Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
Euro 14,90, SFr 26,80 + Versand
ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 7
DIE MERKWÜRDIGEN ARBEITSMETHODEN
DES FRANZ GRAF VON MAGNIS


AUSZÜGE

Bereits im Fall Hettstadt wurde klar, dass die „Argumente“, die sowohl Waldemar Zorn als auch Hans-Walter Jungen zur Vertreibung der Urchristen benutzten, zum größten Teil aus der Giftküche des Grafen Magnis stammten. Um seinen Giftpfeilen so etwas wie den Anschein der „Wissenschaftlichkeit“ zu verleihen, bediente sich der Chefideologe der modernen Würzburger Inquisition schon frühzeitig besonderer Arbeitsmethoden.

Das Glatzel-Gutachten

Im Buch von Hans-Walter Jungen (vgl. S. 272 ff.) wurde ein „Gutachten“ erwähnt, wonach die Ernährungslehre des Universellen Lebens „lebensgefährlich“ sei. Die Urchristen erfuhren von diesem dubiosen Gutachten erstmals im Sommer 1987. Graf Magnis hielt am 29. Mai 1987 einen Vortrag in Marktheidenfeld und behauptete, die vom Heimholungswerk empfohlene Ernährungsweise habe zum Tode zweier Menschen geführt. Er erwähnte ausdrücklich Vlado P. und Gerda D. (vgl. S. 203 ff.). Der Zusammenhang, den Magnis hier konstruierte, wurde so dreist vorgetragen, dass das Main-Echo (1.6.87) nicht zögerte, zu schreiben: „Graf Magnis ... warf dem Heimholungswerk vor, dass schon einige Menschen an diesem Ernährungskonzept gestorben seien, nachdem das Heimholungswerk deren Vermögen kassiert habe.“ Die Urchristen riefen die Justiz an, um dem Rufmordbeauftragten diese infame Verleumdung untersagen zu lassen, und erhielten in einer einstweiligen Verfügung auch Recht. Doch im Hauptsacheverfahren baute das Landgericht Würzburg dem offiziellen Inquisitor des Würzburger Bischofs eine goldene Brücke. Trotz eines Tonbandmitschnitts, den Magnis selbst vorlegte und der die Verleumdung belegte, wurde ihm nahegelegt, zu Protokoll zu geben, er habe einen  Zusammenhang zwischen der Ernährungslehre des Universellen Lebens und den beiden Todesfällen nicht herstellen wollen und werde das auch in Zukunft nicht tun. Daraufhin wurde die Hauptsache für erledigt erklärt.

In diesem Verfahren hatte Graf Magnis zugleich ein „ernährungsphysiologisches Gutachten“ des Lübecker Internisten Prof. Hans Glatzel aus dem Jahr 1985 vorgelegt, worin dieser zu dem Schluss kam, bei einer Befolgung der vom Heimholungswerk vertretenen „Ernährungsvorschriften“ könne es „zu vielerlei schweren, unter Umständen irreparablen gesundheitlichen Schäden“ kommen. Die „Informationen“, auf die Glatzel sein Gutachten aufbaute, stammten allerdings ausschließlich vom Auftraggeber des Gutachtens, vom Bischöflichen Ordinariat Würzburg, d.h. von Magnis selbst. Aufgrund des „guten Rufes“ dieses Auftraggebers hatte Glatzel auf eine gewissenhafte Prüfung des ihm übersandten Materials verzichtet. Graf Magnis hatte ihm mitgeteilt, Menschen im Heimholungswerk dürften „weder Fisch noch Fleisch noch Wurst noch Eier noch Milch und Milchprodukte essen“. Ein solches „Verbot“ existiert jedoch in der Lehre der Urchristen nicht, sondern nur die Anregung, vor allem den Fleischkonsum aus ethischen und gesundheitlichen Gründen zu überdenken.* Ein Vertreter der Urchristen suchte im Juli 1987 Prof. Glatzel in Lübeck auf und klärte ihn über den wahren Sachverhalt auf, woraufhin dieser sein Gutachten zurücknahm und es am 11.3.88 Graf Magnis ausdrücklich untersagte, es weiterhin zu verwenden. Woran sich dieser offensichtlich nicht hielt, wie die erneute Veröffentlichung in Jungens Buch belegt. Auch der Regensburger Verleumdungsbeauftragte Rückerl führte noch 1993 in Vorträgen 416 dieses vom Verfasser widerrufene Gutachten gegen die Urchristen ins Feld.

Doch damit nicht genug. Ein fast gleichlautendes „Gutachten“ tauchte 1990 auf – zum einen in einer Schrift von Graf Magnis 417, zum anderen in einem anderen „Gutachten“ über die Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens, das der Regensburger Jurist Prof. Soell im Auftrag der Gemeinde Hettstadt (!) anfertigte, das aber so viele Schwachstellen und Ungereimtheiten aufwies, dass es rasch wieder in der Schublade verschwand. Das über längere Passagen wörtlich deckungsgleiche „Gutachten“ über die Ernährungslehre des Universellen Lebens, das zu denselben nachweislich unwahren Schlüssen kam, wurde von einem Prof. Seewald von der Mayo Clinic in Rochester/USA angefertigt – oder wohl besser: unterschrieben. Prof. Seewald hat die Mayo Clinic, wie eine Anfrage ergab, wenig später mit unbekanntem Ziel wieder verlassen.

In Sachen Verleumdung ist der Romkirche jedes Mittel recht: Wenn an einer Stelle die Unwahrheit einer Verleumdung ans Tageslicht kommt, so lässt sie diese trotzdem an anderer Stelle weiter verbreiten.

Das Spall-Gutachten

Fast zeitgleich mit dem dubiosen Glatzel-Gutachten ließ Magnis noch ein weiteres anfertigen. Er beauftragte 1985 den Würzburger Diplom-Psychologen Alfred Spall, ein Gutachten über die Wirkung der Meditationstexte des Universellen Lebens anzufertigen. Spall ist hauptamtlicher Mitarbeiter der Würzburger Caritas, also schon von daher wenig geeignet, ein solches Thema objektiv zu beurteilen. Hinzu kam, dass Spall lediglich die Meditationscassetten als Grundlage hatte, über die tatsächliche Wirkung dieser Cassetten aber keinerlei empirischen Nachweis führen konnte. Was ihn aber nicht daran hinderte, abenteuerliche Spekulationen darüber anzustellen, wie diese Texte wohl wirken werden: natürlich ausschließlich negativ! Er bezeichnet bereits die Sprache als „pompös, emotional, aufreißerisch, hypertroph und damit schwer begreifbar“. Er unterstellt dem Universellen Leben, man wolle durch die Meditationen „nicht den selbständig Denkenden und damit mündigen Menschen, sondern den Menschen, der sich der Ideologie kritiklos unterwirft“. Durch die Meditationen würden Schuld- und Angstgefühle geweckt, es werde in autoritärer Weise „indoktriniert“. Spall kommt zu dem Schluss: „Man muß annehmen, dass zumindest einige der Teilnehmer durch eine solche Vorgehensweise ... erheblich psychisch geschädigt werden.“ Und: „Bei einer erheblichen Anzahl von Einzelfällen wurden bei Jugendlichen, welche eine Reihe von entsprechenden Sitzungen mitgemacht hatten, psychotische oder psychoseähnliche Zustandsbilder festgestellt.“

Spall führt in seinem Gutachten für diese Behauptungen jedoch keinen einzigen empirischen Fall an. Anfang 1988 stellt sich dann durch Zufall heraus, dass er nach Vermittlung durch Graf Magnis lediglich ein „Beratungsgespräch“ mit einem psychisch labilen jungen Mann hatte, der etwa zwei- bis dreimal an Veranstaltungen junger Urchristen (z.B. einer Filmvorführung über Franz von Assisi) teilgenommen hatte, jedoch dort keine Meditationen besuchte. Seine Mutter meldete sich beim Vortrag von Pfarrer Haack in Hettstadt (S. 248 ff.) zu Wort und schob die psychischen Schwierigkeiten ihres Sohnes (die schon vor seinem sporadischen Kontakt zu den Urchristen bestanden hatten!) dem Universellen Leben in die Schuhe. Der Stiefvater des jungen Mannes ist übrigens ein Theologe, dem wir gleich noch einmal begegnen werden.

Dieses „Gutachten“ ist schon vom Ansatz her, aber auch in seiner konkreten Formulierung völlig unwissenschaftlich, eine reine Propagandaschrift der Kirche zur Diskriminierung Andersdenkender. Dennoch wurde es in den folgenden Jahren, bis hin zu Jungens Buch, immer wieder zitiert als angeblicher „Beweis“ für die „Schädlichkeit“ des Inneren Weges im Universellen Leben, für den die Meditationen übrigens nur eine mögliche, nicht aber notwendige Vorbereitung darstellen. Die Urchristen machten sich daher die Mühe, ihrerseits insgesamt vier Gegengutachten anfertigen zu lassen, die alle die wissenschaftliche Unhaltbarkeit von Spalls Auftragsarbeit nachwiesen: Arbeiten des ehemaligen Chefarztes der Kantonalen Psychiatrischen Klinik Solothurn, Dr. med. Ernst Zoss, des Kinder- und Jugendpsychiaters Dr. med. Peter Thurneysen, des Psychologen Prof. Dr. Klaus Meurer und, nicht zuletzt, des vergleichenden Religionswissenschaftlers Prof. Dr. Hubertus Mynarek. Letzterer bescheinigte Spall unter anderem, dass dieser „keine Ahnung“ davon habe, was unter „Meditation“ eigentlich verstanden werde. Spall hatte diesen Begriff nämlich – offenbar im fernöstlichen Sinn 418 – allein auf „gegenstandlose“, stille Versenkung bezogen und daher Meditationen, also Betrachtungen, über einen Text, wie im Universellen Leben angeboten, von vorne herein als „aufdringlich“ abgewertet. Dabei sind Wort- oder Bildmeditationen selbst innerhalb der Kirche nichts Unübliches. Mynarek unterzog auch die einzelnen Meditationstexte einer eingehenden Prüfung und kam, ganz anders als Spall, zu dem Schluss, dass hier das Positive im Menschen angesprochen und bejaht wird, wogegen in der kirchlichen Lehre meist die Betonung des Negativen, „Sündhaften“, die Abwertung der Möglichkeiten des Individuums im Vordergrund stünden. Schuld- und Angstgefühle würden gerade durch kirchlich geprägte Meditationen wie die Exerzitien des Ignatius von Loyola oder Texte des Opus Dei vermittelt; ebenso seien autoritäre oder indoktrinierende „Übungen“ eine Domäne der katholischen Kirche; Spall wende sich also mit seinen polemischen Angriffen an die falsche Adresse.

Dennoch wird dieses in seiner wissenschaftlichen Dürftigkeit und taktischen Durchsichtigkeit kaum überbietbare „Gutachten“ immer wieder von Kirchenvertretern und willfährigen Journalisten ins Feld geführt. Spall schrieb 1994 sogar noch eine „Ergänzung“, die Hans-Walter Jungen und den Pattloch-Verlag aber nicht davor bewahrte, die Erwähnung dieses Gutachtens als „Beleg“ für die „psychische Gefährlichkeit“ des Inneren Weges aus dem Buch über das Universelle Leben herausnehmen zu müssen. Bezüglich der angeblich so „häufigen“ Fälle psychischer Beschwerden hätten Jungen und sein Verlag „ihrer erweiterten Darlegungspflicht nicht genügt“, hätten „auch in der Berufungsbegründung keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen“, weshalb „die streitgegenständlichen Äußerungen als unwahr einzustufen sind“, so das Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz am 3.9.96 ...

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