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Abschnitt 4
LIEBER STEUERGELDER VERSCHWENDEN
ALS DIE „KETZER“ REINLASSEN
Die verhinderte Christusklinik
im fränkischen Dettelbach
(1984)
Man müsse verhindern, so Bürgermeister Reinhold
Kuhn in der Stadtratssitzung, „dass die Stadt Zentrum einer Sekte wird“. Man
müsse „aus der Erfahrung mit Jugendsekten heraus besonders besorgt sein ...
um die Heranwachsenden“. Und der Bürgermeister kam auch „auf das
Sektenmitglied zu sprechen ..., das nach Zeitungsberichten angeblich an
Unterernährung gestorben sein soll“ – mit diesem Hinweis „ging der
Stadtvordere auf Heilmethoden ein, die ... vom Heimholungswerk angewandt
werden“. 332
Der Bürgermeister der Stadt Dettelbach hat seinen Part gut gelernt. Der
beschauliche Weinort im Landkreis Kitzingen liegt auch nahe genug an
Würzburg, so dass man „einschlägige“ Argumente vom bischöflichen Ordinariat
geliefert bekam. Das gewichtigste „Argument“ wird der Bürgermeister aber
wenige Tage später auf höherer Ebene, im Kitzinger Kreisausschuss,
vorbringen. Dort macht er „Bedenken aus Dettelbacher Sicht gegen die
eventuelle Christusklinik geltend, zumal da die Kleinstadt bekannter
Wallfahrtsort ist“. 333 Dazu hatte schon Stadtrat Lothar Voltz in der
Stadtratssitzung gesagt: „Solche Dinge können wir uns in Dettelbach nicht
auferlegen.“ 334
Die Amtsträger waren in der Klemme – denn sie selbst hatten bereits längst
vollendete Tatsachen geschaffen. Sowohl die Stadt Dettelbach als auch der
Landkreis (der eigentliche Besitzer) hatten wenige Wochen zuvor
freudestrahlend einem Verkauf des leerstehenden ehemaligen
Kreiskrankenhauses Dettelbach an eine deutsch-schweizerische Ärztegruppe
zugestimmt. In dem Gebäude sollte vor allem Nachsorge für Krebskranke
durchgeführt werden. Landrat Siegfried Naser lobte sich selber, „man“ habe
bei der Suche nach einem neuen Verwendungszweck des Krankenhauses eine
„glückliche Hand“ gehabt. Spätestens Anfang 1985 werde der Betrieb mit 50
Betten aufgenommen werden. Auch der Kaufpreis von 1,2 Millionen Mark
entspreche „durchaus unseren Vorstellungen“. 335 Und nun mussten sie auf
Druck der Kirche wieder zurückrudern – denn es war durchgesickert, dass es
sich bei den Ärzten und Heilpraktikern um Menschen handelt, die dem
Heimholungswerk nahe stehen.
„Kirchen bedrängen den Landrat“
Und warum konnte man es nicht so lassen, wie es war? Die
Main-Post (28.9.84)
ließ daran keinen Zweifel. Unter der Überschrift „Kirchen bedrängen den
Landrat“ stand dort zu lesen: „Landrat Dr. Siegfried Naser, so hieß es aus
gut unterrichteter Quelle, machte in der Sitzung hinter verschlossenen Türen
deutlich, dass ihn die beiden Amtskirchen bedrängten, wonach er den Verkauf
des Hauses wieder rückgängig machen müsse.“ Wenige Tage zuvor hatte der
Landrat, der seine Karriere später als Präsident des
Bayerischen Sparkassenverbandes fortsetzen sollte, sich noch alle Türen offen gehalten. Gegenüber der
Main-Post
(22.9.84) hatte er „klipp und klar“ festgestellt, die Ärzte hätten seine
„volle Unterstützung“, wenn sie „nach den Vorstellungen arbeiten, wie sie in
dem Vertrag angesprochen sind, und ein ordentliches Krankenhaus führen.“
Wenn aber „durch die Hintertüre ein Zentrum des Heimholungswerks“ in der
Klinik entstehen solle, werde er „alle juristischen Möglichkeiten
ausschöpfen, das Dettelbacher Krankenhaus zurückzubekommen.“ Hier zeigt sich
die Einstellung vieler Politiker: Zunächst sind sie ganz pragmatisch an
neuen Unternehmungen und neuen Arbeitsplätzen interessiert – doch wenn ihnen
der Wind der Kirche ins Gesicht bläst, rudern die meisten schnell zurück und
machen gehorsam ihre eigenen Beschlüsse rückgängig. Zum Rückzug blies auch
der Kreisrat und Krankenhausreferent des Kreistages, Albrecht Fürst zu
Castell-Castell, Sproß einer einflussreichen protestantischen
Fürstenfamilie, für den „kein Zweifel“ besteht, „dass sich die Klinik zu
einem Zentrum des Heimholungswerkes entwickeln wird, das nicht in diese
Landschaft paßt“. 336
Wie absurd das „Argument“ von der Errichtung eines „Zentrums der Sekte“ ist,
wird bei folgendem Vergleich deutlich: Hätte man beim Verkauf des Gebäudes
an einen katholischen oder lutherischen Krankenhausträger wohl auch davor
gewarnt, hier entstehe vermutlich ein katholisches oder evangelisches
„Großsekten-Zentrum“?
Außerdem hatten die Ärzte auf einer Pressekonferenz eigens darauf
hingewiesen, dass in der Klinik niemand indoktriniert werden solle, sondern
dass die ärztlichen Leistungen ohne Rücksicht auf Weltanschauung und
Religionszugehörigkeit und ohne jeglichen Missionsversuch angeboten
würden. 337
Rückzug mit formalen Tricks
Doch die Politiker interessiert jetzt nur noch eines: Wie kommt man aus dem
Kaufvertrag wieder heraus? Mit einem formellen Trick: Der Kaufvertrag muss –
normalerweise reine Formsache – noch von der Aufsichtsbehörde, der Regierung
von Unterfranken mit Sitz in Würzburg, bestätigt werden. Diese verweigert
jetzt ihre Zustimmung, weil der Verkauf „weit unter dem Schätzpreis“ von 3
Millionen Mark erfolgt sei 338 – angesichts der Zufriedenheit aller
Beteiligten noch wenige Wochen zuvor ein leicht zu durchschauender Vorwand.
Und eine „Willkürmaßnahme“ des Staates, wie Rechtsanwalt Gottfried Niemietz
in einem Gutachten später feststellen wird. Doch die Behörden fühlten sich
offenbar weniger dem deutschen Grundgesetz als den Gesetzen der
mittelalterlichen Inquisition verpflichtet, wonach Rechtsgeschäfte und
Rechtshandlungen Exkommunizierter grundsätzlich ungültig sind. 339
Vollends unglaubwürdig wird das Vorgehen der Regierungsbehörde, wenn man
weiß, dass der Landkreis Kitzingen kurz zuvor ein zweites ehemaliges
Kreiskrankenhaus verkauft hatte: das in Marktbreit, und zwar für nur 800 000
Mark an die Arbeiterwohlfahrt. Auch hier lag der Schätzpreis erheblich höher
– doch die Regierung von Unterfranken hatte den Vertrag anstandslos
passieren lassen ...
Dass es diesmal anders kam, dafür hatten sich eine knappe Woche vor dieser
merkwürdigen Entscheidung die Dettelbacher Kirchengemeinden beider
Konfessionen stark gemacht – in einem Brief, in dem sie an die
„verantwortlichen Politiker“ appellierten, „alles in ihren Kräften Stehende
zu unternehmen, den Verkauf wieder rückgängig zu machen“, weil es sich bei
der Glaubensgemeinschaft des Ärzteteams um eine „Kunstreligion aus
fernöstlichen und christlichen Gedanken“ handle – und weil es „den Kindern
und Jugendlichen auf die Dauer nicht zuzumuten“ sei, „ständig einer
möglichen pseudoreligiösen-ideologischen Infiltrierung ausgesetzt zu sein“.
Wie skurril solche Worte ausgerechnet in einem katholischen Wallfahrtsort
klingen, der ja einer ständigen „Infiltrierung“ ganz anderer Art ausgesetzt
ist, fiel den frommen Schreibern offenbar gar nicht auf. Der Kreistag
jedenfalls forderte nur vier Tage später die Verwaltung auf, mit den Ärzten
über die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verhandeln. Was die
unterfränkische Regierung wiederum zwei Tage später mit ihrem Votum
überflüssig machte.
Die Ärzte bestehen jedoch auf der Einhaltung des Vertrages, bekunden
gleichzeitig ihre Bereitschaft, über einen höheren Preis zu verhandeln. Sie
wenden sich mit einer „Proklamation“ an die Öffentlichkeit 340, in der es
unter anderem heißt: „Wir wollen krebskranken Menschen, die von Ärzten
aufgegeben wurden, auch den Heimgang in die jenseitigen Welten erleichtern.
... Nachdem wir die Klinik gekauft hatten, begann die Kirche um einen
Steinhaufen zu streiten, für den sie bislang kein Interesse gezeigt hatte.
Es geht also darum, die der Kirche unliebsamen Ärzte zu vertreiben. Der
Kaufpreis wird nun hochgetrieben. Hierbei geht es nicht um die Hilfe für die
Kranken. ... Kann es sich ein Volk, das sich christlich nennt, noch einmal
leisten, wie im Mittelalter Glaubensunterschiede zum Beweggrund seines
Handelns zu machen? ... In welcher Zeit leben wir? Muß Christus sich wieder
der Amtskirche beugen wie in der Zeit, in der Seine Wortträger, die
Propheten, verbrannt wurden? Muß Christus sich wieder den Finanzen der
Kirche und deren Einflussnahme auf die staatlichen Organe beugen? Wir haben
nicht das Geld, um jeden Preis zu bieten.“
Unrecht Gut gedeihet nicht
Doch es ist längst beschlossene Sache, das Angebot der urchristlichen Ärzte
nicht mehr zu beachten. Nur muss man dann einen Käufer finden, der
freiwillig noch mehr zahlt. Wie realitätsfern in Bezug auf die tatsächlichen
Marktverhältnisse die Ausrede der staatlichen Behörden ist, erweist sich in
der skurrilen Provinzposse, die nun anhebt und sich über Jahre hinzieht.
Der Kreistag bringt zunächst das katholische St.-Josefs-Stift ins Gespräch,
dem man ein Angebot von 1,36 Millionen unterbreiten will. Daraus aber wird
nichts. Man kommt auf private Altenheimbetreiber aus dem Landkreis Würzburg
zurück, die man ursprünglich nicht haben wollte, weil man schon genug
Altenheimplätze hat und ein Überangebot womöglich zu ungenutzten Kapazitäten
und damit zu höheren Kosten führen würde, was wiederum die Pflegesätze im
Landkreis in die Höhe treiben könnte. Nun verkauft man die Klinik für 1,5
Millionen Mark an Petronella Bausenwein aus Güntersleben, die dort ein „Haus
Sorgenruh“ einrichten will. Um dem Ärzteteam, das (bis zur
Grundbucheintragung eines neuen Käufers) nach wie vor rechtmäßiger Besitzer
(wenn auch nicht mehr Eigentümer) des Gebäudes ist, den weiteren Zutritt zu
verwehren, werden bei Nacht und Nebel die Schlösser ausgetauscht. Doch
Dettelbach kommt nicht zur Ruhe; auch dieser Verkauf erweist sich als Flop:
Das zugesagte Geld geht nicht ein. Das Haus steht – auf Kosten des
Steuerzahlers – weiter leer, obwohl zwischenzeitlich die Urchristen noch
mehrmals ihre Kaufbereitschaft bekundet hatten, und wird dann im Sommer 1988
an die evangelische Diakonie vermietet. Nach wenigen Wochen, gerade nachdem
die Umbauarbeiten für ein Ausweichquartier für Senioren begonnen haben, wird
der Mietvertrag wieder gekündigt: Man habe einen Käufer gefunden. Es ist der
„Burgenkönig“ Hillebrand aus dem Rheinland, der die Immobilie für den
Spottpreis von ca. 240 000 Mark erwirbt und gleich wieder weiterverkauft –
für 12 Millionen Mark an eine schwedische Aktiengesellschaft, die unter
derselben Anschrift residiert wie Hillebrand selbst. Man will dort ein
„Seniorenwohnheim gehobenen Stils“ errichten. 341
Nun wird der Leser sich fragen: Wie kann das sein? Der Verkaufspreis von 240
000 Mark liegt ja um eine Million Mark unter dem, was die urchristlichen
Ärzte gezahlt hatten. Hat das die Regierung von Unterfranken genehmigt? Sie
hat es nicht – denn der schlaue Landrat hat ein Umgehungsgeschäft
eingefädelt: Er verkauft das Gebäude erst an die Stadt Dettelbach, die es
dann an den Immobilienmakler Hillebrand veräußert, der hier fast wie ein
„Arisierungsgewinnler“ unseliger Zeiten die Früchte einer religiösen
Diskriminierung einstreichen kann. Bezüglich der Stadt ist nun aber der
Landkreis selbst die Prüfungsbehörde ... Unter dem Strich hat der Landkreis
aber gegenüber dem ursprünglichen Angebot der Ärztegruppe etwa eine Million
(an öffentlichen Geldern!) verloren. Und die 200 000 Mark dürften wohl für
die Abfindung der brüskierten Diakonie gerade gereicht haben.
„Unrecht Gut gedeihet nicht“, lautet ein Sprichwort. Seit die Urchristen auf
Betreiben der Kirche (und auf Kosten des Staates) hinausgeworfen wurden, ist
das weitere Schicksal der Immobilie wie „verhext“. Um das Maß voll zu
machen, ließ der Landkreis in den Kaufvertrag die Klausel einfügen, der
Käufer versichere, nicht „an das Universelle Leben oder ähnliche
Institutionen zu verkaufen“ 342 – ein weiterer Verstoß gegen das Grundgesetz,
welches staatlichen Behörden eine Diskriminierung aus religiösen Gründen
ausdrücklich untersagt. Die evangelische Kirche wiederum (in Gestalt der
Diakonie) hätte noch einmal die Chance gehabt, zu erkennen, dass sie im
Bedarfsfall von Katholiken selbst nicht besser als eine Sekte angesehen und
behandelt wird. Doch, wie man sehen wird: Die Sorge um die eigenen Pfründe
ist stärker.
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