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Abschnitt 7
DIE
MERKWÜRDIGEN ARBEITSMETHODEN
DES FRANZ GRAF VON MAGNIS
AUSZÜGE
Bereits im Fall Hettstadt wurde klar, dass die
„Argumente“, die sowohl Waldemar Zorn als auch Hans-Walter Jungen zur
Vertreibung der Urchristen benutzten, zum größten Teil aus der Giftküche des
Grafen Magnis stammten. Um seinen Giftpfeilen so etwas wie den Anschein der
„Wissenschaftlichkeit“ zu verleihen, bediente sich der Chefideologe der
modernen Würzburger Inquisition schon frühzeitig besonderer Arbeitsmethoden.
Das Glatzel-Gutachten
Im Buch von Hans-Walter Jungen (vgl. S. 272 ff.) wurde ein „Gutachten“
erwähnt, wonach die Ernährungslehre des Universellen Lebens
„lebensgefährlich“ sei. Die Urchristen erfuhren von diesem dubiosen
Gutachten erstmals im Sommer 1987. Graf Magnis hielt am 29. Mai 1987 einen
Vortrag in Marktheidenfeld und behauptete, die vom Heimholungswerk
empfohlene Ernährungsweise habe zum Tode zweier Menschen geführt. Er
erwähnte ausdrücklich Vlado P. und Gerda D. (vgl. S. 203 ff.). Der
Zusammenhang, den Magnis hier konstruierte, wurde so dreist vorgetragen,
dass das Main-Echo (1.6.87) nicht zögerte, zu schreiben: „Graf Magnis ...
warf dem Heimholungswerk vor, dass schon einige Menschen an diesem
Ernährungskonzept gestorben seien, nachdem das Heimholungswerk deren
Vermögen kassiert habe.“ Die Urchristen riefen die Justiz an, um dem
Rufmordbeauftragten diese infame Verleumdung untersagen zu lassen, und
erhielten in einer einstweiligen Verfügung auch Recht. Doch im
Hauptsacheverfahren baute das Landgericht Würzburg dem offiziellen
Inquisitor des Würzburger Bischofs eine goldene Brücke. Trotz eines
Tonbandmitschnitts, den Magnis selbst vorlegte und der die Verleumdung
belegte, wurde ihm nahegelegt, zu Protokoll zu geben, er habe
einen Zusammenhang
zwischen der Ernährungslehre des Universellen Lebens und den
beiden Todesfällen nicht herstellen wollen und werde das auch in Zukunft
nicht tun. Daraufhin wurde die Hauptsache für erledigt erklärt.
In diesem Verfahren hatte Graf Magnis zugleich ein
„ernährungsphysiologisches Gutachten“ des Lübecker Internisten Prof. Hans
Glatzel aus dem Jahr 1985 vorgelegt, worin dieser zu dem Schluss kam, bei
einer Befolgung der vom Heimholungswerk vertretenen „Ernährungsvorschriften“
könne es „zu vielerlei schweren, unter Umständen irreparablen
gesundheitlichen Schäden“ kommen. Die „Informationen“, auf die Glatzel sein
Gutachten aufbaute, stammten allerdings ausschließlich vom Auftraggeber des
Gutachtens, vom Bischöflichen Ordinariat Würzburg, d.h. von Magnis selbst.
Aufgrund des „guten Rufes“ dieses Auftraggebers hatte Glatzel auf eine
gewissenhafte Prüfung des ihm übersandten Materials verzichtet. Graf Magnis
hatte ihm mitgeteilt, Menschen im Heimholungswerk dürften „weder Fisch noch
Fleisch noch Wurst noch Eier noch Milch und Milchprodukte essen“. Ein
solches „Verbot“ existiert jedoch in der Lehre der Urchristen nicht, sondern
nur die Anregung, vor allem den Fleischkonsum aus ethischen und
gesundheitlichen Gründen zu überdenken.* Ein Vertreter der Urchristen suchte
im Juli 1987 Prof. Glatzel in Lübeck auf und klärte ihn über den wahren
Sachverhalt auf, woraufhin dieser sein Gutachten zurücknahm und es am
11.3.88 Graf Magnis ausdrücklich untersagte, es weiterhin zu verwenden.
Woran sich dieser offensichtlich nicht hielt, wie die erneute
Veröffentlichung in Jungens Buch belegt. Auch der Regensburger
Verleumdungsbeauftragte Rückerl führte noch 1993 in Vorträgen
416 dieses vom
Verfasser widerrufene Gutachten gegen die Urchristen ins Feld.
Doch damit nicht genug. Ein fast gleichlautendes „Gutachten“ tauchte 1990
auf – zum einen in einer Schrift von Graf Magnis
417, zum anderen in einem
anderen „Gutachten“ über die Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens, das
der Regensburger Jurist Prof. Soell im Auftrag der Gemeinde Hettstadt (!)
anfertigte, das aber so viele Schwachstellen und Ungereimtheiten aufwies,
dass es rasch wieder in der Schublade verschwand. Das über längere Passagen
wörtlich deckungsgleiche „Gutachten“ über die Ernährungslehre des
Universellen Lebens, das zu denselben nachweislich unwahren Schlüssen kam,
wurde von einem Prof. Seewald von der Mayo Clinic in Rochester/USA
angefertigt – oder wohl besser: unterschrieben. Prof. Seewald hat die Mayo
Clinic, wie eine Anfrage ergab, wenig später mit unbekanntem Ziel wieder
verlassen.
In Sachen Verleumdung ist der Romkirche jedes Mittel recht: Wenn an einer
Stelle die Unwahrheit einer Verleumdung ans Tageslicht kommt, so lässt sie
diese trotzdem an anderer Stelle weiter verbreiten.
Das Spall-Gutachten
Fast zeitgleich mit dem dubiosen Glatzel-Gutachten ließ Magnis noch ein
weiteres anfertigen. Er beauftragte 1985 den Würzburger Diplom-Psychologen
Alfred Spall, ein Gutachten über die Wirkung der Meditationstexte des
Universellen Lebens anzufertigen. Spall ist hauptamtlicher Mitarbeiter der
Würzburger Caritas, also schon von daher wenig geeignet, ein solches Thema
objektiv zu beurteilen. Hinzu kam, dass Spall lediglich die
Meditationscassetten als Grundlage hatte, über die tatsächliche Wirkung
dieser Cassetten aber keinerlei empirischen Nachweis führen konnte. Was ihn
aber nicht daran hinderte, abenteuerliche Spekulationen darüber anzustellen,
wie diese Texte wohl wirken werden: natürlich ausschließlich negativ! Er
bezeichnet bereits die Sprache als „pompös, emotional, aufreißerisch,
hypertroph und damit schwer begreifbar“. Er unterstellt dem Universellen
Leben, man wolle durch die Meditationen „nicht den selbständig Denkenden und
damit mündigen Menschen, sondern den Menschen, der sich der Ideologie
kritiklos unterwirft“. Durch die Meditationen würden Schuld- und
Angstgefühle geweckt, es werde in autoritärer Weise „indoktriniert“. Spall
kommt zu dem Schluss: „Man muß annehmen, dass zumindest einige der
Teilnehmer durch eine solche Vorgehensweise ... erheblich psychisch
geschädigt werden.“ Und: „Bei einer erheblichen Anzahl von Einzelfällen
wurden bei Jugendlichen, welche eine Reihe von entsprechenden Sitzungen
mitgemacht hatten, psychotische oder psychoseähnliche Zustandsbilder
festgestellt.“
Spall führt in seinem Gutachten für diese Behauptungen jedoch keinen
einzigen empirischen Fall an. Anfang 1988 stellt sich dann durch Zufall
heraus, dass er nach Vermittlung durch Graf Magnis lediglich ein
„Beratungsgespräch“ mit einem psychisch labilen jungen Mann hatte, der etwa
zwei- bis dreimal an Veranstaltungen junger Urchristen (z.B. einer
Filmvorführung über Franz von Assisi) teilgenommen hatte, jedoch dort keine
Meditationen besuchte. Seine Mutter meldete sich beim Vortrag von Pfarrer
Haack in Hettstadt (S. 248 ff.) zu Wort und schob die psychischen
Schwierigkeiten ihres Sohnes (die schon vor seinem sporadischen Kontakt zu
den Urchristen bestanden hatten!) dem Universellen Leben in die Schuhe. Der
Stiefvater des jungen Mannes ist übrigens ein Theologe, dem wir gleich noch
einmal begegnen werden.
Dieses „Gutachten“ ist schon vom Ansatz her, aber auch in seiner konkreten
Formulierung völlig unwissenschaftlich, eine reine Propagandaschrift der
Kirche zur Diskriminierung Andersdenkender. Dennoch wurde es in den
folgenden Jahren, bis hin zu Jungens Buch, immer wieder zitiert als
angeblicher „Beweis“ für die „Schädlichkeit“ des Inneren Weges im
Universellen Leben, für den die Meditationen übrigens nur eine mögliche,
nicht aber notwendige Vorbereitung darstellen. Die Urchristen machten sich
daher die Mühe, ihrerseits insgesamt vier Gegengutachten anfertigen zu
lassen, die alle die wissenschaftliche Unhaltbarkeit von Spalls
Auftragsarbeit nachwiesen: Arbeiten des ehemaligen Chefarztes der Kantonalen
Psychiatrischen Klinik Solothurn, Dr. med. Ernst Zoss, des Kinder- und
Jugendpsychiaters Dr. med. Peter Thurneysen, des Psychologen Prof. Dr. Klaus
Meurer und, nicht zuletzt, des vergleichenden Religionswissenschaftlers
Prof. Dr. Hubertus Mynarek. Letzterer bescheinigte Spall unter anderem, dass
dieser „keine Ahnung“ davon habe, was unter „Meditation“ eigentlich
verstanden werde. Spall hatte diesen Begriff nämlich – offenbar im
fernöstlichen Sinn 418 – allein auf „gegenstandlose“, stille Versenkung
bezogen und daher Meditationen, also Betrachtungen, über einen Text, wie im
Universellen Leben angeboten, von vorne herein als „aufdringlich“
abgewertet. Dabei sind Wort- oder Bildmeditationen selbst innerhalb der
Kirche nichts Unübliches. Mynarek unterzog auch die einzelnen
Meditationstexte einer eingehenden Prüfung und kam, ganz anders als Spall,
zu dem Schluss, dass hier das Positive im Menschen angesprochen und bejaht
wird, wogegen in der kirchlichen Lehre meist die Betonung des Negativen,
„Sündhaften“, die Abwertung der Möglichkeiten des Individuums im Vordergrund
stünden. Schuld- und Angstgefühle würden gerade durch kirchlich geprägte
Meditationen wie die Exerzitien des Ignatius von Loyola oder Texte des Opus
Dei vermittelt; ebenso seien autoritäre oder indoktrinierende „Übungen“ eine
Domäne der katholischen Kirche; Spall wende sich also mit seinen polemischen
Angriffen an die falsche Adresse.
Dennoch wird dieses in seiner wissenschaftlichen Dürftigkeit und taktischen
Durchsichtigkeit kaum überbietbare „Gutachten“ immer wieder von
Kirchenvertretern und willfährigen Journalisten ins Feld geführt. Spall
schrieb 1994 sogar noch eine „Ergänzung“, die Hans-Walter Jungen und den
Pattloch-Verlag aber nicht davor bewahrte, die Erwähnung dieses Gutachtens
als „Beleg“ für die „psychische Gefährlichkeit“ des Inneren Weges aus dem
Buch über das Universelle Leben herausnehmen zu müssen. Bezüglich der
angeblich so „häufigen“ Fälle psychischer Beschwerden hätten Jungen und sein
Verlag „ihrer erweiterten Darlegungspflicht nicht genügt“, hätten „auch in
der Berufungsbegründung keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen“, weshalb
„die streitgegenständlichen Äußerungen als unwahr einzustufen sind“, so das
Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz am 3.9.96 ...
Lesen Sie weiter im Kapitel 3.7. im Original-Buch
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