen Behandlung die
Anhörung von Cassetten vor. Kein Wunder, dass auch staatliche Stellen derlei
Verleumdungen in ihre Berichte aufnehmen – so etwa die Landesregierung von
Schleswig-Holstein in einen „Bericht über Aktivitäten von Sekten“ (1995), in
dem über das Universelle Leben behauptet wird: „Neue geoffenbarte
Heilmethoden treten an die Stelle der Schulmedizin.“ Oder in Berlin, wo 1997
behauptet wird: „Für den gläubigen Anhänger besteht potentiell die Gefahr,
dass er sich im Krankheitsfall zu spät oder gar nicht in fachärztliche
Behandlung begibt, um sich nicht dem Verdacht mangelnder Glaubensfestigkeit
auszusetzen.“
Mit derlei Behauptungen will man sowohl die von Urchristen geführten
erfolgreichen medizinischen Einrichtungen als auch die – völlig unabhängig davon
angebotene – urchristliche Heilung durch Gebet und Glauben diskreditieren.
Urchristen mögen noch so oft wiederholen, dass sie in ihrer Klinik auch
schulmedizinische Methoden anwenden; dass sie bei jeder Glaubensheilung
ausdrücklich darauf hinweisen: „Der Besuch dieser Veranstaltung schließt den
Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker keineswegs aus“ – die falschen
Behauptungen werden dessen ungeachtet bewusst wiederholt. Die
Haltlosigkeit dieser Verleumdungen stellte 1999 auch das Verwaltungsgericht
Würzburg fest:
„Nachfragen des Gerichtes bei der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet
Humanmedizin, bezüglich der von der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben
unterhaltenen Naturheilklinik ergaben keine Erkenntnisse, die eine
Gefährdung von Patienten erkennen ließen. Nach Auskunft der Regierung von
Unterfranken seien auch keine Einzelfälle bekannt, in denen es durch
verspätete oder verzögerte Konsultation eines Arztes zu Gefährdungen
Einzelner an Leib und Leben gekommen sei ... Rein naturheilkundliche
Therapien werden nur in 10 bis 15 % der Fälle angewandt. Dieser Umstand
belegt, dass sich die Anhänger des Universellen Lebens auch schulmedizinisch
anerkannter Heilmethoden bedienen. Die theoretisch bestehende Möglichkeit,
dass ein gläubiger Anhänger des Universellen Lebens in der Praxis
tatsächlich auf ärztliche Hilfe verzichten und deshalb sich in Lebensgefahr
bringen könne, muss deshalb als Spekulation betrachtet werden.“
444
Auch der Beliebtheit der Naturklinik konnten die nun auch gerichtlich
widerlegten kirchlichen Verleumdungen nichts anhaben. Selbst mehrere
Theologen waren dort mittlerweile zufriedene Patienten ...
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