Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
Euro 14,90, SFr 26,80 + Versand
ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 4
LIEBER STEUERGELDER VERSCHWENDEN
ALS DIE „KETZER“ REINLASSEN

Die verhinderte Christusklinik
im fränkischen Dettelbach
(1984)

Man müsse verhindern, so Bürgermeister Reinhold Kuhn in der Stadtratssitzung, „dass die Stadt Zentrum einer Sekte wird“. Man müsse „aus der Erfahrung mit Jugendsekten heraus besonders besorgt sein ... um die Heranwachsenden“. Und der Bürgermeister kam auch „auf das Sektenmitglied zu sprechen ..., das nach Zeitungsberichten angeblich an Unterernährung gestorben sein soll“ – mit diesem Hinweis „ging der Stadtvordere auf Heilmethoden ein, die ... vom Heimholungswerk angewandt werden“. 332

Der Bürgermeister der Stadt Dettelbach hat seinen Part gut gelernt. Der beschauliche Weinort im Landkreis Kitzingen liegt auch nahe genug an Würzburg, so dass man „einschlägige“ Argumente vom bischöflichen Ordinariat geliefert bekam. Das gewichtigste „Argument“ wird der Bürgermeister aber wenige Tage später auf höherer Ebene, im Kitzinger Kreisausschuss, vorbringen. Dort macht er „Bedenken aus Dettelbacher Sicht gegen die eventuelle Christusklinik geltend, zumal da die Kleinstadt bekannter Wallfahrtsort ist“. 333 Dazu hatte schon Stadtrat Lothar Voltz in der Stadtratssitzung gesagt: „Solche Dinge können wir uns in Dettelbach nicht auferlegen.“ 334

Die Amtsträger waren in der Klemme – denn sie selbst hatten bereits längst vollendete Tatsachen geschaffen. Sowohl die Stadt Dettelbach als auch der Landkreis (der eigentliche Besitzer) hatten wenige Wochen zuvor freudestrahlend einem Verkauf des leerstehenden ehemaligen Kreiskrankenhauses Dettelbach an eine deutsch-schweizerische Ärztegruppe zugestimmt. In dem Gebäude sollte vor allem Nachsorge für Krebskranke durchgeführt werden. Landrat Siegfried Naser lobte sich selber, „man“ habe bei der Suche nach einem neuen Verwendungszweck des Krankenhauses eine „glückliche Hand“ gehabt. Spätestens Anfang 1985 werde der Betrieb mit 50 Betten aufgenommen werden. Auch der Kaufpreis von 1,2 Millionen Mark entspreche „durchaus unseren Vorstellungen“. 335 Und nun mussten sie auf Druck der Kirche wieder zurückrudern – denn es war durchgesickert, dass es sich bei den Ärzten und Heilpraktikern um Menschen handelt, die dem Heimholungswerk nahe stehen.

„Kirchen bedrängen den Landrat“

Und warum konnte man es nicht so lassen, wie es war? Die Main-Post (28.9.84) ließ daran keinen Zweifel. Unter der Überschrift „Kirchen bedrängen den Landrat“ stand dort zu lesen: „Landrat Dr. Siegfried Naser, so hieß es aus gut unterrichteter Quelle, machte in der Sitzung hinter verschlossenen Türen deutlich, dass ihn die beiden Amtskirchen bedrängten, wonach er den Verkauf des Hauses wieder rückgängig machen müsse.“ Wenige Tage zuvor hatte der Landrat, der seine Karriere später als Präsident des Bayerischen Sparkassenverbandes fortsetzen sollte, sich noch alle Türen offen gehalten. Gegenüber der Main-Post (22.9.84) hatte er „klipp und klar“ festgestellt, die Ärzte hätten seine „volle Unterstützung“, wenn sie „nach den Vorstellungen arbeiten, wie sie in dem Vertrag angesprochen sind, und ein ordentliches Krankenhaus führen.“ Wenn aber „durch die Hintertüre ein Zentrum des Heimholungswerks“ in der Klinik entstehen solle, werde er „alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, das Dettelbacher Krankenhaus zurückzubekommen.“ Hier zeigt sich die Einstellung vieler Politiker: Zunächst sind sie ganz pragmatisch an neuen Unternehmungen und neuen Arbeitsplätzen interessiert – doch wenn ihnen der Wind der Kirche ins Gesicht bläst, rudern die meisten schnell zurück und machen gehorsam ihre eigenen Beschlüsse rückgängig. Zum Rückzug blies auch der Kreisrat und Krankenhausreferent des Kreistages, Albrecht Fürst zu Castell-Castell, Sproß einer einflussreichen protestantischen Fürstenfamilie, für den „kein Zweifel“ besteht, „dass sich die Klinik zu einem Zentrum des Heimholungswerkes entwickeln wird, das nicht in diese Landschaft paßt“. 336

Wie absurd das „Argument“ von der Errichtung eines „Zentrums der Sekte“ ist, wird bei folgendem Vergleich deutlich: Hätte man beim Verkauf des Gebäudes an einen katholischen oder lutherischen Krankenhausträger wohl auch davor gewarnt, hier entstehe vermutlich ein katholisches oder evangelisches „Großsekten-Zentrum“?

Außerdem hatten die Ärzte auf einer Pressekonferenz eigens darauf hingewiesen, dass in der Klinik niemand indoktriniert werden solle, sondern dass die ärztlichen Leistungen ohne Rücksicht auf Weltanschauung und Religionszugehörigkeit und ohne jeglichen Missionsversuch angeboten würden. 337

Rückzug mit formalen Tricks

Doch die Politiker interessiert jetzt nur noch eines: Wie kommt man aus dem Kaufvertrag wieder heraus? Mit einem formellen Trick: Der Kaufvertrag muss – normalerweise reine Formsache – noch von der Aufsichtsbehörde, der Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg, bestätigt werden. Diese verweigert jetzt ihre Zustimmung, weil der Verkauf „weit unter dem Schätzpreis“ von 3 Millionen Mark erfolgt sei 338 – angesichts der Zufriedenheit aller Beteiligten noch wenige Wochen zuvor ein leicht zu durchschauender Vorwand. Und eine „Willkürmaßnahme“ des Staates, wie Rechtsanwalt Gottfried Niemietz in einem Gutachten später feststellen wird. Doch die Behörden fühlten sich offenbar weniger dem deutschen Grundgesetz als den Gesetzen der mittelalterlichen Inquisition verpflichtet, wonach Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen Exkommunizierter grundsätzlich ungültig sind. 339

Vollends unglaubwürdig wird das Vorgehen der Regierungsbehörde, wenn man weiß, dass der Landkreis Kitzingen kurz zuvor ein zweites ehemaliges Kreiskrankenhaus verkauft hatte: das in Marktbreit, und zwar für nur 800 000 Mark an die Arbeiterwohlfahrt. Auch hier lag der Schätzpreis erheblich höher – doch die Regierung von Unterfranken hatte den Vertrag anstandslos passieren lassen ...

Dass es diesmal anders kam, dafür hatten sich eine knappe Woche vor dieser merkwürdigen Entscheidung die Dettelbacher Kirchengemeinden beider Konfessionen stark gemacht – in einem Brief, in dem sie an die „verantwortlichen Politiker“ appellierten, „alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, den Verkauf wieder rückgängig zu machen“, weil es sich bei der Glaubensgemeinschaft des Ärzteteams um eine „Kunstreligion aus fernöstlichen und christlichen Gedanken“ handle – und weil es „den Kindern und Jugendlichen auf die Dauer nicht zuzumuten“ sei, „ständig einer möglichen pseudoreligiösen-ideologischen Infiltrierung ausgesetzt zu sein“. Wie skurril solche Worte ausgerechnet in einem katholischen Wallfahrtsort klingen, der ja einer ständigen „Infiltrierung“ ganz anderer Art ausgesetzt ist, fiel den frommen Schreibern offenbar gar nicht auf. Der Kreistag jedenfalls forderte nur vier Tage später die Verwaltung auf, mit den Ärzten über die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verhandeln. Was die unterfränkische Regierung wiederum zwei Tage später mit ihrem Votum überflüssig machte.

Die Ärzte bestehen jedoch auf der Einhaltung des Vertrages, bekunden gleichzeitig ihre Bereitschaft, über einen höheren Preis zu verhandeln. Sie wenden sich mit einer „Proklamation“ an die Öffentlichkeit 340, in der es unter anderem heißt: „Wir wollen krebskranken Menschen, die von Ärzten aufgegeben wurden, auch den Heimgang in die jenseitigen Welten erleichtern. ... Nachdem wir die Klinik gekauft hatten, begann die Kirche um einen Steinhaufen zu streiten, für den sie bislang kein Interesse gezeigt hatte. Es geht also darum, die der Kirche unliebsamen Ärzte zu vertreiben. Der Kaufpreis wird nun hochgetrieben. Hierbei geht es nicht um die Hilfe für die Kranken. ... Kann es sich ein Volk, das sich christlich nennt, noch einmal leisten, wie im Mittelalter Glaubensunterschiede zum Beweggrund seines Handelns zu machen? ... In welcher Zeit leben wir? Muß Christus sich wieder der Amtskirche beugen wie in der Zeit, in der Seine Wortträger, die Propheten, verbrannt wurden? Muß Christus sich wieder den Finanzen der Kirche und deren Einflussnahme auf die staatlichen Organe beugen? Wir haben nicht das Geld, um jeden Preis zu bieten.“

Unrecht Gut gedeihet nicht

Doch es ist längst beschlossene Sache, das Angebot der urchristlichen Ärzte nicht mehr zu beachten. Nur muss man dann einen Käufer finden, der freiwillig noch mehr zahlt. Wie realitätsfern in Bezug auf die tatsächlichen Marktverhältnisse die Ausrede der staatlichen Behörden ist, erweist sich in der skurrilen Provinzposse, die nun anhebt und sich über Jahre hinzieht.

Der Kreistag bringt zunächst das katholische St.-Josefs-Stift ins Gespräch, dem man ein Angebot von 1,36 Millionen unterbreiten will. Daraus aber wird nichts. Man kommt auf private Altenheimbetreiber aus dem Landkreis Würzburg zurück, die man ursprünglich nicht haben wollte, weil man schon genug Altenheimplätze hat und ein Überangebot womöglich zu ungenutzten Kapazitäten und damit zu höheren Kosten führen würde, was wiederum die Pflegesätze im Landkreis in die Höhe treiben könnte. Nun verkauft man die Klinik für 1,5 Millionen Mark an Petronella Bausenwein aus Güntersleben, die dort ein „Haus Sorgenruh“ einrichten will. Um dem Ärzteteam, das (bis zur Grundbucheintragung eines neuen Käufers) nach wie vor rechtmäßiger Besitzer (wenn auch nicht mehr Eigentümer) des Gebäudes ist, den weiteren Zutritt zu verwehren, werden bei Nacht und Nebel die Schlösser ausgetauscht. Doch Dettelbach kommt nicht zur Ruhe; auch dieser Verkauf erweist sich als Flop: Das zugesagte Geld geht nicht ein. Das Haus steht – auf Kosten des Steuerzahlers – weiter leer, obwohl zwischenzeitlich die Urchristen noch mehrmals ihre Kaufbereitschaft bekundet hatten, und wird dann im Sommer 1988 an die evangelische Diakonie vermietet. Nach wenigen Wochen, gerade nachdem die Umbauarbeiten für ein Ausweichquartier für Senioren begonnen haben, wird der Mietvertrag wieder gekündigt: Man habe einen Käufer gefunden. Es ist der „Burgenkönig“ Hillebrand aus dem Rheinland, der die Immobilie für den Spottpreis von ca. 240 000 Mark erwirbt und gleich wieder weiterverkauft – für 12 Millionen Mark an eine schwedische Aktiengesellschaft, die unter derselben Anschrift residiert wie Hillebrand selbst. Man will dort ein „Seniorenwohnheim gehobenen Stils“ errichten. 341

Nun wird der Leser sich fragen: Wie kann das sein? Der Verkaufspreis von 240 000 Mark liegt ja um eine Million Mark unter dem, was die urchristlichen Ärzte gezahlt hatten. Hat das die Regierung von Unterfranken genehmigt? Sie hat es nicht – denn der schlaue Landrat hat ein Umgehungsgeschäft eingefädelt: Er verkauft das Gebäude erst an die Stadt Dettelbach, die es dann an den Immobilienmakler Hillebrand veräußert, der hier fast wie ein „Arisierungsgewinnler“ unseliger Zeiten die Früchte einer religiösen Diskriminierung einstreichen kann. Bezüglich der Stadt ist nun aber der Landkreis selbst die Prüfungsbehörde ... Unter dem Strich hat der Landkreis aber gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Ärztegruppe etwa eine Million (an öffentlichen Geldern!) verloren. Und die 200 000 Mark dürften wohl für die Abfindung der brüskierten Diakonie gerade gereicht haben.

„Unrecht Gut gedeihet nicht“, lautet ein Sprichwort. Seit die Urchristen auf Betreiben der Kirche (und auf Kosten des Staates) hinausgeworfen wurden, ist das weitere Schicksal der Immobilie wie „verhext“. Um das Maß voll zu machen, ließ der Landkreis in den Kaufvertrag die Klausel einfügen, der Käufer versichere, nicht „an das Universelle Leben oder ähnliche Institutionen zu verkaufen“ 342 – ein weiterer Verstoß gegen das Grundgesetz, welches staatlichen Behörden eine Diskriminierung aus religiösen Gründen ausdrücklich untersagt. Die evangelische Kirche wiederum (in Gestalt der Diakonie) hätte noch einmal die Chance gehabt, zu erkennen, dass sie im Bedarfsfall von Katholiken selbst nicht besser als eine Sekte angesehen und behandelt wird. Doch, wie man sehen wird: Die Sorge um die eigenen Pfründe ist stärker.

 

 

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