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Abschnitt 15
DIE
AUSWIRKUNGEN DER KIRCHLICHEN
VERLEUMDUNGSKAMPAGNE
Über Jahrzehnte immer wieder öffentlich
verbreitete Verleumdungen gegen eine religiöse Minderheit verfehlen ihre
Wirkung nicht. Wir haben bereits einen Teil dieser Auswirkungen kennen
gelernt – erinnert sei an die Versuche, urchristlichen Marktständen die
Kunden abspenstig zu machen (S. 169 ff.), an die Blockade von
Informationsständen (S. 367 ff.) oder von Werbespots im Radio (S. 330 ff.),
an die Verweigerung von staatlichen Zuschüssen (S. 335 ff.), an
Beleidigungen auf der Straße oder am Telefon insbesondere nach
entsprechenden Fernsehsendungen (S. 321 ff.) oder an die Vernichtung von
Arbeitsplätzen durch einen Hetzer im Pfarrertalar (S. 332 ff.).
Es ist kein Zufall, dass die meisten der soeben erwähnten Beispiele dem
Kapitel über „Pfarrer“ Behnk entstammen. Es gab und gibt jedoch eine
Vielzahl weiterer kirchlicher Ehrabschneider und staatlicher Handlanger, die
in Büchern, Zeitungsartikeln, Rundfunk- und Fernsehsendungen oder von der
Kanzel die Verleumdungsmuster wiederholten, die ihnen von den
„Chefinquisitoren“ vorgegeben wurden. Wir konnten in diesem Buch bei weitem
nicht alle erwähnen – es hätte den Leser wohl auch gelangweilt. Eines aber
haben alle Inquisitoren gemeinsam: Sie wissen sozusagen instinktiv, dass
sie, wollen sie die Ausbreitung der „Ketzerei“ wirksam verhindern, den
„Ketzern“ auf allen Ebenen das Wasser abgraben müssen. Es geht darum,
– zum einen die Glaubensgemeinschaft in ihrer Religionsausübung direkt zu
treffen;
– zum zweiten die ökonomische Basis der Mitglieder zu zerstören
– und zum dritten den einzelnen Urchristen zu verunsichern und
einzuschüchtern durch persönliche Beleidigungen und Drohungen z.B. im
Hinblick auf den Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes.
Gebt ihnen keine Räume!
Ein geschickter Inquisitor wird sich dabei selbst weitgehend im Hintergrund
halten. Erst wenn „seine“ Leute in den Amtsstuben oder etwa eingeschüchterte
private Vermieter nicht von selbst richtig „spuren“, wird er entsprechend
nachhelfen, wie wir es exemplarisch bei einem Anruf Behnks in einer
Stadtverwaltung (S. 334 f.) beobachten konnten. In weit über hundert Fällen
wurden den Urchristen im Universellen Leben Säle für Veranstaltungen
verweigert – meist ohne Angabe näherer Gründe oder mit der vagen Ausrede, es
habe „Anrufe“ und „Beschwerden“ gegeben. Wer sich dahinter verbirgt, ist
unschwer zu erraten; und oft genug wird das „Geheimnis“ unfreiwillig
gelüftet: Da erhebt dann der Pfarrgemeinderat Einspruch (wie 1982 in St.
Anton/Tirol), der Stadtpfarrer stößt Drohungen aus (wie 1983 in Altötting)
oder hetzt seine Gläubigen gegen den Veranstalter auf (wie 1984 in Garching,
wo dem Vermieter eines Saales telefonisch mit dem Einschlagen von
Fensterscheiben gedroht wurde). In Heidenheim wird 1989 die Vermietung eines
öffentlichen Raumes abgelehnt – den Abgewiesenen wird bedeutet, der
katholische Pfarrer trage dafür die Verantwortung. In Tegernsee wird 1990
ein Gemeindesaal verweigert, weil das Jugendamt des Landkreises mit dem
Münchner Rufmordbeauftragten Liebl Kontakt aufgenommen hatte. In Bad
Neustadt an der Saale schreiben die Dekane beider Konfessionen 1991
verschiedene Gastwirte an und fordern sie auf, keine Räume an das
Universelle Leben zu vermieten. In Baiersbronn im Schwarzwald predigt der
lutherische Pfarrer 1995 sogar von der Kanzel gegen die Urchristen, weil
diese in einem Café vor Ort gelegentlich einen Raum anmieten – und die
Wirtin knickt ein. Auch eine Gastronomin in Ansbach hält 1995 dem Druck
nicht stand – die Pfarrer im Ort sorgen dafür, dass ihr Lokal, das sie
gelegentlich an Urchristen vermietet, boykottiert wird, und man verbreitet
auch noch das Gerücht, sie wolle das Objekt an das Universelle Leben
verkaufen ...
Manchmal kommen die Pfarrer allerdings auch zu spät – was ihre Wut nur
steigert: Als junge Urchristen 1993 im Würzburger Mozartgymnasium einen Film
über den Reichtum der Kirchen vorführen, regen sich anschließend die Dekane
Kurt Witzel (kath.) und Joachim Beer (ev.) öffentlich auf. Stadtschulrat
Reiner Hartenstein hatte es gar für notwendig gehalten, sich vorab beim
Generalvikar der Diözese zu entschuldigen. 595
Kurorte betrachten die Kirchen in besonderer Weise als ihr Terrain, weshalb
auch im August 1984 die Besucher eines Vortrages des Universellen Lebens in
Bad Neustadt an der Saale vor verschlossener Türe stehen. Die Kurverwaltung
beruft sich auf „viele Anrufe“, die es gegeben habe. Die Kurverwaltung in
Bad Endorf spricht 1985 unverhüllt von der „Einstufung des Heimholungswerks
als Sekte“. Der kirchlich angeheizte Ablehnungseifer führt manchmal zu
unfreiwillig satirischen Stilblüten. So verweist die staatliche
Kurverwaltung in Bad Steben 1986 zur Begründung einer Absage eines Vortrages
zum Thema „Gibt es ein Leben nach dem Tod“ auf die „erfolgreiche
Kurseelsorge beider Konfessionen“ und die „Ablehnung dieser Thematik“.
Ähnlich reagiert die Kurverwaltung Bad Dürrheim, die 1988 auch die
„Interessen der evangelischen und katholischen Kurseelsorge“ berücksichtigen
will und „keinen zusätzlichen Bedarf“ sieht. In Bad Abbach wird den
Urchristen ein bereits angemieteter Raum wieder gekündigt – der
Kurseelsorger hatte angerufen.
Auch andere öffentliche Einrichtungen tun sich mit der Vergabe von Räumen an
„Ketzer“ schwer. Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität
Erlangen verweigert 1987 einen Raum „nach Rücksprache mit Vertretern des
Faches Theologie“ – und zeigt damit, wer hier das Sagen hat. Die Universität
Marburg verweigert 2001 die Anmietung eines Saales mit der Begründung, das
Universelle Leben sei eine „Sekte“, die „Position gegen die ... Kirchen
bezieht“. Das Deutsche Jugendherbergswerk kündigt 1993 Räume für ein Treffen
junger Urchristen, weil „erhebliche Zweifel entstanden“ seien, ob das
Universelle Leben „den Grundsätzen des Miteinanders im Deutschen
Jugendherbergswerk entspricht“. An die Jugendherberge in Weinheim wendet
sich 1996 sogar der Oberbürgermeister von Karlsruhe, um eine Veranstaltung
der Urchristen zu verhindern. In der Jugendherberge Lam im Bayerischen Wald
wird jungen Urchristen 1997 mitgeteilt, man könne sie nicht beherbergen –
sie stünden in der Münchner Geschäftsstelle auf einer Liste von „Sekten“.
Die Stadt Osnabrück beruft sich bei einer Saalabsage 1994 auf Äußerungen der
Bundesregierung; die Stadt Leverkusen meint 1997, das Universelle Leben
verfolge „Ziele, die durch eine für ein demokratisches Gemeinwesen
geschaffene Einrichtung nicht gefördert werden können“. Das Novapark-Hotel
in Wien beruft sich bei einer Absage 1999 auf den Familienminister in Wien
und einen „Netzwerk-Verein gegen destruktive Kulte“.
In einigen Fällen kann die Kirche auf Vermieter direkten Druck ausüben, weil
sie bekanntlich sehr viele Immobilen besitzt. Etwa in Heidelberg, wo der
örtlichen Gruppe des Universellen Lebens ein bereits abgeschlossener
Mietvertrag wieder gekündigt wird, weil die badische evangelische
Landeskirche finanziell am Gebäude beteiligt sei. In Paderborn (1994) genügt
es schon, dass der Vermieter und sein Steuerberater mit der Kirche
zusammenarbeiten, um nach nur drei Monaten einen Mietvertrag ebenfalls
platzen zu lassen. Auch in Wiesbaden müssen die Urchristen nach einem
Vierteljahr ihre angemieteten Räume bereits wieder verlassen – es wird ihnen
mitgeteilt, dass die Besitzerin des Hauses, eine „Aachener Grundvermögen
Kapitalanlage GmbH“, ein „Vermögensträger im Bereich der katholischen
Kirche“ sei. Die Urchristen verlassen die Räume und erhalten nicht einmal
die Maklerprovision zurück.
Manche Gastwirte sind wenigstens so ehrlich, „Angst vor Geschäftsschädigung“
oder vor dem „Druck der Öffentlichkeit“ anzugeben, wie in Lippstadt (1984),
oder in Winterthur, wo 1994 das Hotel Wartmann einen verleumderischen
Artikel Hugo Stamms im Zürcher Tagesanzeiger
596 zum Anlass nimmt, sämtliche
Reservierungen zu stornieren: Es sei für das Hotel „äußerst unangenehm, im
Zusammenhang mit Ihnen öffentlich erwähnt zu werden“. Im Bayerischen Hof in
Bayreuth spricht man 1995 von „Rufschädigung“. Doch was mag sich wohl die
Stadt Freilassing dabei gedacht haben, als sie 1984 einen Saal ausgerechnet
wegen „Neutralität in religiösen Fragen“ (!) verweigerte?
Nehmt ihnen die Werbemöglichkeiten!
Selbst wenn die Anmietung eines Saales gelingt: Um die Bevölkerung auf
Veranstaltungen hinzuweisen, ist man auf öffentliche Werbemöglichkeiten
angewiesen. Hier weigern sich aber die städtischen Reklamefirmen in
zahlreichen Städten (z.B. München, Bremen, Frankfurt, Bamberg) ebenso wie
die Eisenbahnreklame-Stellen in Deutschland und Österreich, Plakate des
Universellen Lebens anzunehmen oder den Urchristen Schaukästen zu vermieten.
Wo untergeordnete Stellen dies dennoch tun, werden sie sehr bald zur Räson
gebracht – wie die Bahnhofsverwaltung von Neunkirchen bei Wiener Neustadt,
die im April 2000 bereits bezahlte Plakate der Urchristen wieder abnehmen
ließ: Die Regionalleitung Wien Süd hatte dies angeordnet, weil das
Universelle Leben in Bartensteins Sektenbroschüre
597 enthalten war.
Bleiben als Werbemöglichkeit noch die aufwändige Verteilung von Flugblättern
oder das Aufstellen von Informationsständen, was aber häufig gegen den
penetranten Widerstand der Behörden regelrecht erkämpft werden muss.
598
Gegen gutes Geld kann man auch Anzeigen in der Tagespresse schalten – sollte
man meinen. Doch für „Ketzer“ ist auch das nicht so einfach. Über 200
Zeitungen und Zeitschriften im deutschsprachigen Raum lehnen Anzeigen von
Urchristen ab – und berufen sich dabei, wenn sie überhaupt Gründe nennen,
auf kirchliche Rufmordbeauftragte, deren Verleumdungen sie in ihren
Ablehnungsbriefen zum Teil wörtlich wiedergeben.
599 In vertraulichen
Gesprächen verweisen dann auch Vertreter großer Verlage auf die Macht der
Kirchen, die auch wirtschaftlichen Einfluss z.B. auf Anzeigenkunden nehmen
können.
Auch wenn das tägliche Leben eines Urchristen normalerweise (soll man sagen:
noch?) kein tägliches Spießrutenlaufen ist, so ist doch immer wieder zu
spüren, dass die kirchlichen Verleumdungen bereits ihren Weg in die Köpfe
vieler Menschen gefunden haben. Über hundert Drohungen und Beleidigungen
gegen Urchristen wurden dokumentiert 600, unter denen „Sektenschwein“ noch
das gelindeste ist, und selbst Forderungen nach „Vergasen“ und „An-die-Wand
Stellen“ nicht eben selten vorkommen. Weniger emotionale Zeitgenossen
schauen den Urchristen zumindest mitleidig an. Häufig, besonders nach
aufhetzenden Fernsehsendungen, entlädt sich die Abneigung gegen die
Andersgläubigen auch in blinder Zerstörungswut: In über 60 Fällen wurden
Anschläge auf urchristliche Einrichtungen verübt, darunter acht zerstörte
Schaukästen in verschiedenen Städten, Schmierereien, eingeworfene Scheiben.
Besonders häufig wurde das Gebäude des Universellen Lebens am Haugerring,
schräg gegenüber dem Würzburger Bahnhof, zur Zielscheibe von Attacken.
Allein dreimal wurden dort die freistehenden Leuchtreklameschilder mit
Steinen eingeworfen, es wurden beim Eingang aufgestellte Schriftentische
umgeworfen, angezündet – Anfang 1989 schoss sogar jemand mit einem
Kleinkalibergewehr durch die Fensterscheiben. Im Fall des angezündeten
Schriftentisches wurde später der Täter ermittelt – er stammte aus der
rechtsradikalen Szene. Man sieht, welche „Früchte“ die kirchliche Intoleranz
zeitigt ...
Entzieht ihnen die wirtschaftliche Existenz!
Mehrfach beschädigt wird im Sommer 1993 auch ein Rezeptkasten, den die von
Urchristen betriebene Apostel-Apotheke aus Esselbach im entlegenen
Spessartdorf Schollbrunn anbringt. Bisher hatte die Spessart-Apotheke in
Kreuzwertheim die Schollbrunner mit Medikamenten beliefert, doch nun hat
sich auch die näher gelegene neue Apotheke in Esselbach auf eine Anfrage der
Apothekenkammer hin dazu bereit erklärt. Die Kammer sieht für solche Fälle
einen eineinhalbjährigen Turnus vor, in dem sich die Apotheken abwechseln.
Ein ganz normaler Vorgang? Nicht, wenn Urchristen beteiligt sind. Der
Kreuzwertheimer Apotheker Edgar Schaefer unterläuft den Wechsel, indem er in
Flugblättern seine Bereitschaft bekundet, auch weiterhin Medikamente zu
liefern, und indem er seinen Kasten – mit der Aufschrift eines anderen
Namens – im Ort hängen lässt. Das Main-Echo (26.6.93) berichtet über
„Verunsicherung“ der Bürger (wer hat sie wohl verunsichert?) und über die
„Befürchtung ..., dass das Universelle Leben durch das Austragen der
Medikamente die häuslichen Verhältnisse der Bewohner gut kennenlernen und
versuchen könnte, Dienstleistungen des Universellen Lebens (Pflegedienst
‚Helfende Hände’) anzubieten“. Der Inquisitionsgehilfe Thomas Müller
601
schreibt einen Leserbrief 602, in dem er sich über die Apothekenkammer
beschwert, welcher der Glaube der neuen Apothekerin gleichgültig sei (was ja
der Verfassung ausnahmsweise einmal entspricht!) und zu dem Schluss kommt:
„Schollbrunn muß sich selbst helfen!“
So war es auch im Mittelalter: Wer einen Konkurrenten ausschalten wollte,
denunzierte ihn einfach als „Ketzer“ oder als „Hexe“ – und der Fall war
erledigt. Nachdem durch die kirchliche Propaganda im Ort ihr Rezeptkasten
kaum mehr in Anspruch genommen wurde, verzichtete die urchristliche Apotheke
darauf.
Nur ein Fall von vielen, der zeigt, wie man Urchristen die wirtschaftliche
Existenzgrundlage abzugraben versucht. Deutlich wurde dies auch am Beispiel
der Marktstände (S. 169 ff.) oder, im Extremfall, der in ihrer Existenz
vernichteten Firma EDV für Sie (S. 332 ff.). Auch die urchristlichen
Landwirte können ein Lied davon singen: Nicht nur, dass man versuchte, ihnen
staatliche Zuschüsse zu verweigern (S. 335 ff.) – man behindert sie auch bei
der Zupachtung von Flächen. Im November 1990 sagte der Esselbacher
Bürgermeister Franz Ruck dem urchristlichen Hof im Ortsteil Kredenbach die
Verpachtung einiger gemeindeeigener Felder zu. Dann jedoch lud man den
katholischen Ortspfarrer Aschenbrenner in den Gemeinderat ein, wo er über
das Universelle Leben „referieren“ durfte. Ergebnis: Die Verpachtung der
Flächen wird abgelehnt.
Regelrechter Erpressung sah sich im April 1994 eine Familie im Spessartdorf
Schollbrunn ausgesetzt: Die katholische Sozialstation in Marktheidenfeld
drohte, man werde die kranke Mutter tagsüber nicht mehr betreuen, solange
die Sozialstation „Helfende Hände“ zur Nachtwache käme. Die Familie hatte
die urchristliche Sozialstation nur deshalb angefordert, weil die
katholische Konkurrenz eine Nachtwache gar nicht anbot. Als der
Familienvater sich beim Schollbrunner Ortspfarrer beschwerte, bot die
Marktheidenfelder Station plötzlich preisgünstige Nachtwachen an.
Auch das könnte ein Reflex aus alten Zeiten sein: Kranke und Sterbende
behält die Kirche nur zu gern unter ihrer Aufsicht. Es könnte ja etwas zu
erben geben ...
Druck wird 1996 auch auf Bürger ausgeübt, die rund um Marktheidenfeld an
ihren Häusern oder Gartenzäunen Werbeschilder des urchristlichen
Einkaufslandes „Alles für alle“ anbringen lassen. In 20 Fällen werden
Schilder zerstört, von Unbekannten abmontiert oder man bedrängt die
Dorfbewohner, das Schild wieder zu entfernen.
Wie stark die Atmosphäre in manchen Dörfern durch die kirchlichen
Verleumdungskampagnen vergiftet ist, zeigt das Beispiel eines Mannes aus dem
Landkreis Würzburg, der im Sommer 2000 in Wiesbaden, 150 km von seinem
Heimatdorf entfernt, an einem urchristlichen Marktstand als Verkäufer zu
arbeiten begann. Irgend jemand, der ihn kannte, sah ihn dort – und prompt
meldeten zwei Mütter in seinem Dorf ihre Kinder vom Bogenschießen ab. Der
Mann ist nämlich im dörflichen Sportverein aktiv. Die Mütter geben an, Angst
zu haben, dass er die Kinder beeinflusst. Im Dorf geht das Gerücht um, er
sei bereits dem Universellen Leben beigetreten. Wohlgemerkt: Der Mann ist
nach wie vor katholisch. Aber ihn fragt ja keiner. Wer sich mit den
„Ketzern“ einlässt, ist in den Augen der Kirche gefährlich. Der Mann zieht
die Notbremse und gibt den neuen Arbeitsplatz auf.
Aber auch in der Großstadt erfordert es bisweilen Zivilcourage,
Dienstleistungen der Urchristen in Anspruch zu nehmen. In Würzburg wird eine
urchristliche Dekorateurin gebeten, bei der Anfahrt zum Kunden das Fahrzeug
mit der Firmenaufschrift nicht direkt vor der Haustüre abzustellen. Im
pfälzischen Frankenthal besuchen im Frühjahr 2002 viele interessierte Kunden
eine Filiale des Möbelgeschäfts Das Karussell – doch so mancher scheut vor
dem Kauf zurück und sagt dann im Vertrauen: „Wenn ich gefragt werde, wo ich
das Stück gekauft habe, was sage ich dann?“
Distanziert euch von den „Ketzern“!
Dort, wo offen oder unter der Hand zum Boykott aufgerufen wird, zeitigt die
bewusst angezettelte Ausgrenzung in ihrer Hysterie immer wieder seltsame
Blüten – sie trifft z.B. die „Falschen“, also die Nicht-Ketzer. So wie im
Mittelalter in solchen Fällen Handwerker oder Krämer beteuerten, keine
„Ketzer“ zu sein, so wie im Deutschland der frühen dreißiger Jahre Ärzte,
Rechtsanwälte oder Geschäftsinhaber in öffentlichen Anzeigen versicherten,
dass z.B. „Dr. Sommer kein Jude“ 603 sei, so distanzieren sich auch in
Unterfranken am Ende des 20. Jahrhunderts immer wieder Firmen und
Unternehmer von den Urchristen. So etwa die Bäckerei Götz, die in ihren
Filialen in Würzburg und Umgebung Plakate anbringt: „Wir gehören nicht zum
Heimholungswerk. Anderslautende Gerüchte entbehren jeglicher Grundlage und
Wahrheit.“ Im Café Tophoven in Wertheim lässt dieselbe Firma die Kunden gar
wissen: „Wir sind praktizierende Katholiken! Die Geschäftsleitung – Götz,
der knusperfrische Kiliansbäck.“ Auch Gaststätten wie die „Steinburg“ in
Würzburg distanzieren sich per Zeitungsanzeige: „Für alle, die es aus erster
Quelle wissen – wir wissen es besser! Wir gehören
nicht dem Universellen
Leben an – und so bleibt es auch.“ Grund für die Gerüchte war lediglich,
dass Urchristen des öfteren in diesem Lokal gespeist hatten (– was sie nach
dieser Distanzierung natürlich nicht mehr taten und worüber sie die
Öffentlichkeit an gleicher Stelle per Anzeige informierten.) Die Ärzte Dr.
Karl und Dr. Roland Eichler, die im Haus neben dem Haus des Universellen
Lebens in Würzburg ihre Praxis haben, lassen dort ein Schild anbringen:
„Bedingt durch die örtlichen Verhältnisse möchten wir darauf hinweisen, dass
zwischen uns und dem Universellen Leben keine Verbindung besteht.“
Im Jahr 1994 nahmen die Distanzierungen so überhand, dass das
Fränkische
Volksblatt darüber berichtete (10.9.94):
„Sie tauchen immer wieder auf: Anzeigen, Flugblätter und Plakate, mit denen
Würzburger Geschäftsleute ‚Klarheit’ schaffen wollen. ‚Klarheit’ darüber,
dass sie nicht zum Universellen Leben gehören – allen Gerüchten zum Trotz.
Betroffen sind längst nicht mehr nur Läden aus der eher alternativen oder
Bio-Szene. Mittlerweise hat ein renommiertes Würzburger Hotel genau so
dagegen zu kämpfen wie ein Buchladen, eine Bäckerei oder ein Sportcenter.“
Der Artikel soll offenbar Mitleid mit den betroffenen Unternehmen wecken.
Dass hinter diesen Distanzierungen eine jahrelange kirchliche
Verleumdungskampagne gegen unbescholtene Mitbürger steckt, ist für das
katholische Volksblatt natürlich kein Thema. Immerhin wird erwähnt, dass es
offenbar gerade positive Aspekte wie eine freundliche Bedienung oder eine
moderne, offene Gestaltung des Schaufensters waren, die Geschäftleute in den
Geruch des Ketzerischen – und möglicherweise in eine Einnahme-Flaute –
brachten. So war es auch im Mittelalter: Wer besonders geradlinig lebte,
keinen Lastern nachhing, nicht fluchte, der wurde nicht selten der
„Ketzerei“ verdächtig. Doch wir leben heute im 21. Jahrhundert. Dass die
Ausgrenzung und Diskriminierung einer Minderheit eine Gefahr für einen
demokratischen Staat darstellt, kommt weder den sich distanzierenden
Geschäftsleuten noch den Medien in den Sinn. Alle sind sich offenbar darüber
einig, dass die Urchristen nichts arbeiten und nichts verdienen sollen –
Katholiken oder Protestanten soll es natürlich nicht treffen.
Es gibt aber noch Steigerungen. Zum Beispiel eine Anzeige der
Landwirtsfamilie Jeßberger aus Kreuzwertheim, die 1996 im Gemeindeblatt,
offenbar um Verluste beim Ab-Hof-Verkauf zu vermeiden, kundtat:
„Meiner verehrten Kundschaft zur Kenntnis!!! Es wurde verschiedentlich
nachgefragt, ob wir beim Universellen Leben einkaufen würden. Gegen dieses
Gerücht muß ich mich entschieden wehren; es entspricht nicht den Tatsachen.“
Auslöser für eine solche Anzeige ist jenes mittelalterliche Denken, das die
Kirchen ihren Gläubigen über Jahrhunderte eingehämmert haben: Ich kaufe
nicht nur bei dem nicht, der ein „Ketzer“ ist – ich meide auch denjenigen,
der mit dem „Ketzer“ in irgendeiner Weise verkehrt, der etwa bei ihm etwas
einkauft! Ähnliches erfährt ein (durchaus katholischer) Heizöllieferant aus
der Umgebung Marktheidenfelds, dem verschiedene Kunden absagen, weil er
„auch an die Universellen“ Öl liefert.
Isoliert und diskriminiert
jeden einzelnen von ihnen!
Der Öllieferant im gerade erwähnten Beispiel liefert weiter Öl an Urchristen
– aber vielleicht auch nur deshalb, weil in seinem Fall eine genügend große
Anzahl urchristlicher Kunden die Absagen der intoleranten kirchlichen
„Scharfmacher“ ausgleicht. Dadurch kann er es sich leisten, eine Ausnahme zu
sein. In fast allen anderen Fällen knicken Unternehmer, die mit „Ketzern“ in
Verbindung gebracht werden, jedoch ein und distanzieren sich. Sie geraten in
panische Angst, ein Außenseiter, ein Ausgeschlossener zu werden, durch das
Netz der sozialen Akzeptanz zu fallen. Wird ein von Angehörigen einer
religiösen Minderheit geführter Betrieb angegriffen, so haben die
Mitarbeiter den Rückhalt einer Gemeinschaft. Wird ein einzelner angegriffen,
der gar nicht zu dieser Gemeinschaft gehört, so hat er dem in der Regel
nichts entgegenzusetzen – außer er verfügt über ein gerüttelt Maß an
Gerechtigkeitssinn und Zivilcourage.
Kirchliche „Ketzer“-Verfolgung macht sich diese sozialen Mechanismen
zunutze, um nicht nur die Glaubensgemeinschaft als solche, sondern möglichst
viele ihrer einzelnen Angehörigen in die Isolation zu treiben. Auch einzelne
„Ketzer“ können für die Inquisition gefährlich sein. Denn gerade die
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft kann Einzelnen die Kraft geben,
auch ohne soziale Anerkennung bei ihrer Überzeugung zu bleiben. Und jeder
„Ketzer“, der unter „Rechtgläubigen“ lebt und arbeitet, kann das sorgsam
aufgebaute Feindbild aufweichen, dass alle „Sektierer“ fanatisch,
rechthaberisch, unsympathisch seien und vieles mehr.
Berufsverbot aus Glaubensgründen
Besonders rücksichtslos reagiert die Kirche, wenn ein „Ketzer“ beruflich mit
Kindern oder Jugendlichen zu tun hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der
oder die Betroffene seinen Glauben bei seiner Arbeit mit ins Spiel bringt
oder nicht, ob er in einer kirchlichen oder staatlichen Einrichtung arbeitet
– die Tatsache, dass er mit einem nicht-kirchlichen Glauben in einem
sozialen Beruf arbeitet, reicht aus, um entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen.
Die erste, die dies zu spüren bekommt, ist die Kindergärtnerin Anneliese B.
im hohenlohischen Untermünkheim. Als sie im März 1984 aus der evangelischen
Kirche austritt, schreibt Pfarrer Martin Völlm im Namen des evangelischen
Kirchengemeinderats an die politische Gemeinde (!) Untermünkheim, die den Kindergarten
betreibt, also ein staatlicher Kindergarten, wo die Religionszugehörigkeit
der Mitarbeiter keine Rolle spielen dürfte:
„An der fachlichen Qualifikation von Frau A. B. hat der
Gesamtkirchengemeinderat auch jetzt keinen Zweifel. Er hat jedoch wegen der
geistlich-religiösen Einstellung von Frau B. die große Sorge, dass sie im
Kindergarten christlichen Glauben in biblischem Sinn nicht mehr vermitteln
kann. Auch wenn Frau B. versprochen hat, über die ‚Sonderlehren’ aus
Würzburg im Kindergarten Untermünkheim zu schweigen, so ist doch ein
Konflikt zwischen der Anschauungswelt von Frau B. und den Eltern sowie
zwischen den Eltern und den von Frau A.B. betreuten und beeinflussten
Kindern vorhanden. Ihre Arbeit entspricht nach Auffassung des
Gesamtkirchengemeinderats nicht mehr den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft
für Ev. Kindergärten, die die Vertragspartner der Vereinbarung zwischen der
bürgerlichen Gemeinde Untermünkheim und den Ev. Kirchengemeinden ...
gemeinsam anerkannt haben.
Deshalb schlägt der Gesamtkirchengemeinderat der Rathausverwaltung und dem
bürgerlichen Gemeinderat Untermünkheim vor, Frau B. noch einmal zu einem
weiteren Gespräch einzuladen und ihr nahezulegen, ihre Stellung als Leiterin
des Kindergartens von sich aus zu kündigen, um langfristig Konflikte im
Glaubensbereich zu vermeiden. Der Kirchengemeinderat bittet darum, bei
diesem Gespräch vertreten zu sein.“
So einfach ist das: Die Kirche, die sich in allen Belangen vom Staat
subventionieren lässt, will über den Glauben der Beschäftigten nicht nur der
kirchlichen, sondern auch der staatlichen Einrichtungen bestimmen. Sie tut
das mit der „Begründung“, man wolle „Konflikte“ vermeiden – die allerdings
ohne sie gar nicht bestehen würden, die sie ja erst selbst vom Zaun bricht.
Wie sagte doch Karlheinz Deschner in seinen „Aphorismen“: „Kirche – eine
Praxis, die krank macht, um heilen zu können; die in Nöten hilft, die man
ohne sie gar nicht hätte; das Gängeln derer, die noch glauben, durch jene,
die es nicht mehr tun.“ 604
Anneliese B. ist jedoch nicht so leicht kleinzukriegen. Sie weigert sich,
selber zu kündigen, denn sie hat sich nichts vorzuwerfen, sie hat kein Kind
im Sinne ihres Glaubens beeinflusst. Nun hat die Gemeinde ein Problem: Um
dem Drängen der Kirche nachzukommen, muss sie einen Verfassungsbruch
begehen. Sie begeht ihn dann auch – aber verdeckt: Ab sofort übernimmt nicht
mehr Anneliese, die Leiterin des Kindergartens, sondern der Bürgermeister
die Einteilung der neu hinzukommenden Kinder auf die einzelnen Gruppen.
Annelieses Gruppe wird auf das Mindestmaß gedrückt, das von den Richtlinien
her möglich ist. Und im Ort werden nun, bei Bierfesten und anderen
Gelegenheiten, Gerüchte gegen die als tüchtig und untadelig anerkannte Frau
gestreut. Sie wird wiederholt vorgeladen und im Beisein des Pfarrers und
Bürgermeisters regelrecht über ihren Glauben verhört. Als sie sich bei ihren
Antworten nicht aufs Glatteis führen lässt, beklagen sich die Honoratioren:
„Sie machen es uns aber schwer!“ Auch Fangfragen eifriger Eltern im
Kindergarten zwischen Tür und Angel bringen nicht das gewünschte Ergebnis.
Doch nach über einem Jahr hat der Bürgermeister erreicht, dass vier Eltern
ihre Kinder aus Annelieses Gruppe abmelden – nur vier, müsste man angesichts
einer monatelangen Kampagne sagen. Um sich notdürftig abzusichern, beruft
die Elternbeiratsvorsitzende noch einen Elternabend ein – allerdings nur für
die Eltern der beiden Gruppen, die Annelise nicht leitet. Sie als die
Leiterin des Kindergartens wird nicht eingeladen, wohl aber der evangelische
Pfarrer. Es ist ein Leichtes, die Eltern dort so zu manipulieren, dass sie
übereinstimmend erklären, ihre Kinder nicht in Annelieses Gruppe wechseln
lassen zu wollen. Dann kündigt man im Herbst 1985 Anneliese mit der
„Begründung“, ihre Gruppe sei zu klein geworden. Ein eineinhalbjähriges
Spießrutenlaufen geht damit zu Ende – die Gemeinde muss allerdings vor dem
Arbeitsgericht Heilbronn in eine Abfindung einwilligen. Was mit dieser Frau
gemacht wurde, blieb im Ort nicht verborgen. So meldete z.B. kurz vor der
Kündigung eine Familie ihr Kind ganz bewusst in Annelieses Gruppe an mit der
Begründung: „Als Christ kann man sich nicht so verhalten, wie man es dieser
Frau gegenüber getan hat.“ (Der Bürgermeister ließ diese Ummeldung
allerdings nicht mehr zu.) Eine andere Frau zog wenig später aus dem Ort
weg, denn: „Da bleib ich nicht wohnen!“
Was hätte Anneliese B. in dieser Situation gemacht, wenn sie keine Freunde
in ihrer Glaubensgemeinschaft gehabt hätte? Wegen ihres Glaubens in ihrem
Heimatort faktisch mit Berufsverbot belegt, wechselte sie nach Würzburg, um
dort in einem urchristlichen Kindergarten zu arbeiten ...
Lesen Sie weiter im Kapitel 3.12. im Original-Buch
Behindert ihre Ausbildung!
Es ist bezeichnend, dass die Fälle, in denen jungen Urchristen
Ausbildungsmöglichkeiten verweigert wurden, sich fast alle im Bereich der
sozialen Berufe abspielten. Urchristen sollen mit Katholiken und
Protestanten möglichst wenig in Berührung kommen. Einer jungen
Kinderkrankenschwester wurde 1987 in Würzburg zum Ende der Probezeit
gekündigt. Man hätte sie weiterbeschäftigt, wenn sie sich binnen einer Woche
vom Universellen Leben distanziert hätte. Einer anderen Urchristin wird 1997
in einem evangelischen Altenheim in Wertheim ein Praktikumsplatz verweigert,
weil sie keiner der beiden Kirchen angehöre. Im Lebenslauf der Frau war die
Firma „Gut zum Leben“ eingetragen. Sei es ein Ausbildungskurs für Heimleiter
oder ein Praktikum als Journalistin bei der Tauber-Zeitung in Bad
Mergentheim – der „falsche“ Glaube versperrt die Türen. Und wo man sie aus
rechtlichen Gründen nicht verschließen kann, kommt mitunter ein Nadelstich
in letzter Minute: 1993 wird eine Lehramtskandidatin kurz vor der Vereidigung
gefragt, ob sie nicht „psychisch unter Druck“ stehe, weil sie doch auch „zu
dieser Sekte“ gehöre. Einem Lehrer in Baden-Württemberg wird verweigert,
Ethik-Unterricht zu geben, weil er ein Urchrist ist ...
Lesen Sie weiter im Kapitel 3.12. im Original-Buch
Kirchliche Hetze als Waffe im „Rosenkrieg“
Weniger gelassen geht es zu, wenn private Auseinandersetzungen unter
Verwandten geführt werden. Auch hier werden mitunter kirchliche
Verleumdungen als „Totschlagargument“ verwendet. Im April 1990 wird eine
31-jährige Frau aus dem Bayerischen Wald von ihrem Ehemann kurzerhand vor
die Tür gesetzt, nachdem sie ein Seminar in Würzburg besucht hatte. Ein Mann
aus Österreich gibt 1994 als Begründung für sein Scheidungsgesuch unter
anderem an, seine Ehefrau sei vom Universellen Leben seit über zehn Jahren
dazu angehalten worden, den körperlichen Kontakt zu vermeiden. In
Wirklichkeit kannte die Frau die Urchristen nur flüchtig und seit einer
wesentlich kürzeren Zeit – und Verbote werden dort ohnehin nicht
aufgestellt. Im Juli 1993 bedroht ein Vater aus Darmstadt seine Tochter mit
Hinauswurf und Enterbung, weil sie beim Universellen Leben einen
Meditationskurs macht. Eine Mutter aus Villach teilt im Oktober 1993 ihrem
Sohn mit, dass sie ihn enterben wolle. Kurz zuvor war „Pfarrer“ Behnk in
Villach gewesen und hatte behauptet, die Anhänger des Universellen Lebens
hätten ihre „materielle Verfügungsgewalt verloren“.
Auch um das Sorgerecht für Kinder wird mit solchen „Argumenten“ gestritten.
In München will eine Mutter 1996 das alleinige Sorgerecht für ein Kind, weil
der Partner „nach wie vor praktizierendes Mitglied dieser Sekte“ sei,
während sie „die gefährlichen, manipulativen Praktiken und Techniken dieser
Vereinigung durchschaut“ habe. In Berlin will 1993 umgekehrt ein Vater
seiner von ihm getrennt lebenden Frau das Sorgerecht für das gemeinsame Kind
aberkennen lassen, weil sie bei einer „gefährlichen Sekte“ sei. Zuvor hatte
er seiner ehemaligen Partnerin an den Kopf geworfen: „Selbstmord wäre doch
für dich in diesem Fall die ideale Lösung!“ (Auch ein Ergebnis der
bösartigen Massenselbstmord-These von „Pfarrer“ Behnk.) Bei einer ersten
Verhandlung lässt sich die Richterin davon beeinflussen und äußert
„Bedenken“, ob die Mutter das Kind zu einem „kritisch denkenden Menschen“
erziehen könne. Das Kind kommt zeitweise zum Vater; erst nach einer
Hauptsacheverhandlung 1995 wird der Mutter das alleinige Sorgerecht
zuerkannt, unter anderem, weil es „dem Gericht ... nicht zu(stehe), die
religiöse Überzeugung eines Elternteils zum Maßstab zu nehmen“. „Die
religiöse Einstellung und Überzeugung eines Menschen, so auch hier der
Mutter, ist durch das Grundrecht der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Abs.
1,2 GG geschützt.“ Zu Behauptungen über das Universelle Leben stellt das
Gericht nur fest: „Auch an den ‚großen’ Religionsgemeinschaften“ – man
beachte die Anführungszeichen – „wird je nach Standpunkt immer wieder zum
Teil heftige Kritik geübt.“ Doch die Frage bleibt: Weshalb muss man in
diesem Land zwei Jahre prozessieren, um solche Selbstverständlichkeiten
feststellen zu lassen?
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