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Kapitel 3
DIE VERFOLGUNG DER
URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN
Abschnitt 2
ERSTE
BETRIEBE ENTSTEHEN –
UND DAS UNIVERSELLE LEBEN
(1984)
AUSZÜGE
Mit Exkurs: Angriffe gegen
Marktstände der Urchristen (1984-2003)
Das Heimholungswerk Jesu Christi war inzwischen zu beachtlicher Größe
herangewachsen. In weit über hundert Treffpunkten, sogenannten Inneren
Geist=Christus-Kirchen, im In- und Ausland versammelten sich
Christusfreunde, Bücher wurden in die wichtigsten europäischen Sprachen
übersetzt, Tausende von Menschen besuchten Kurse des Inneren Weges oder
machten die Schulung zu Hause mit Hilfe von Cassetten oder Büchern. Gabriele
fuhr nach Italien, Spanien, Frankreich, ja sogar bis nach Finnland und in
die USA, um Großoffenbarungen zu geben. Das geistige Fundament war gelegt –
und der nächste Schritt erfolgte: die Gründung des Universellen Lebens.
Am 8. April 1984 offenbarte sich Christus in der Mainzer Rheingoldhalle und
sprach:
„Als Jesus von Nazareth versprach Ich das Reich des Friedens, das Reich der
Einheit, das Reich der Liebe, in diesem Reich alle Menschen Brüder sind. ...
Ich habe Mich aufgemacht, um Mein Wort, das Ich als Jesus von Nazareth
sprach, wahrhaftig werden zu lassen. Ich habe, wie zu allen Zeiten, so auch
in der Jetztzeit Menschen gerufen, die sich nach der Wahrheit sehnen. ...
Sie stehen an Meiner Seite und sind bestrebt, das zu verwirklichen und zu
erfüllen, was Ich als Jesus von Nazareth verkündet habe ... Als Ich Mein
Wort durch Mein Instrument erhob, nannte Ich dieses aufblühende Werk, das
den Weg nach Innen, zur Freiheit, zur Wahrheit und zur Liebe lehrt,
Heimholungswerk Jesu Christi. ... Und sie bauten mit Mir, sie gründeten mit
Mir, sie beten und arbeiten und stehen an Meiner Seite, um das in die Welt
zu tragen, was Ich angekündigt habe: ein Reich des Friedens und der Liebe.
Doch dieses Friedensreich muss zuerst in jedem einzelnen von euch
erschlossen werden. Denn wenn aus eurem Inneren nicht Liebe und Frieden
strömen, wenn eure Seele nicht verwurzelt ist in dieser großen ewigen
Pracht, dann kann aus eurem Inneren nicht Liebe und Frieden strömen ... Und
in dieser Stunde rufe Ich in die Unendlichkeit hinaus, auch in die Herzen
der hier anwesenden Theologen: Was Ich auf das Fundament des
Heimholungswerkes Jesu Christi baue, ist das Universelle Leben, die Innere
Religion, die wahre Weltreligion und das Friedensreich Jesu Christi. Wer es
fassen kann, der fasse es! Ich werde wahrmachen, was Ich als Jesus von
Nazareth versprach, denn Ich Bin der Weg und die Wahrheit, Ich Bin das
Leben.“
Das Universelle Leben ist also der Schritt vom Inneren zum Äußeren: Was im
Inneren gewachsen ist, soll auch im Äußeren sichtbar werden. Dazu gehört
auch, dass Menschen, die dabei mithelfen wollen, sich im Äußeren
zusammenschließen, dass sie gemeinsam wohnen und Betriebe und
Sozialeinrichtungen gründen. Wohlgemerkt: Diejenigen, die dies wollen. Die
Mehrzahl der Menschen, die vom Heimholungswerk und vom Universellen Leben
erfahren, bleiben weiterhin an ihrem angestammten Wohnort, besuchen
Veranstaltungen und Kurse, lesen Bücher; viele beschreiten den Weg zu Gott
im eigenen Inneren. Dies ist bis heute so. Aber einige wenige begannen nun
damit, Betriebe und Einrichtungen zu gründen, um zu beweisen, dass die
Bergpredigt auch im Wirtschaftsleben in die Tat umgesetzt werden kann.
Die
Bergpredigt als Grundlage der gemeinsamen Arbeit bedeutet: Es gibt kein Oben
und Unten, sondern alle entscheiden gemeinsam, was getan werden soll. Es
gibt auch keine nennenswerten Gehaltsunterschiede, es sei denn als Zulage
für Kinder. Konflikte werden gelöst, indem jeder zunächst seinen eigenen
Anteil sucht und bereinigt. Jeder bemüht sich, seine Fähigkeiten für das
Wohl des Betriebes einzusetzen und sich mit seinen gedanklichen Kräften auf
die Arbeit zu konzentrieren.
Wer diese Regeln bejaht, kann in einem Christusbetrieb mitarbeiten – auch
wenn er den Glauben der Urchristen nicht teilt. Von Anfang an waren und sind
in den von Urchristen aufgebauten Betrieben auch Mitarbeiter anderer
Glaubensrichtungen beschäftigt. Man vergleiche dies mit der Praxis der
kirchlich geführten Betriebe, wo meist streng auf die Kirchenzugehörigkeit
der Mitarbeiter geachtet wird, auch wenn der Staat die Einrichtung – z.B.
einen Kindergarten oder ein Krankenhaus – zu 90 bis 100 Prozent finanziert.
Die Betriebe und Einrichtungen der Urchristen wie Bauernhöfe, Handwerks- und
Dienstleistungsbetriebe, Kindergärten, eine Schule, eine Klinik, eine
Sozialstation und weitere werden uns alle noch beschäftigen – denn es gab
keinen Betrieb und keine Einrichtung, die nicht von den Kirchen massiv
angegriffen wurde. Im vorliegenden Abschnitt geht es zunächst um die
Landwirtschaft und – in einem Exkurs – um die daran angeschlossenen Märkte.
Denn der erste Angriff erfolgte schon bald nach der Gründung des ersten
Bauernhofes. Im Ortsteil Ruppertzaint in der Gemeinde Arnstein nordöstlich
von Würzburg erwarben einige Urchristen einen kleineren Bauernhof, räumten
ihn auf, renovierten die Gebäude und begannen, auf friedfertige Weise Gemüse
und Getreide anzubauen. Der naturgemäße Anbau entspricht dem urchristlichen
Gedankengut, wonach der Geist Gottes die gesamte Schöpfung durchströmt und
alles von Ihm beatmet wird. Die Natur gilt es daher zu pflegen und zu
erhalten. Tiere leben zwar auf dem Hof, werden aber nicht kommerziell
genützt, vor allem nicht geschlachtet, denn Urchristen sind Vegetarier. Sie
verwenden auch keinen tierischen Dünger für die Felder, sondern
pflanzlichen, z.B. Kleie, Laub, natürliche Mineralstoffe und dergleichen.
Alle drei Jahre darf ein Feld sich ausruhen, liegt also brach.
Ihre Produkte verkauften die Landwirte, die zum Teil schon einschlägige
Landbau-Erfahrung mitbrachten, auf dem nahe gelegenen Wochenmarkt von
Würzburg. Das aber rief unweigerlich die kirchliche Obrigkeit auf den Plan:
Menschen, die gemeinsam leben und arbeiten und sich dabei an religiösen
Zielen orientieren? Die religiöse und wirtschaftliche Betätigung miteinander
verbinden? Klöster dürfen das. Aber was ist mit Menschen, die außerhalb der
Kirchen nicht nur von Religion sprechen, sondern die dabei sind, sich auch
wirtschaftlich selbst zu organisieren und dadurch unabhängig zu machen? Auf
die kann man ja keinen existenziellen Druck mehr ausüben, sie zum Beispiel
bei ihren Arbeitgebern anschwärzen. Das darf nicht sein!
Die Kirche entschließt sich in dieser Situation, ihre Verleumdungen über den
Kreis der „eigenen“ Medien hinaus in die Öffentlichkeit auszuweiten. Das
Würzburger Bischöfliche Ordinariat veranstaltet am 16. Juli 1984 eine
Pressekonferenz – mit großem Bahnhof. Nicht nur Graf Magnis tritt auf,
sondern auch Domkapitular Heinz und Medienreferent Lutz. Magnis gibt die
Richtung vor: Das Heimholungswerk sei eine gezielt konstruierte
„Kunstreligion im Sinne von Bedürfnis und Angebot“, die zeitbedingte
Bewusstseinslagen und Sehnsüchte von jüngeren und älteren Menschen
„geschickt für eigennützige Zwecke zu nutzen scheint“. Das Heimholungswerk
habe als „Innere Geist=Christus-Kirche“ ohne Institutionen, Satzungen und
Zeremonien angefangen, stelle sich jetzt aber als „Wirtschaftsunternehmen“
dar. Das Heimholungswerk besitze „eine Villa im Millionenwert für
Geistheilungen“, ein weiteres Haus für zwei Millionen und einen Bauernhof
für eine Million. Hinzu komme ein vegetarisches Restaurant in Würzburg, zwei
Bäckereien, eine Kosmo-Bio-Nahrungs-GmbH sei gegründet worden.
Einmal abgesehen davon, dass solche Summen im Vergleich mit dem Grund- und
Immobilienbesitz der Kirche in Würzburg lächerlich sind – das
Heimholungswerk besitzt all diese Einrichtungen gar nicht. Sie sind im
Eigentum von Privatpersonen, die Christusfreunde sind. Doch es ist gezielt
der Eindruck erweckt worden, bei den Urchristen ginge es nur ums Geld. Dass
dies nur eine weitere Projektion kirchlicher Verhaltensweisen auf andere
ist, bleibt den meisten Journalisten und Lesern verborgen. Die bayerische
Tagespresse greift das Thema naiv und bereitwillig auf: „Anhänger werden für
eigennützige Zwecke indoktriniert, Jugendliche ausgebeutet“
(Saale-Zeitung)
– „Der Sektengott heißt Mammon – bereits Besitz mit Millionenwert
angesammelt“ (Nürnberger Zeitung) – „Ordinariat warnt vor dubiosen
Geschäften des Heimholungswerks“ (Burghauser Anzeiger)
– „Netz des
Heimholungswerks spannt sich über süddeutschen Raum“ (Kitzinger Zeitung)
–
„Das Ordinariat warnt vor Sekte“ (Main-Post) – „Mickriger Rettich als Beweis
für Interessen – Ordinariat warnt vor Heimholungsbetrieben“
(Münchner
Merkur) – „Ein mickriger Radi als Beweis für Geschäfte im Namen Jesu –
Ordinariat: Verquickung von Religion und Kommerz!“ (Donau-Kurier) – so
lauten die Schlagzeilen, wobei sich der „Radi“ auf einen halb verwelkten
Rettich bezieht, den Graf Magnis einige Tage vor der Pressekonferenz am
Würzburger Marktstand hatte erwerben lassen und den er nun stolz als
„Beweis“ (wofür eigentlich?) vorzeigte.
Die Presse übernimmt ungeprüft die lächerlichen Vorwürfe des Würzburger
Bischofs – also reagieren die Urchristen wieder mit einer großformatigen
Anzeige. Sie erachten es jedoch nicht als erforderlich, auf die absurden
Anschuldigungen der Kirche im einzelnen einzugehen –
denn was soll schon
Böses daran sein, wenn man nicht nur sein Privatleben nach der Bergpredigt
gestaltet, sondern auch das Arbeitsleben mit einbezieht? So stellen die
Urchristen am 28. Juli 1984 in der Main-Post („Wir sind wieder
auferstanden!“) lediglich richtig, dass das Heimholungswerk keinen Besitz
hat und dass „Möglichkeiten für selbstsüchtige und dubiose Geschäfte ... bei
uns ausgeschlossen“ sind. Sie weisen ansonsten auf die lange Tradition
urchristlicher Bewegungen in der Geschichte hin und auf das entstehende
Friedensreich, an dem Menschen unterschiedlicher Berufe mitarbeiten.
Wenn man Menschen aufhetzen will – das weiß die Kirche –, muss man an die
niederen Instinkte appellieren – zum Beispiel an Konkurrenzangst und Neid.
Im Herbst 1984 versucht man deshalb einen Keil in die Würzburger
Naturkostszene zu treiben. Man lanciert am 26.10.84 einen Artikel in das
Fränkische Volksblatt mit der Überschrift: „Naturkostläden sprechen von
Existenzbedrohung – Marktwirtschaft unter ‚religiösen Einflüssen’ – neue
Marktstände arbeiten nicht nach Gesetzen der Marktwirtschaft.“ Angeblich
gebe es auf den von Urchristen betriebenen Marktständen „Dumpingpreise“,
weil, wie Graf Magnis behauptet, Anhänger des Heimholungswerkes „für
Gotteslohn“ auf dem Hof arbeiten würden.
In Wirklichkeit erhalten alle Angestellten auf dem Hof – im Unterschied zu
kirchlichen Nonnen und Mönchen – reguläre Gehälter und sind korrekt
versichert. Und weshalb soll es gegen die Marktwirtschaft verstoßen, wenn
ein Direktvermarkter ein Produkt günstiger anbieten kann als sein
Konkurrent? Die Diskussion ist aber schon deshalb rein akademisch, weil das
Preisgefüge bei einem Naturkost-Marktstand ohnehin etwas höher ist als bei
einem konventionellen Anbieter.
Doch die Kirchen glauben hier einen Hebel entdeckt zu haben, um Urchristen
in ihrer beruflichen Existenz zu treffen. Angriffe auf die von Urchristen
geführten Marktstände und die dahinter stehenden Bauernhöfe gehören zu den
Konstanten kirchlicher Verleumdungsarbeit seit nunmehr zwanzig Jahren.
Um
die perfiden Methoden und die Häufigkeit solcher Angriffe darzustellen,
verlassen wir an dieser Stelle kurz die chronologische Darstellung und
schildern diese Vorgänge anhand ausgewählter Beispiele bis zum Zeitpunkt der
Drucklegung des Buches.
„Kauft nicht beim Juden!“, hieß es 1933 in den deutschen Städten. 50 Jahre
später kann man nicht mehr ganz so unverhüllt zum Verkaufsboykott gegen eine
religiöse Minderheit aufrufen. Doch dass es auf Deutschlands Marktplätzen
und an seinen Straßen wohl katholische Karotten und lutherische Kartoffeln,
aber keinesfalls urchristliche Zwiebeln zum Verkauf geben darf, das muss man
den Gläubigen schon beibringen. Sie könnten sich ja sonst mit Ketzerei
anstecken.
Als der Verkaufsfahrer Hans P. Ende September 1986 mit seinem
Verkaufsfahrzeug, beladen mit Produkten des Betriebes „Gut zum Leben“, durch
den unterfränkischen Ort Bergrheinfeld bei Schweinfurt fährt, wird er 500
Meter nach dem evangelischen Pfarrhaus von der Polizei gestoppt und muss
seine Verkaufsfahrt einstellen. Bisher konnte er mit seinem
Reisegewerbeschein, also ohne zusätzliche Genehmigung, jede Woche in diesem
Dorf Gemüse und Brot verkaufen. Doch drei Tage zuvor hatten der katholische
und der evangelische Pfarrer gemeinsam im amtlichen Gemeindeblatt darüber
„informiert“, dass eben dieser Verkaufsfahrer „mit einer Sekte in
Zusammenhang“ stehe. Die Pfarrer fordern ihre Gläubigen auf: „Prüft alles,
und das Gute behaltet!“ Und für den Fall, dass jemand unter den Gläubigen
den Wink mit dem Zaunpfahl nicht verstehen würde, hatte man vorsichtshalber
die Polizei angerufen. Hans P. beantragte eine extra Verkaufsgenehmigung bei
der Gemeinde, die ihm aber zunächst „aus verkehrstechnischen Gründen“
verweigert wurde. Der Verkäufer bestand jedoch auf einer Prüfung der
Rechtslage, und die Genehmigung musste dann doch erteilt werden.
Seine ersten Lorbeeren als Inquisitor verdiente sich der Theologiestudent
und spätere lutherische Pfarrer und Rufmordbeauftragte Matthias Pöhlmann
damit, dass er am 2.12.89 einen Leserbrief im Fränkischen Tag in Bamberg
veröffentlichen ließ – Überschrift: „Biokost mit bitterem Nachgeschmack.“
Gemeint ist der Marktstand von „Gut zum Leben“ auf dem
Bamberger Markt.
Soviel Einsatz gegen die Ketzer schon in der Ausbildungszeit muss natürlich
belohnt werden. Pöhlmann wird später an der Universität Erlangen eine
Assistentenstelle mit Schwerpunkt „Sekten“ erhalten – und im neuen
Jahrtausend dann zum hauptamtlichen Mitarbeiter der Evangelischen
Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin aufsteigen.
Auch in Coburg ist es der Pfarrer persönlich, der den Marktstand gerne zum
Abschuss freigeben würde. Der lutherische Pfarrer Michael Thein
veröffentlicht – unter Weglassung seiner Berufsbezeichnung – in der Neuen
Presse Coburg (2.5.95) und im Coburger
Tageblatt (3.5.95) einen Leserbrief,
der in der Forderung gipfelt, das Gut zum Leben müsse „auch dem
uninformierten und flüchtigen Leser offen legen, dass es sich hier um
Gedankenmaterial des ‚Universellen Lebens’ handelt. Dann kann der mündige
Bürger selbst entscheiden, ob er an diesem Stand sein Geld ausgeben will
oder nicht.“ Pfarrer Thein hat sein Handwerk gelernt: Auch so kann man zum
Boykott aufrufen. Ob der „mündige Bürger“ gemerkt hat, dass der Herr Pfarrer
hier im Grunde eine neue Form des Judensterns, diesmal für „Ketzer“,
gefordert hat? Man versucht – wie im Mittelalter – den „Ketzer“ in eine
ausweglose Lage zu manövrieren: Wie er es auch macht, ist es falsch.
Offenbart er beim Brotverkauf seinen Glauben, wird ihm die Standlizenz
entzogen, weil er „missioniert“. Offenbart er ihn nicht, so verheimlicht er
etwas und ist „gefährlich“. Seltsam ist nur, dass katholische oder
lutherische Bauern noch nie genötigt würden, ihren Taufschein an den
Marktschirm zu hängen.
Ganz ähnliche Töne schlägt die Pröpstin Roswitha Alterhoff in Bad Hersfeld
an. „Das ist Etikettenschwindel“, äußert sie in der Hersfelder Zeitung
(24.1.96) und fügt hinzu: „Vermutlich läuft das Geschäft besser, wenn die
Kunden nicht wissen, bei wem sie kaufen.“ Erinnern solche Worte nicht an die
Agitation von Nationalsozialisten zu Beginn der 30er Jahre, die dafür
sorgten, dass jeder wusste, wer ein jüdischer Geschäftsmann ist und wer
nicht?
In Simmerath bei Aachen ist es der Aachener Rufmordbeauftragte Herbert
Busch, der in Aktion tritt – weil dort zweimal im Jahr ein Marktstand von
Gut zum Leben aufgebaut wird. In der Aachener Volkszeitung 287 fordert Busch,
in „Schulen, Erwachsenenbildung, Verwaltungen und Presse“ solle „die
politische und soziale Auseinandersetzung gesucht werden“ (welch moderne,
eingängige Umschreibung für die alte kirchliche Inquisition), wenn man schon
den Marktstand nicht verbieten könne. Gemeindedirektor Arnold Steins erklärt
daraufhin am folgenden Tag, man wolle „noch einmal prüfen, ob die Sekte
‚Universelles Leben’ die formellen gewerblichen Voraussetzungen erfüllt, um
erneut beim Simmerather Markt in Erscheinung zu treten“. (Wohlgemerkt: Das
Universelle Leben betreibt den Stand gar nicht!) „So lange die Organisation
sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewege und es keine eindeutige
Rechtssprechung gebe, könne er nichts unternehmen. ... ‚Ich bin Katholik,
aber meine private Haltung darf hier keine Rolle spielen.’“ Das ist also das
Äußerste, was sich die urchristlichen Marktbetreiber in so einem Fall
erhoffen dürfen: Ein verschämtes Rückzugsgefecht der Amtsträger, ganz nach
dem Motto: Ich würde sie ja gerne verbieten, aber leider, leider: Es geht
nicht. Angesichts der schrillen Begleitmusik, die dazu die
Aachener
Volkszeitung (3.7.93) spielt – mit der Überschrift „Muß Simmerath weiter mit
der Sekte leben?“ –, schimmert durch die Hinhaltetaktik des Beamten fast
schon wieder so etwas wie ein Hauch von Zivilcourage.
Pfarrern und Pfarrerinnen gehen Verleumdungen und Lügen offenbar überall am
leichtesten von den Lippen – so auch in Pforzheim, wo Pfarrer Hans-Peter
Held Anfang 1997 glattweg und wahrheitswidrig behauptet, in den universellen
Bio-Betrieben arbeiteten „die Leute ohne Bezahlung und Sozialversicherung“.
Im idyllischen Tegernsee macht Pfarrer Rigam in seinem Pfarrbrief auf einen
neuen Laden aufmerksam, den „eine der gefährlichsten Sekten in Deutschland“
angemietet habe. Die Heimatzeitung Miesbacher
Merkur (9.1.98) fragt
pflichteifrigst gleich beim Landratsamt, beim Bürgermeister, bei der
Kriminalpolizei (!) und beim Direktor des Tegernseer Gymnasiums nach, ob es
schon „Berührungspunkte“ mit der „Sekte“ gegeben hätte. Der lutherische
Gemeindepfarrer Wolfgang Spengler holt seinen Kollegen, den
Verleumdungsbeauftragten Behnk, aus München in den Ferienort, wo dieser vor
50 Tegernseern gegen die „gefährliche, sektiererische Organisation“ vom
Leder zieht (Tegernseer Zeitung, 8.5.98). Als Mitarbeiter der Firma Gut zum
Leben einen Handzettel in Tegernsee verteilen, um sich gegen die Hetze zur
Wehr zu setzen, schreibt der Münchner Merkur (12.5.98): „Universelles Leben
greift Sektenpfarrer an“ und zitiert aus dem Handzettel nur einen einzigen
Satz: „Ein Pfarrer darf in Bayern alles sagen – auch wenn es gelogen ist.“
Der Laden in Tegernsee muss daraufhin geschlossen werden. Als statt dessen
im benachbarten Rottach-Egern ein Laden aufgemacht wird, lädt die Firma Gut
zum Leben nach einiger Zeit die Bevölkerung zu einem Vortrag ein. Die Presse
berichtet jedoch nicht über den Vortrag an sich, sondern vorab über den
„Ärger“, den er ausgelöst habe. „Es ist eine Schande, dass unser
Bürgermeister in unserm Kursaal einen Vortrag von einer Sekte erlaubt“, wird
eine „empörte Rottacherin“ in der Lokalzeitung (10.3.00) zitiert. Ihren
Namen wolle die Frau nicht nennen, „weil sie Repressionen der Sekte
befürchtet“. Das ist ein ebenso beliebter wie hinterhältiger Trick von
Kirchenvertretern: Anonym verleumden – und die feige Anonymität gleich
wieder in eine weitere Verleumdung umwandeln. Statt auf das Grundgesetz und
die Meinungsfreiheit zu verweisen (die die Kirchen immer dann in Anspruch
nehmen, wenn sie ihnen nützt), erklärt Bürgermeister Konrad Niedermaier eher
zerknirscht: „Das ist mir alles nicht recht.“ In der Zeitung werden vorab
Behauptungen der Berliner Senatsverwaltung über das Universelle Leben
veröffentlicht wie: Das Ziel der Lehre sei eine „Umprogrammierung des
Individuums zu einem Menschen, der sich von allen Diskussionen fernhält.“
Dass ein solcher Mensch dann nicht zu einem öffentlichen Vortrag mit
Aussprache einladen dürfte, fällt offenbar niemandem auf.
Lieber ist es den Kirchenvertretern natürlich, wenn andere ihre Rolle als
Denunzianten übernehmen – z.B. Politiker. Der CSU-Rechtsaußen und damalige
Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Peter Gauweiler, findet es
im Mai 1990 „haaresträubend“, dass Gut zum Leben auf dem
Münchner
Viktualienmarkt einen Stand unterhalten darf – obwohl Gauweiler als Mitglied
der Landesregierung für die Angelegenheiten der Stadt München gar nicht
zuständig und überdies als Regierungsvertreter an das Gebot der
weltanschaulichen Neutralität gebunden ist. Der stellvertretende
CSU-Fraktionsvorsitzende des Münchner Stadtrats, Hans Podiuk (der 2002 zum
OB-Kandidaten gemacht wird), empört sich gar: „Die Stand-Lizenz muß
rückgängig gemacht werden. Die Stadt sollte einen Musterprozeß
anstreben.“ 288 Die Stadt ist so klug, es nicht zu tun – denn sie hätte den
Prozess verloren. Das hindert aber die Journalistin Ilse Mathow nicht daran,
in der Münchner Szene-Zeitung Prinz (5/94) erneut gegen den Stand zu hetzen:
„Sekte unterwandert Münchens Öko-Szene.“ Im Jahr darauf sind es dann zur
Abwechslung die Jungsozialisten, die sich „empört“ über den Stand zeigen:
„Unverständlich“, so Juso-Chef Hannes Gräbner, „dass die Sekte überhaupt
eine Genehmigung erhielt.“ 289 In seinem Brief an Parteifreund und
Oberbürgermeister Ude („mit sozialistischen Grüßen“) offenbart Gräbner
allerdings einen für Nachwuchspolitiker beschämenden Mangel an juristischen
Grundkenntnissen: Er übernimmt – natürlich ohne eigene Nachforschungen
anzustellen – Zitate des Inquisitors Behnk (übrigens auch SPD-„Genosse“),
die dieser sich von Gerichten als durch das Recht auf Meinungsäußerung
gedeckt hat bestätigen lassen. Doch Gräbner schreibt: „Diese Äußerungen sind
durch etliche Beschlüsse ... als den Tatsachen entsprechend für rechtmäßig
erklärt worden.“ Genau das – ob diese Behauptungen den Tatsachen entsprechen
– haben die Gerichte aber gar nicht untersucht. Als auch die CSU mit einer
erneuten Stadtratsanfrage den Marktstand vertreiben will, stellt der
Münchner Kommunalreferent Georg Welsch im November 1995 klar: Die Jahre
zuvor von der Stadt getroffene Einschätzung, dass die Firma Gut zum Leben
„ein leistungsfähiger Anbieter eines wirklich umfassenden Sortiments aus
biologisch kontrolliertem Anbau“ sei, habe sich „voll bestätigt“. Die Firma
betreibe keinerlei weltanschauliche Werbung, „sie hält sich strikt an die
Marktordnung und kommt ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach ... Dem
Kommunalreferat sind keine Umstände bekannt, die vor diesem Hintergrund den
Widerruf der Zuweisung rechtfertigen würden.“
Doch in der Zwischenzeit wird ein Verkaufsboykott längst auf
überregionaler
Ebene propagiert: Im Juni 1992 veröffentlicht Birgit Schumacher in der
Zeitschrift Öko-Test einen Artikel mit der Überschrift: „Falsche Propheten
im Bioladen – Sekten sichern sich im Biobereich zunehmend wirtschaftliche
Macht.“ Schumacher äußert sich abfällig über eine Offenbarung, an der sie
teilgenommen hat. Sodann behauptet sie, das Universelle Leben habe „ein
Wirtschaftsimperium mit über hundert Betrieben“ aufgebaut. Auf dem Inneren
Weg müsse man sich „von Verstand und Intellektualität lösen“. Die nächste
Lüge: „Nur wer sich der Gemeinschaft anschließt, wird gerettet.“ Schumacher
redet wahrheitswidrig von „Abgabe der Ersparnisse“, das Universelle Leben
gehöre zu den „Gemeinschaften, die mit scheinbar religiösen Hintergründen
autoritäre Systeme aufbauen, die Menschen nicht nur das Geld wegnehmen,
sondern ihnen auch den freien Willen absprechen und sie unmündig machen“.
Wieder eine Projektion: Martin Luther spricht in seiner Lehre dem Menschen
eindeutig den freien Willen ab 290 – für die Urchristen ist hingegen die
Beachtung des freien Willens ein zentrales Gebot.
Birgit Schumacher erweckt mit geschickter Polemik sogar den Eindruck, als ob
die von Urchristen betriebenen Höfe gar nicht ernsthaft ökologisch
wirtschaften würden: Der Bioland-Verband habe „schon schlechte Erfahrungen“
mit den Gut-zum-Leben-Höfen gemacht, der Vorgang fülle „einen ganzen
Aktenordner“ (als ob man am Papier-Umfang eines Vorgangs irgendeine Wahrheit
ablesen könnte). Anfang 1989 sei „Zugekauftes ... als Bioland-Ware verkauft“
worden. „Schon wenig später wurden neue Falschdeklarationen bekannt.“ Gut
zum Leben sei dann mit seiner eigenen Kündigung der Kündigung durch den
Anbau-Verband nur um wenige Tage zuvorgekommen.
Diese „Story“ wird in den darauf folgenden Jahren bis heute immer wieder
aufgewärmt werden. Die Wahrheit ist: Einen Konflikt mit dem Bioland-Verband
gab es seinerzeit tatsächlich. Doch die Auslöser waren denkbar harmlos: Bei
der zugekauften und versehentlich nicht korrekt deklarierten Ware handelte
es sich um Produkte des Anbauverbandes „Demeter“, also auch um
kontrolliert-ökologisch angebaute Artikel. Ansonsten wurde lediglich
beanstandet, dass ein Feld vier Wochen zu früh als „voll umgestellt“
bezeichnet wurde. Nach Aussagen der betroffenen Gut-zum-Leben-Landwirte
(aber die wollte ja keiner hören) hatten seinerzeit maßgebliche Funktionäre
bei „Bioland“ eine Art ideologischen Vorbehalt gegen größere Höfe, also auch
gegen einen gemeinschaftlich erworbenen und bewirtschafteten wie den der
Urchristen. Darüber hinaus existierten auch religiöse Vorbehalte. So
erklärte ein Angehöriger des Bioland-Verbandes im März 1989 auf einem
Landwirte-Treffen in Neumarkt (Oberpfalz), man werde diese Leute in nächster
Zeit wegen „Rufschädigung“ aus dem Verband hinauswerfen, denn es sei „eine
Sekte, in die man nicht hineinschauen kann“, außerdem seien sie „schon so
stark – über 100 Mann und machen uns die Preise kaputt“. Und es bestehe der
Verdacht, dass sie konventionelle Tomaten zugekauft hätten. Letzteres ist
die Lüge eines katholischen Denunzianten (S. 264).
In einem freien Land hat jeder Gewerbetreibende das Recht, sich im Rahmen
der jeweiligen Auswahlmöglichkeiten einen Berufsverband frei zu wählen.
Einem Ketzer jedoch wird sofort Übles unterstellt, wenn er es wagt, von
dieser Freiheit Gebrauch zu machen. Die Gut-zum-Leben-Höfe wechselten
seinerzeit zum ökologischen Anbauverband ANOG 291, wo sie ebenso genau
bezüglich der Einhaltung ökologischer Kriterien kontrolliert wurden wie
zuvor.
Für den 3. Januar 1993 wird in der Programmzeitschrift TV Hören und Sehen
eine Fernsehsendung zum Thema „Öko-Sekten – dubiose Geschäfte mit der
Umwelt“ angekündigt. Die Zeitschrift FF-aktuell kündigt für dieselbe Sendung
einen Bericht über das Universelle Leben an: „Die Sekte ‚Universelles Leben’
verkauft angeblich Produkte aus kontrolliertem Anbau, doch beim
‚Bioland’-Verband Bayern wird gegen sie ermittelt.“ Birgit Schumacher hat
ihr Verleumdungsziel erreicht: Das Wörtchen „angeblich“ reicht schon für den
Rufmord. Hinzu kommt die dreiste Lüge einer „Ermittlung“ – der Konflikt mit
„Bioland“ war drei Jahre zuvor bereits abgeschlossen worden. Doch es geht
weiter im Text: Die Verbraucher sollten davor gewarnt werden, „gutgläubig in
alternativen Ökoläden“ einzukaufen – „denn manchmal stecken dahinter
Sekten-Gurus, die jetzt auch auf der Öko-Welle reiten“. Dann wird ein
„Markus D.“ erwähnt, der vom Universellen Leben „bitter enttäuscht“ worden
sei. Man habe ihm dort sein Sparbuch abgenommen, ihm Sex verboten und
„Gehorsam bis zur Selbstaufgabe“ verlangt. Doch diesen „Markus D.“ gibt es
nicht; Nachforschungen bleiben ergebnislos. So klagt das Universelle Leben
gegen die Zeitschrift, die solchen Unsinn abdruckt, auf Unterlassung – diese
versichert, so etwas nie wieder behaupten zu wollen, das Verfahren wird
eingestellt. Aber die Lügen sind in der Welt. Wer wird sie rückgängig
machen?
Immerhin ist der Bayerische Rundfunk gewarnt – entgegen der Ankündigung
kommt das Universelle Leben in der fraglichen Sendung nicht vor. Doch das
dazugehörige Begleitheft Globus (2/93), herausgegeben vom Bund für Umwelt-
und Naturschutz Baden-Württemberg, war offenbar schon im Druck. Hier kommt
wieder Birgit Schumacher zu Wort: Das Universelle Leben mache ein „Geschäft
mit der Apokalypse“. Seine Lehre habe „Arche-Noah-Charakter: Nur wer sich
der Gemeinschaft anschließt, wird gerettet“. Es sei an dieser Stelle
angemerkt, dass diese „Arche-Noah-Aussage“ typisch für die katholische
Kirche ist: „Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil.“ Im Universellen Leben
werden solche Aussagen ausdrücklich nicht gemacht – dort wird vielmehr
gelehrt, dass eine wie auch immer geartete religiöse Mitgliedschaft dem
Menschen kein Heil bringen kann, sondern einzig eine Lebensweise
entsprechend den göttlichen Gesetzen. Doch Schumacher schert sich nicht um
diese Tatsache. Die „Abgabe der Ersparnisse“, so heißt es wiederum, sei
„Grundvoraussetzung für ein Leben in der Gemeinschaft“. (Auch dies ist
unrichtig: Im Gegensatz zum Eintritt in ein katholisches Kloster muss
jemand, der in einem Betrieb der Urchristen mitarbeitet, nichts abgeben.) Am
Ende des „Naturschutz“-Heftes darf noch Beate Seitz-Weinzierl,
Diplom-Theologin und Ehefrau des BUND-Vorsitzenden Hubert Weinzierl, ihren
Beitrag leisten. Sie findet es „bedenklich, dass an sich positiv besetzte
Bestandteile der Ökologiebewegung ... als Vehikel benutzt werden, um obskure
Glaubenslehren unters Volk zu bringen. ... Es ist auch für die
Umweltbewegung schädlich, wenn das ganze ökologische Katastrophen-Repertoire
vom Waldsterben über Ozonloch und Klimaveränderung bis zur Gentechnik ...
für eine Heilslehre herhalten muß.“
Vielleicht würde es der Umweltbewegung nicht schaden, sich einmal Gedanken
darüber zu machen, weshalb die Großkirchen auf keine der schwerwiegenden
Umwelt-Herausforderungen eine klare Antwort gegeben haben: Sie haben sich
weder klar gegen die Atomkraft noch gegen Tierversuche, weder gegen
Gentechnik noch gegen industrielle Landwirtschaft und Massentierhaltung
ausgesprochen; sie haben nie ein klares Bekenntnis etwa für den ökologischen
Landbau abgegeben, von einem Eintreten für die gequälte Tierwelt ganz zu
schweigen. Wenn nun eine Glaubensbewegung wie das Universelle Leben nicht
nur zu all diesen Fragen klar Stellung bezieht, sondern auch beginnt, danach
zu handeln, werden ihr von professionellen „Umweltschützern“ unlautere
Motive unterstellt ...
Im Oktober 1997 setzt die Frauenzeitschrift Amica die überregionale Kampagne
fort. Werner Paczian veröffentlicht dort einen Hetzartikel mit der
Überschrift „Die miesen Tricks der Öko-Sekte“. Die miesen Tricks von
Amica
lernten die Urchristen bereits am 25. Mai 1997 kennen, als mitten in einer
ihrer sonntäglichen Veranstaltungen in Würzburg der Fotograf Wolfgang
Gressmann aus Hamburg aufstand, einen bis dahin versteckten Fotoapparat
hervorzog und wie wild zu knipsen begann. Als er auf wiederholte
Aufforderung hin damit nicht aufhörte, wurde er des Saales verwiesen und
aufgefordert, die Bilder herauszugeben, die ohne Einverständnis der Besucher
aufgenommen worden waren. Als Gressmann und ein Begleiter, vermutlich
Paczian, daraufhin wegliefen, wurde die Polizei gerufen. Im Beisein der
Beamten übergab Gressmann einem Vertreter des Universellen Lebens zwei
Filme, die aber nicht die im Veranstaltungsraum aufgenommenen Bilder
enthielten. Der Anwalt der Urchristen erreichte zwar vor dem
Verwaltungsgericht Hamburg, dass der Zeitschrift Amica, für die die beiden
arbeiteten, die Verwendung der Bilder untersagt wurde – doch Paczian rächte
sich mit einer Flut von Schmähungen: „Sekten-Konzern“, „Greuel-Imperium“,
„die Qualitätskontrolle der Lebensmittel ist zweifelhaft“ (obwohl die
Kontrollen bei allen anerkannten Bio-Verbänden äußerst streng sind).
Mit solcher Munition wird dann wiederum Druck auf Stadtverwaltungen
ausgeübt. In der Hanauer
Zeitung vom 6.4.94 steht zu lesen, dass sich „im
Rathaus immer wieder Marktkunden beschweren“ – über den Stand von Gut zum
Leben, der dort seit fünf Jahren steht. Welche „Marktkunden“ das sind, ist
unschwer zu erraten. Der Journalist Joachim Haas-Feldmann versäumt es nicht,
die neusten Verleumdungen von kirchlicher Seite mit anzufügen. Um die
Perfidie eines solchen Vorgehens zu erfassen, genügt es, sich den analogen
Fall vorzustellen: Was wäre, wenn ein Jude oder ein Ausländer einen
Marktstand in Hanau oder anderswo betreiben würde – und wenn sich dann
ständig bestimmte Personen mit entsprechenden antisemitischen oder
ausländerfeindlichen Parolen bei der Stadtverwaltung „beschweren“ würden?
Wie würden die Beamten, die Politiker, die Unternehmer reagieren, was würden
die Zeitungen schreiben?
Bei „Ketzern“ braucht man da als Politiker nicht lange nachzudenken. Als
Stefan Bahn von der Jungen Union Hanau 1997 die Stadt zur „Überprüfung“ des
Marktstandes auffordert, antwortet Oberbürgermeisterin Margret Härtel fast
devot, „dass sie alles versuchen werde, bei einem Nachweis irgendeiner
Verbindung des Marktstandes mit der Sekte diesem die Standgenehmigung zu
entziehen. Weiter betont die Oberbürgermeisterin, die
später wegen des Vorwurfs von finanziellen Unregelmäßigkeiten ihr Amt
aufgeben musste, dass sie alles tun werde,
um eine Festsetzung einer Sekte in Hanau zu verhindern.“ 292 Seit wann ist es
Aufgabe von auf die Verfassung vereidigten Stadtoberhäuptern, religiöse
Minderheiten aus ihren Städten zu vertreiben? Dass Hanau einmal eine Stadt
war, in der eine verfolgte religiöse Minderheit, die Hugenotten, Aufnahme
fand, scheint im historischen Gedächtnis keinerlei Spuren hinterlassen zu
haben.
Dadurch und durch das Beispiel ihrer Parteifreunde aus Neu-Isenburg (s.u. S.
189) ermutigt, wiederholt die Junge Union ihre „Warnung“ im April 1998 und
fügt hinzu: „Mit einem Boykott träfe man die Sekte an ihrer empfindlichsten
Stelle.“ 293 Also, könnte man hinzufügen: Schlagt die Ketzer, wo ihr sie
treffen könnt! ...
Im Februar 1994 schießt sich im
Frankfurter Raum eine Koalition von
Kirchenvertretern und kirchlich gesteuerten Medien auf die Marktstände von
Gut zum Leben ein. Den Auftakt macht der Hessische
Rundfunk. In seiner Sendung „In Hessen unterwegs“ (1.2.94) wird von
einem Kunden gesprochen, der „großen Ärger“ verspürt habe, weil er „wohl
eine Sekte direkt mitfinanziert“ habe – in der Frankfurter Kleinmarkthalle.
Dem Universellen Leben werfe man „knallharte Verfolgung Andersdenkender“
vor. Im Raum Würzburg sei man dabei, „ganze Dörfer aufzukaufen und zu
unterwandern“. Mit dieser Lüge versucht man offenbar, die Vertreibung der
Urchristen aus dem Dorf Hettstadt bei Würzburg (s.u. S. 236 ff.) zu
rechtfertigen. Am 25. Februar übernimmt Radio FFH
die Stafette. Doris Rummel interviewt in der Kleinmarkthalle Kunden, die sie
vorher über die angebliche Gefahr des Verkaufsstandes „aufgeklärt“ hat.
Dementsprechend sind die Antworten, aus denen man unschwer herauslesen kann,
welche Verleumdungen Frau Rummel jeweils verbreitet hat: „Wenn das
tatsächlich eine Sekte ist, das kann ich einfach nicht unterstützen“ – „Ich
möchte niemand unterstützen, der dann andere Leute diskriminiert“ – „ ...
dann möchte ich nicht mehr hingehen, weil da musst du ja damit rechnen, dass
sie irgendwann wissen wollen, wo ich wohn.“
Als Gut zum Leben im Februar 1994 einen neuen Laden in der Frankfurter
Altstadt eröffnet, lässt der evangelische Rufmordbeauftragte Kurt-Helmuth
Eimuth über den Evangelischen Pressedienst eine „Warnung vor Bio-Sekte“ 294
verbreiten. „Die Verbraucher und Verbraucherinnen sollten wissen, wen sie
mit dem Kauf solcher Produkte fördern“, so Eimuth. Der „religiöse Wahn“
dieser Leute sei nach seiner Einschätzung „in den letzten Jahren immer
schlimmer geworden“. In der Frankfurter Neuen Presse
(24.2.94) fügt Eimuth seiner Warnung vor dem neuen Laden noch die bekannte
Lüge hinzu, im Universellen Leben werde ein „Weltuntergang“ prophezeit, den
„nur die Geretteten“ überleben würden.
Und damit es auch der letzte kapiert, was ein braver Staatskirchenbürger zu
kaufen oder nicht zu kaufen hat, bringt Martin Kessler in der
öffentlich-rechtlichen Fernsehsendung „Trend“ 295 die Rede auf die „obskure
Sekte“ Universelles Leben und zählt ihre Stände auf.
Die Kampagne zeigt zumindest teilweise die
gewünschte Wirkung: Im März 1994 teilen einige Stammkunden den
Verkäufern des Gut-zum-Leben-Standes in der Kleinmarkthalle mit, dass sie
„aufgrund der Fernsehsendungen“ nicht mehr dort einkaufen wollen. Im nahen
Darmstadt schreit am 5. März eine Frau vor dem dortigen Marktstand von Gut
zum Leben: „Aufhängen sollte man euch!“ – und sie erwähnt die
Fernseh-Sendung. Noch im Mai 1996 wird eine Kundin am Marktstand in der
Frankfurter Neuen Presse zitiert: „Ja, das ist so
eine Gemeinschaft, die sich religiös nennt, aber ganze Dörfer in der Nähe
von Würzburg in Schrecken versetzt.“ So also wirkt Volksverhetzung. Denn in
Schrecken werden die Bewohner dieser Dörfer nicht durch die Urchristen
versetzt, sondern allenfalls durch die Verleumdungen von Kirchenvertretern
(s. u. S. 286 ff.).
Im November 1995 hetzt Hans-Peter Jourdan in der Zeitung der Fachhochschule
Frankfurt (Nordwestwind) gegen den
Gut-zum-Leben-Stand im Frankfurter Nordwestzentrum. Die lutherischen Pfarrer
Andreas Goetze und Bernd Durst fordern in ihrem Pfarrbrief, dem
Praunheimer Auferstehungsboten, die Gläubigen
dazu auf, „keine Früchte religiösen Wahns“ zu kaufen. Die Pfarrerin Ines
Fetzer aus Maintal-Dörnigheim bei
Frankfurt macht es ihnen nach: Im Maintal-Tagesanzeiger
(24.5.96) verbreitet sie das Gerücht, es bestünden „Zweifel daran, dass die
Produkte wirklich aus biologischem Anbau stammen. In der Vergangenheit
hätten Untersuchungen ergeben, dass das verkaufte Obst keineswegs biologisch
angebaut worden ist.“ Man erinnere sich an die Affäre „Bioland“: Eine einmal
ausgestreute Verleumdung („falsch deklariert“ hatte es damals geheißen, aber
es war kontrolliert-ökologische Demeter-Ware) entwickelt ihr Eigenleben und
verbreitet sich in immer neuen Varianten wie von selbst.
Am 28.10.1997 greift dann Kai
Cezanne von der Frankfurter Neuen Presse den
Laden von Gut zum Leben im Einkaufszentrum von
Neu-Isenburg bei Frankfurt an und verwendet dabei unverkennbar die
Verleumdungsmunition Werner Paczians (s.o. S. 185). Unter der Überschrift
„IG City kämpft gegen Handel der totalitären Sekte“ zitiert Cezanne einen
Sprecher der „Interessengemeinschaft City“, die den Laden vermietet und sich
schon lange bemühe, „die Sekte wieder vom Wochenmarkt zu verbannen“. „Wir
wären froh, wenn sie wieder weg wäre“, sagt ein Sprecher. Die Junge Union
Neu-Isenburg bemüht sich offenbar, die historische Tradition der Grafen von
Ysenburg fortzusetzen, die im 17. Jahrhundert vor allem in ihrem Residenzort
Büdingen zu den schlimmsten Hexenbrennern des protestantischen Raumes gehört
hatten. Sie will die Situation durch ihren Vorsitzenden Thorsten Klees zur
Profilierung nützen und „ruft ... die Bürger zu einem Boykott der ‚Gut zum
Leben’-Händler auf“, so die Frankfurter Neue Presse
(30.10.97). Das Universelle Leben strebe einen „totalitären Staat“ an und
habe das Ziel, „die demokratische Rechtsordnung abzuschaffen“. Die Bürger
werden aufgefordert, „keinen einzigen Pfennig“ in die Läden zu tragen. Der
Boykott-Aufruf wird im Neu-Isenburger Anzeigenblatt, im
Dreieich-Spiegel und in der Offenbach-Post
wiederholt. Wenige Tage später erklären sich auch die Neu-Isenburger Grünen
mit ihrem Ortsverbandsvorsitzenden Günther Marx „solidarisch“ mit der Jungen
Union beim Kampf gegen die „vorgeblich ökologischen
Landwirtschaftsprodukte“. „Informationen aus dem Hessischen Landtag hätten
bestätigt, dass diese Sekte totalitär sei, ihre Mitglieder ausbeute und
Aussteigewillige verfolge“ 296. Man sieht hier,
wie kirchliche Lügen und Verleumdungen erst von der Politik übernommen und
dann wieder als „Bestätigung“ in die Öffentlichkeit zurückgespielt werden.
Durch ihren Anwalt fordert die Firma Gut zum Leben die Junge Union auf, den
Boykott-Aufruf zurückzunehmen. „Sie verunglimpfen dadurch Menschen, denen
keinerlei Gesetzesverstöße anzulasten sind ... Im Zeitalter der
Massenarbeitslosigkeit handelt es sich um eine beispiellose
Rücksichtslosigkeit, mit solchen Parolen Firmen in den Ruin zu treiben“,
schreibt der Anwalt. Das Landgericht Darmstadt untersagt am 8.1.98 der
Jungen Union jedoch lediglich die Behauptung, in den Geschäften werde „für
eine Hungerlohn gearbeitet“. Alles andere seien „kritische
Meinungsäußerungen“ und daher zulässig. Auch die Hauptsacheklage wird am
15.10.98 mit derselben Begründung zurückgewiesen. Erst das Oberlandesgericht
Frankfurt untersagt im Januar 2000 (!) den Jungpolitikern die Behauptungen,
wer bei Gut zum Leben einkaufe „müsse wissen, dass er damit eine
Organisation finanziell unterstütze, die einen totalitären Staat anstrebe“,
und „bei den Verkaufstellen der Klägerin handele es sich um eine
wirtschaftliche Aktivität, die das klare Ziel habe, die demokratische
Rechtsordnung abzuschaffen“. Und die Richter – eine seltene, um so
erfreulichere Ausnahme – schreiben den übereifrigen Ketzerjägern ins
Stammbuch: „Es wäre dem Problemverständnis bei der Beklagten [der Jungen
Union] förderlich, wenn sie sich der Erkenntnis öffnen würde, dass ein
Boykottaufruf etwa gegen einen qualitativ hervorragend und legal arbeitenden
Betrieb nicht zu rechtfertigen ist, nur weil er ausschließlich schiitische
Moslems als Mitarbeiter beschäftigt, und weil die fundamentalistische
Geistlichkeit dieser Spielart des moslemischen Glaubens dem hiesigen
Demokratieverständnis fremd und sogar feindlich gegenübersteht, oder dass
man gegen einen eigenwirtschaftlichen Betrieb etwa der katholischen Kirche
nicht deshalb mit einem Boykott zu Felde ziehen darf, weil deren ‚Oberhirte’
bei Entscheidungen in religiös-dogmatischen Fragen Unfehlbarkeit für sich in
Anspruch nimmt.“
Abgesehen davon, dass das Demokratieverständnis der Urchristen nichts mit
den Auffassungen des fundamentalistischen Islam oder der katholischen Kirche
zu tun hat: Es ist bezeichnend für unseren Staat,
dass solche Nachhilfe in Sachen Staatsbürgerkunde erst nach einem über
zweijährigen Rechtsstreit vor den Schranken eines Gerichtes erfolgen muss,
weil Elternhaus, Schule und die älteren „christlichen“ Parteifreunde (selber
in peinliche Skandale verwickelt) in diesem Punkt versagt haben. Sie setzen
der Indoktrination der Pfarrer nichts entgegen, im Gegenteil, sie übernehmen
sie vielmehr häufig.
Dass bei den jungen Politikern weder Einsicht noch Umkehr erfolgt ist, sieht
man nicht nur daran, dass sie bis zur Drucklegung dieses Buches – drei Jahre
später – noch keinen Pfennig an Gerichtskosten bezahlt haben. (Einem
„Ketzer“ braucht man nichts zu bezahlen – das weiß man doch seit dem
Mittelalter!) Man sieht es auch an der Reaktion nach dem Urteil. Nach einer
Meldung der Frankfurter Neuen Presse (11.2.00)
wollen sie „an ihren Hauptkritikpunkten“ festhalten. Bemerkenswert ist diese
Zeitungsmeldung auch deshalb, weil daran deutlich wird, wie unterschiedlich
man über ein Urteil berichten kann. Während die
Frankfurter Rundschau (11.2.00) schreibt, dass der Jungen Union ein
Boykottaufruf gegen Gut zum Leben untersagt wurde, bringt die
Neue Presse das Ganze unter der Überschrift
„Junge Union darf Sekte weiter kritisieren“. Hier werden als erstes die
wenigen Punkte aufgeführt, die nicht untersagt
wurden (z.B. „totalitäre Führungsstruktur“), weil sie nach Ansicht des
Gerichtes gerade noch zulässige Meinungsäußerungen darstellen. Die
untersagten Äußerungen werden dann mit der Floskel „Lediglich von der
Formulierung ... müsse die JU Abstand nehmen“ eingeleitet. Und am Ende wird
gar – wahrheitswidrig – behauptet, der Boykott-Aufruf der Jungen Union sei
„gar nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen“. Wenige Tage später (16.2.00)
muss die Frankfurter Neue Presse eingestehen,
dass sie diese peinliche Falschmeldung aus einer Pressemitteilung der Jungen
Union abgeschrieben hatte ...
Ihre Kirchenhörigkeit bringt die Frankfurter Neue Presse
am 26.9.00 in einem weiteren Artikel schon in ihrer Wortwahl zum Ausdruck –
nämlich mit der Überschrift „Sekte macht sich in der Markthalle breit“. Es
geht um die Frankfurter Kleinmarkthalle. Die „Glaubensschwestern und
-brüder“ hätten bereits drei Marktstände „fest in ihrer Hand“. Stadtrat
Andreas Laeuen von den Grünen offenbart ebenfalls, dass er keine Ahnung hat,
wovon er spricht. „Viel Geld würden sie wahrscheinlich nicht für ihre Arbeit
an den Marktständen bekommen, unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit
hätten sie mehr Möglichkeiten.“ Hätte der
Stadtrat sich erkundigt, so hätte er erfahren, dass das Grundgehalt eines
Gut-zum-Leben-Verkäufers bei 2600 Mark brutto liegt – zuzüglich
Kinderzuschläge (1000 DM pro Kind) und Essensmarken (300 DM). Die
Gemeinnützigkeit hingegen hat Gut zum Leben als Gewerbebetrieb nie besessen
– und auch das Universelle Leben hatte bereits Jahre zuvor darauf verzichtet
(s.u. S. 395 ff.).
Trotz ihres juristischen Erfolgs gegen die Junge Union sind die Tage des
Gut-zum-Leben-Geschäfts im Neu-Isenburger Einkaufszentrum gezählt. Anfang
2002 wird der Firma mitgeteilt, dass im Zuge eines Umbaus alle Läden
nacheinander vorübergehend das Gebäude verlassen müssen, um dann in das
umgebaute Zentrum wieder einzuziehen. Alle – bis auf einen: Gut zum Leben.
Wegen des „Sektenimages“ will die Geschäftsleitung des ECE-Konzerns in
Hamburg die Firma nicht wieder hineinlassen. Auch ein anderer bundesweiter
Betreiber von Einkaufzentren, die Firma ICM, versperrt den Urchristen ihre
Gebäude. In Aschaffenburg z.B. darf Gut zum Leben nicht in die City-Galerie.
Die Macht der Kirche, wird den Antragstellern mitgeteilt, sei hier „so
stark“. 297
„Ich kenne keine Parteien – ich
kenne nur noch Deutsche!“ hatte Wilhelm II. beim Ausbruch des Ersten
Weltkrieges gesagt, weil sich gegen seine Kriegspolitik kaum noch Widerstand
regte. Ähnlich könnten die Kirchen heute sagen: „Wir kennen keine Parteien –
nur noch brave Ketzerjäger!“ Wenn irgendwo in Deutschland eine „Sekte“
auftaucht, ist jedenfalls kaum eine Parteirichtung von ideologischen
Scheuklappen gegenüber einer religiösen Minderheit gefeit. Die
Stadtratsfraktion der Grünen in Darmstadt
fordert im Dezember 1994, dem Marktstand der Firma Gut zum Leben die
Standgenehmigung zu entziehen. Es sei den Grünen „nicht geheuer“, dass „sich
diese Sektierer jetzt unter Umständen auch in Darmstadt ausbreiten wollen“.
Auch in Karlsruhe sind es Monika Storck
und Sabine Just-Höpfinger von den Grünen, die im März 1999 wegen eines
Gut-zum-Leben-Marktstandes eine Anfrage an das Bürgermeisteramt richten.
Bemerkenswert ist die Antwort: Das Amt für Bürgerservice und Sicherheit hält
das Universelle Leben für „eine Organisation mit totalitären Strukturen“.
Das Wort Religion werde dort „nur als Deckmantel benutzt, um in Wirklichkeit
zu Geld und Macht zu kommen“ (Badische Neueste
Nachrichten, 21.4.99). In diesem Amt sitzt nämlich ein besonders
fanatischer „Sekten“-Jäger, der Polizeibeamte Dieter Behnle. Als die Firma
Gut zum Leben auf dem Karlsruher Weihnachtsmarkt aktiv werden will, erklärt
Behnle, man wolle eine solche „Sekte“, bei der „schlimme Machenschaften“
liefen, auf dem Karlsruher Bahnhof nicht haben. Bereits Anfang 1997 hatte
Behnle in einem Vortrag in Karlsruhe öffentlich erklärt, er würde „denen“ am
liebsten den Marktstand „zumachen“. Als Scharfmacher gegen Gut zum Leben
betätigt sich in Karlsruhe außerdem der Journalist Achim Winkel. 298
In Rheinland-Pfalz übernimmt sogar der
SPD/FDP-regierte Staat die Rolle des Denunzianten. Kulturministerin Rose
Götte (SPD) warnt landesweit vor den Marktständen von Gut zum Leben, denn es
sei, so die Ministerin in der Rheinpfalz
(11.10.96), „nicht auszuschließen, dass das ‚Universelle Leben’ über die
Marktstände versuche, neue Mitglieder zu werben“. Nur seltsam, dass niemand
auf die Idee kommt, etwa vor einem Kloster zu warnen, dessen Mönche, wie die
der Benediktinerabtei Plankstetten in Nürnberg, in schwarzer Kutte einen
Marktstand betreiben. 299
Die lutherische Pfarrerstochter
und SPD-Kommunalpolitikerin Ele Schöfthaler greift am 4. Juni 1997 mit einem
Leserbrief im Schwabacher Tagblatt den Marktstand
in Schwabach bei Nürnberg an. Sie
behauptet, wer „in die Fänge der Sekte geraten“ sei, müsse sich „von den
eigenen Kindern und dem Partner“ lossagen. Sie fordert die Schwabacher
Verwaltung auf, „ebenso mutig“ wie diejenige in Ansbach zu sein, wo man den
Stand wieder vertrieben habe. Die Verwaltung hatte dann auch Mut – und
widersprach öffentlich den Behauptungen von Frau Schöfthaler. In einem
Leserbrief vom 12.6.1997 antwortet die Pressestelle der Stadt, man habe Frau
Schöfthaler darüber aufgeklärt, dass der Schwabacher Markt – im Gegensatz zu
dem in Ansbach – öffentlich-rechtlich geregelt sei und daher dem
Standbetreiber keine „weltanschauliche Gesinnungsprüfung abverlangt werden“
könne. Es sei „nicht nachvollziehbar“, weshalb die Leserbriefschreiberin
„wider besseres Wissen mit ihren Darlegungen der Leserschaft dennoch
suggeriert, dass es der Stadt Schwabach lediglich am notwendigen Mut fehle,
um den Verkaufsstand zu verbieten“.
Doch die Stimmungsmache geht weiter. Es
wird nun klar, dass der Marktstand nur der Einstieg zu einer größeren
Verleumdungskampagne war. Ele Schöfthaler stellt im September 1997 in einem
öffentlichen Vortrag in einem lutherischen Gemeindehaus weitere Behauptungen
über das Universelle Leben auf: Den Kindern werde verboten, mit
andersgläubigen Kindern zu spielen (in Wirklichkeit sind lediglich
umgekehrte Fälle glaubhaft bezeugt), Arbeitskräfte müssten in urchristlichen
Betrieben „für einen Apfel und ein Ei“ arbeiten, es gebe
„Familientragödien“, Außenstehende würden als „Untermenschen“ angesehen und
weiteres mehr. Im Zuge einer einstweiligen Anordnung werden ihr vom
Oberlandesgericht Nürnberg alle diese Äußerungen untersagt, hauptsächlich da
die meisten von ihnen, wie sich herausstellt, nicht auf direkten
Beobachtungen beruhen, sondern auf allgemeinen Verdächtigungen Dritter, die
als „Tatsachen“ weitergegeben wurden. Im Hauptsacheverfahren jedoch vertritt
das Gericht in veränderter Besetzung plötzlich eine andere Rechtsauffassung:
Das Universelle Leben sei gar nicht klagebefugt (womit die meisten
strittigen Behauptungen in der Luft hängen) – und „für einen Apfel und ein
Ei“ sei eine „relativ substanzlose Aussage“, also nicht ehrenrührig (!).
Lediglich die Behauptung, eine Lehrerin der urchristlichen Schule würde
Kindern verbieten, mit anderen Menschen zu sprechen, bleibt untersagt.
Bezeichnend ist die Reaktion der Presse: „Sekte stoppt Gegnerin“ 300 heißt
es nach der Untersagung, „Meinungsfreiheit siegt“ 301 nach dem
Hauptsacheverfahren. Dass (durch unsere Rechtssprechung gedeckte) Meinungen
auch bewusste Unwahrheiten und Verleumdungen sein können, interessiert
offenbar weder Journalisten noch Kirchenvertreter. Frauen aus allen
möglichen kirchlichen Gruppen erklären sich im Laufe des Prozesses mit
Schöfthaler „solidarisch“, ohne auch nur eine Sekunde zu überprüfen, ob die
Behauptungen überhaupt stimmen. 302
Das interessiert aber auch die
meisten Journalisten nicht, wenn es gilt, die „Sensation“ eines angeblich
geheimnisumwitterten „Sektenstandes“ für die Lokalseiten auszuschlachten.
Eine Zeitung schreibt von der anderen ab – und die Strickmuster ähneln sich.
Nach einem einleitenden Satz, etwa: „Der Laden in
Heilbronn ist hell und freundlich, Probierstände laden zum Testen ...
ein“, folgt unweigerlich: „Aber nur wenige Kunden wissen, dass sie mit ihren
Einkäufen ... ein totalitäre Sekte unterstützen.“ So Stefan Mesch in der
Rhein-Neckar-Zeitung (8.8.01). Die Artikel
sind fast austauschbar. Am 13.4.93 schreibt die
Pforzheimer Zeitung über „Bioware im
Sektenzwielicht“, am 14.5.93 die Nürnberger
Nachrichten über „Brot mit Botschaft“.
Nahezu jeder Marktstand der Urchristen wird irgendwann in der Lokalpresse
als „Sektenstand“ diskriminiert, ob in
Sindelfingen 303, Böblingen 304,
Reutlingen 305,
Tübingen 306, Marktredwitz 307,
Konstanz 308,
Gelnhausen 309 – um nur einige Beispiele zu nennen. In letzterem Ort
wies ein Leserbriefschreiber immerhin darauf hin, dass sich Gelnhausen 1938
„als erste Gemeinde judenfrei“ gemeldet habe. Der versteckte Tenor:
„Gelnhausen – sektenfrei!“ ängstige ihn.
In Ingolstadt lässt man sich etwas ganz
Besonderes einfallen: Der lokale Fernsehsender IN-TV schickt am 20. Januar
1994 ein Kamerateam auf den Marktplatz, das vor dem Gut-zum-Leben-Marktstand
demonstrativ seine Geräte aufbaut, die Kunden filmt und sie vor laufender
Kamera anspricht, ob sie gewusst hätten, dass sich eine „Sekte“ hinter
diesem Stand verbirgt. Die Methode zeigt sofort den gewünschten Erfolg:
„Jetzt kann ich leider keine Gemüsebratlinge mehr kaufen“, sagt eine Kundin
ins Mikrophon, „das ist schon vielleicht ein Argument“. Wobei sie offen
lässt, ob das „Argument“ im „Sekten“-Vorwurf besteht oder im Gefilmt-Werden
in Großaufnahme für die lokalen Abendnachrichten.
Auch in Bad Neustadt an der Saale stellt
sich am 2.12.94 eine Journalistin, diesmal von der
Main-Post, demonstrativ vor den Gut-zum-Leben-Marktstand und befragt
Kunden, ob sie wüssten, dass sie hier „beim Universellen Leben“ einkaufen.
Im Wiesbadener Kurier
steht am 12.6.92 zu lesen: „Über Bio-Gemüse und Vollwertbrot Zugang zur
Seele? Auf dem Wiesbadener Wochenmarkt macht ein Stand des Universellen
Lebens mit Naturkost Geschäfte.“ Bezeichnenderweise sind es solche Artikel,
die auf den religiösen Hintergrund der Standbetreiber überhaupt erst
hinweisen. Der Kunde am Stand wird in keiner Weise missioniert, was auch in
Leserbriefen immer wieder bestätigt wird.
In Offenbach betätigt sich die
Offenbacher Zeitung (3.12.94) als Denunziant und
macht den Direktor eines Kaufhauses, vor dem Gut zum Leben seine Waren
verkauft, auf die „totalitäre Sekte“ aufmerksam. „Von der Sektengeschichte
hatten wir keine Ahnung“, diktiert der Direktor in den Journalistenblock. Im
August 2000 erfährt der Zeitungsleser310, dass es 1996 eine „politische
Anfrage“ im Stadtrat gegeben habe und dass sich der städtische Amtsleiter
Jürgen Amberger beim „Sektenbeauftragten der Diözese Würzburg“ erkundigt
habe. Graf Magnis habe geantwortet, er „könne sich nicht vorstellen,
gewerbliche Aktivitäten aus weltanschaulichen Gründen zu verbieten“. Hier
schließt sich in gewisser Weise der Kreis. Zwölf Jahre, nachdem er eine
Lawine losgetreten hatte, die noch immer rollt, war endlich auch der
katholische Graf über die Rechtslage informiert. Auf ein Wort der
Entschuldigung von ihm über die Geschäftsschädigung und den nicht
berechenbaren Schaden für rechtschaffene Bürger, der in all den Jahren
entstanden ist und weiter entsteht, wird man wohl vergeblich warten.
Als im Frühjahr 2002 in Frankenthal ein Ökoladen von
Lebe gesund! und eine Filiale des Second-hand-Möbelhauses
Das Karussell
eröffnen, zieht Thomas Brückelmeier von der Rheinpfalz
(6.3.02) alle Verleumdungsregister. Er zitiert vom Berliner Senat 231 über
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz312 bis zum katholischen
Rufmordbeauftragten Bussen, was er nur an Verunglimpfungen finden kann.
Bussen und sein protestantischer Kollege Ziegert halten Vorträge in dem
Städtchen – der Umsatz in den Läden sinkt. Der FDP-Landtagsabgeordnete Peter
Schmitz versucht aus dieser Diskriminierung noch politisches Kapital zu
schlagen, indem er im April 2002 eine Landtagsanfrage einbringt: Ob es
zutreffe, dass die Landesregierung von Rheinland-Pfalz vor dem Universellen
Leben gewarnt habe und warum? Wohlgemerkt: Er fragt nicht, was man den
Urchristen konkret vorwerfen kann, was sie also nachweisbar Unrechtes tun.
In ihrer Antwort (11.4.02) stellt Sozialministerin Dreyer fest,
„umfangreiche juristische Verfahren“ hätten das Ministerium in seiner
Einschätzung „bestätigt“. An konkreten Fakten kann man aus der nebulösen
Antwort jedoch nur herausdestillieren, dass die Urchristen ab und an
Flugblätter verteilen. Rechtfertigt das etwa eine staatliche Warnung?
Stolz ist auch der
Südkurier (14.12.01), dass, „nachdem der
SÜDKURIER im Bauernmarkt deswegen vorstellig wurde“, die Produkte von Gut
zum Leben aus den Regalen des Radolfzeller
Bauernmarktes „verschwanden“. Hier bekommt die „Sekten“-Hysterie
unfreiwillig satirische Züge: „Mit Schrecken“, so der
Südkurier-Journalist Gerald Jarausch, „wurde am Dienstag ...
festgestellt, dass auch hier Produkte der Sekte vertrieben und verkauft
werden“. Fast sieht man bei diesen Worten schon einen Exorzisten
aufmarschieren, der die Regale mit Weihwasser von der möglicherweise
gefährlichen Ansteckung bei Berührung mit den ketzerischen Produkten
desinfiziert. Wer weiß, ob nicht irgend ein Hexen-Zauber darauf liegt, der
bewirkt, dass sie so verdammt gut schmecken? „Die sind eigentlich überall
vertreten und sehr freundlich“, sagt eine Einkäuferin. (Vielleicht ein
Liebeszauber?) Man sieht an diesem Beispiel, wie tief mittelalterliche
Denkmuster („Mit Ketzern Geschäfte zu machen, kann uns alle den Kopf
kosten!“) noch im kollektiven Unterbewusstsein stecken können. Vier Tage
später (18.12.01) hat der Südkurier auch den
Marktstand im benachbarten Singen im
Visier.
Auch der
Mannheimer Morgen hetzt am 26.11.92 mit Zitaten der
Verleumdungsbeauftragten Bussen (Speyer) und Behnk (München) gegen den
Marktstand auf dem Mannheimer Marktplatz
(„Gläubige beißen bei Körnerbrot an“). Die Grünen beten die Verleumdungen in
ihrer Hauszeitung Grüne Liane (Febr. 93) nach.
Als zusätzlich ein neuer Laden eröffnet wird, ist es Helga Lerchenmüller von
der Aktion Bildungs-Information (ABI) aus
Stuttgart, die im Mannheimer Morgen (10.3.94)
Stimmung gegen Gut zum Leben macht: Die Praktiken seien ähnlich wie bei der
„Scientology-Sekte“. In Wirklichkeit ist die ABI selbst eine höchst
zwielichtige Unternehmung: Sie maßt sich an, die Qualität verschiedener
Bildungseinrichtungen zu bewerten, obwohl sie zu diesen quasi in Konkurrenz
steht – ABI veranstaltet nämlich selbst Kurse für Schüler. Mit Vorliebe
verbreitet der Verein Gerüchte über diverse Unternehmen, indem er sie z.B.
öffentlich anschwärzt, sie stünden einer „Sekte“ – bevorzugt: Scientology –
nahe. Die ABI-Vertreter lassen aber andererseits sehr rasch wieder von ihren
Opfern ab, wenn diese sich etwa zum Kauf einer mehrere tausend Mark teuren
„Namensliste“ angeblicher Scientologen in der Wirtschaft bereit erklären.
313 Auch so kann man Geld verdienen – und nebenbei noch staatliche Zuschüsse
des Landes Baden-Württemberg in Höhe von DM 200 000 jährlich einstreichen.
Obwohl sich solche Praktiken allmählich herumgesprochen haben sollten,
benutzen Kirchen, Medien und Politiker des „Ländle“ die ABI nach wie vor als
willkommenen „Sekten-Bello“, der im Experten-Habitus zur gegebenen Zeit
religiöse Minderheiten „ankläffen“ darf. Man macht sich ja nur ungern selber
die Hände schmutzig.
Die ABI war im September 1994 auch in Stuttgart
zur Stelle, als der Journalist Ulrich Pick in der
Stuttgarter Zeitung (12.9.94) den Marktstand von Gut zum Leben in der
dortigen Markthalle angriff („Menschenfang“, „Wolf im Schafspelz“). Wer da
mitarbeite, so Helga Lerchenmüller, der sei „für seine Familie verloren“ –
obwohl gerade die Urchristen sich mit Hilfe der Bergpredigt des Jesus von
Nazareth dafür einsetzen, dass es in den Familien und Ehen friedlich zugeht.
Der lutherische Rufmordbeauftragte Walter Schmidt fügte hinzu, es handle
sich um eine Organisation, die „ein eiskaltes Management steuert und
vermarktet“. Wirtschaftsbürgermeister Blessing verkündete in den
Stuttgarter Nachrichten (15.9.94), er wolle sich
dafür stark machen, „dass die Sekte nicht in der Markthalle bleiben darf“.
Gegen Minderheiten vorzugehen war schon immer etwas für „starke Männer“. Und
für schwache Journale wie die Stuttgarter Szene-Zeitung
Lift, die im März 1995 und im Mai 1996 über die „totalitären
Urchristen“ und ihren Marktstand herzieht: Steter Verleumdungstropfen höhlt
den Stein. Marktamtsleiter Lothar Breitkreuz äußert bei dieser Gelegenheit
ganz ungeniert, dass er es „bedauert“, dass die Gut-zum-Leben-Mitarbeiter
ihre Waren ordnungsgemäß verkaufen und daher keinen Anlass zum
„Einschreiten“ liefern.
ABI meldete sich auch 2001 wieder zu Wort, als es galt, der Stadt Stuttgart
gegen einen „gefährlichen“ Marktstand der von Urchristen geführten Firma
Lebe Gesund! beizustehen. Am 14.7.01 hatte der „Internationale
Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats“ noch einen Preis der
Theodor-Heuss-Stiftung bei einem Wettbewerb für „neue Bündnisse für
Demokratie“ erhalten – Oberbürgermeister Wolfgang Schuster lobte das
„gegenseitig Verständnis und die Toleranz“ in der Stadt. Doch wenig später
kündigte die Stadt den „Lebe-Gesund!-Stand in der
Markthalle unter dem Vorwand, man habe dort „Propaganda“ für die „Sekte“
gemacht. In Wirklichkeit war lediglich in einer am Stand ausliegenden
Informationsbroschüre am Ende eine Anzeige des urchristlichen Verlages DAS
WORT enthalten. Die im Stuttgarter Stadtrat vertretenen Parteien und ein
Teil der Stuttgarter Medien rissen sich förmlich um die „Ehre“, den
„Ketzern“ jetzt endlich den wirtschaftlichen Garaus machen zu dürfen.
Stadtrat Andreas Reißig 314 von der SPD forderte in einem Antrag, den Stand
aus der Markthalle zu werfen und warf CDU-Ordnungsbürgermeister Beck vor,
„bei der Sektenbekämpfung total versagt“ zu haben (Stuttgarter
Zeitung, 23.6.01). Der Journalist Michael Ohnewald von der
Stuttgarter Zeitung bezeichnet den CDU-Mann als „schlafmützig“ –
woraufhin dieser in derselben Zeitung seine negative Einstellung zu
religiösen Minderheiten durch die Worte bekundet, er wundere sich „sowieso
darüber, wie viele Leute da kaufen, obwohl man seit Jahren weiß, wer hinter
diesem Laden steckt“ (Stuttg. Zt., 26.6.01), ein
„boykottähnlicher Aufruf“, wie Lebe
Gesund!-Anwalt Christian Sailer feststellt (Stuttg.
Zt., 28.6.01). Auch Werner Wölfle von den Grünen fordert ein Verbot
des Marktstandes. Den Vogel schießt jedoch der CDU-Fraktionsvorsitzende Föll
ab. Er schreibt am 19.7.01 im Amtsblatt Stuttgart
(das eigentlich ein weltanschaulich neutrales Forum sein sollte!), es handle
sich hier um eine „verachtenswerte Organisation“, die man „ächten“ müsse –
und beruft sich bei diesem Urteil auf die Verleumdungsbeauftragten der
Kirchen. Föll wird daraufhin vom Anwalt der Firma Lebe
Gesund! wegen Volksverhetzung angezeigt. Eberhard Kleinmann von der
ABI geht nun als „Beobachter“ des Universellen Lebens an die Presse, spricht
(weit übertrieben) von „mehr als 100 Wirtschaftunternehmen“, die dem
„fundamentalistischen Endzeitkult“ 315 Universelles Leben nahe stünden, und
lügt wiederum, man werde dort „weit unter Tarif bezahlt“ 316 – was zu
behaupten ihm prompt gerichtlich untersagt wird.
Doch in Stuttgart ist man entschlossen, den bei den Kunden beliebten, aber
von den Kirchen auf den Index gesetzten Biostand loszuwerden. Um den
religiös-inquisitorischen Hintergrund des Rauswurfs zu kaschieren, ersetzt
man die erste Kündigung – „Begründung“: angebliche religiöse Werbung – durch
eine zweite, die gar keine Begründung mehr enthält. Die Stadt beruft sich
darauf, es handle sich bei der Markthalle um keine öffentliche Einrichtung,
weshalb sie ohne Angabe von Gründen kündigen dürfe. Die Firma
Lebe gesund! wehrt sich gerichtlich gegen den
Rauswurf, erhält jedoch in den ersten beiden Instanzen nicht recht, da die
Gerichte dieses leicht durchschaubare Manöver durchgehen lassen. Dass die
Kündigung ganz offensichtlich aus Glaubensgründen geschah, interessiert die
Richter nicht. Auch der Bundesgerichtshof weigert sich, der Firma zumindest
bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung vorläufigen Rechtsschutz zu
gewähren – der Stand muss Ende August 2002 geräumt werden. Wann der
Bundesgerichtshof verhandeln und entscheiden wird, dann wohl auch über einen
immensen Schadensersatz durch die Stadt Stuttgart, ist bei Drucklegung
dieses Buches noch nicht absehbar. Auch dieser Prozess
verlief später im Sande - die religiöse Sozialisierung der meisten Richter
lässt sich offenbar nicht so ohne weiteres abschütteln.
Es ist angesichts der Vielzahl
von Angriffen auf von Urchristen betriebene Marktstände ein Wunder, dass die
Mehrzahl von ihnen noch immer tagtäglich ihre Produkte anbieten kann. Wie
viele Kunden durch die ständige Verleumdungsarbeit dauerhaft vom Kauf
abgeschreckt worden sind und welcher finanzielle Schaden dadurch entstanden
ist, kann niemand ermessen. Und dies ist nur ein Teilbereich der wütenden
Angriffe von kirchlicher Seite auf von Urchristen betriebene Einrichtungen
und Unternehmungen. Fest steht, dass die Kampagne ungebremst weiter läuft:
Während dieses Kapitel geschrieben wird, im Januar 2002, erscheint im Stern
(3/02) eine Notiz: Es habe sich herausgestellt, dass über die Internetseite
des Landwirtschaftsministeriums eine Verbindung zum „Lebe Gesund!“-Versand
hergestellt worden war. Dadurch habe die „totalitäre Christen-Sekte“
Universelles Leben „am Bio-Boom nach BSE“ kräftig verdient. Der Werbe-Link
sei inzwischen „gekappt“ worden. Das Ministerium wird daraufhin vom Lebe
Gesund!-Versand aufgefordert, die Verknüpfung wieder herzustellen und tut
dies auch – doch die Verleumdungen sind einmal mehr in der Welt. Denn
Verleumder setzen auf die alte Maxime: Semper aliquid haeret – es bleibt
immer etwas hängen, auch wenn man die Diskriminierung zurücknimmt.
Weitere Beispiele für
kirchliche Angriffe auf Marktstände finden sich
hier.
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