Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
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ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 15
DIE AUSWIRKUNGEN DER KIRCHLICHEN
VERLEUMDUNGSKAMPAGNE

Über Jahrzehnte immer wieder öffentlich verbreitete Verleumdungen gegen eine religiöse Minderheit verfehlen ihre Wirkung nicht. Wir haben bereits einen Teil dieser Auswirkungen kennen gelernt – erinnert sei an die Versuche, urchristlichen Marktständen die Kunden abspenstig zu machen (S. 169 ff.), an die Blockade von Informationsständen (S. 367 ff.) oder von Werbespots im Radio (S. 330 ff.), an die Verweigerung von staatlichen Zuschüssen (S. 335 ff.), an Beleidigungen auf der Straße oder am Telefon insbesondere nach entsprechenden Fernsehsendungen (S. 321 ff.) oder an die Vernichtung von Arbeitsplätzen durch einen Hetzer im Pfarrertalar (S. 332 ff.).

Es ist kein Zufall, dass die meisten der soeben erwähnten Beispiele dem Kapitel über „Pfarrer“ Behnk entstammen. Es gab und gibt jedoch eine Vielzahl weiterer kirchlicher Ehrabschneider und staatlicher Handlanger, die in Büchern, Zeitungsartikeln, Rundfunk- und Fernsehsendungen oder von der Kanzel die Verleumdungsmuster wiederholten, die ihnen von den „Chefinquisitoren“ vorgegeben wurden. Wir konnten in diesem Buch bei weitem nicht alle erwähnen – es hätte den Leser wohl auch gelangweilt. Eines aber haben alle Inquisitoren gemeinsam: Sie wissen sozusagen instinktiv, dass sie, wollen sie die Ausbreitung der „Ketzerei“ wirksam verhindern, den „Ketzern“ auf allen Ebenen das Wasser abgraben müssen. Es geht darum,
– zum einen die Glaubensgemeinschaft in ihrer Religionsausübung direkt zu treffen;
– zum zweiten die ökonomische Basis der Mitglieder zu zerstören
– und zum dritten den einzelnen Urchristen zu verunsichern und einzuschüchtern durch persönliche Beleidigungen und Drohungen z.B. im Hinblick auf den Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes.

Gebt ihnen keine Räume!

Ein geschickter Inquisitor wird sich dabei selbst weitgehend im Hintergrund halten. Erst wenn „seine“ Leute in den Amtsstuben oder etwa eingeschüchterte private Vermieter nicht von selbst richtig „spuren“, wird er entsprechend nachhelfen, wie wir es exemplarisch bei einem Anruf Behnks in einer Stadtverwaltung (S. 334 f.) beobachten konnten. In weit über hundert Fällen wurden den Urchristen im Universellen Leben Säle für Veranstaltungen verweigert – meist ohne Angabe näherer Gründe oder mit der vagen Ausrede, es habe „Anrufe“ und „Beschwerden“ gegeben. Wer sich dahinter verbirgt, ist unschwer zu erraten; und oft genug wird das „Geheimnis“ unfreiwillig gelüftet: Da erhebt dann der Pfarrgemeinderat Einspruch (wie 1982 in St. Anton/Tirol), der Stadtpfarrer stößt Drohungen aus (wie 1983 in Altötting) oder hetzt seine Gläubigen gegen den Veranstalter auf (wie 1984 in Garching, wo dem Vermieter eines Saales telefonisch mit dem Einschlagen von Fensterscheiben gedroht wurde). In Heidenheim wird 1989 die Vermietung eines öffentlichen Raumes abgelehnt – den Abgewiesenen wird bedeutet, der katholische Pfarrer trage dafür die Verantwortung. In Tegernsee wird 1990 ein Gemeindesaal verweigert, weil das Jugendamt des Landkreises mit dem Münchner Rufmordbeauftragten Liebl Kontakt aufgenommen hatte. In Bad Neustadt an der Saale schreiben die Dekane beider Konfessionen 1991 verschiedene Gastwirte an und fordern sie auf, keine Räume an das Universelle Leben zu vermieten. In Baiersbronn im Schwarzwald predigt der lutherische Pfarrer 1995 sogar von der Kanzel gegen die Urchristen, weil diese in einem Café vor Ort gelegentlich einen Raum anmieten – und die Wirtin knickt ein. Auch eine Gastronomin in Ansbach hält 1995 dem Druck nicht stand – die Pfarrer im Ort sorgen dafür, dass ihr Lokal, das sie gelegentlich an Urchristen vermietet, boykottiert wird, und man verbreitet auch noch das Gerücht, sie wolle das Objekt an das Universelle Leben verkaufen ...

Manchmal kommen die Pfarrer allerdings auch zu spät – was ihre Wut nur steigert: Als junge Urchristen 1993 im Würzburger Mozartgymnasium einen Film über den Reichtum der Kirchen vorführen, regen sich anschließend die Dekane Kurt Witzel (kath.) und Joachim Beer (ev.) öffentlich auf. Stadtschulrat Reiner Hartenstein hatte es gar für notwendig gehalten, sich vorab beim Generalvikar der Diözese zu entschuldigen. 595

Kurorte betrachten die Kirchen in besonderer Weise als ihr Terrain, weshalb auch im August 1984 die Besucher eines Vortrages des Universellen Lebens in Bad Neustadt an der Saale vor verschlossener Türe stehen. Die Kurverwaltung beruft sich auf „viele Anrufe“, die es gegeben habe. Die Kurverwaltung in Bad Endorf spricht 1985 unverhüllt von der „Einstufung des Heimholungswerks als Sekte“. Der kirchlich angeheizte Ablehnungseifer führt manchmal zu unfreiwillig satirischen Stilblüten. So verweist die staatliche Kurverwaltung in Bad Steben 1986 zur Begründung einer Absage eines Vortrages zum Thema „Gibt es ein Leben nach dem Tod“ auf die „erfolgreiche Kurseelsorge beider Konfessionen“ und die „Ablehnung dieser Thematik“. Ähnlich reagiert die Kurverwaltung Bad Dürrheim, die 1988 auch die „Interessen der evangelischen und katholischen Kurseelsorge“ berücksichtigen will und „keinen zusätzlichen Bedarf“ sieht. In Bad Abbach wird den Urchristen ein bereits angemieteter Raum wieder gekündigt – der Kurseelsorger hatte angerufen.

Auch andere öffentliche Einrichtungen tun sich mit der Vergabe von Räumen an „Ketzer“ schwer. Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Erlangen verweigert 1987 einen Raum „nach Rücksprache mit Vertretern des Faches Theologie“ – und zeigt damit, wer hier das Sagen hat. Die Universität Marburg verweigert 2001 die Anmietung eines Saales mit der Begründung, das Universelle Leben sei eine „Sekte“, die „Position gegen die ... Kirchen bezieht“. Das Deutsche Jugendherbergswerk kündigt 1993 Räume für ein Treffen junger Urchristen, weil „erhebliche Zweifel entstanden“ seien, ob das Universelle Leben „den Grundsätzen des Miteinanders im Deutschen Jugendherbergswerk entspricht“. An die Jugendherberge in Weinheim wendet sich 1996 sogar der Oberbürgermeister von Karlsruhe, um eine Veranstaltung der Urchristen zu verhindern. In der Jugendherberge Lam im Bayerischen Wald wird jungen Urchristen 1997 mitgeteilt, man könne sie nicht beherbergen – sie stünden in der Münchner Geschäftsstelle auf einer Liste von „Sekten“. Die Stadt Osnabrück beruft sich bei einer Saalabsage 1994 auf Äußerungen der Bundesregierung; die Stadt Leverkusen meint 1997, das Universelle Leben verfolge „Ziele, die durch eine für ein demokratisches Gemeinwesen geschaffene Einrichtung nicht gefördert werden können“. Das Novapark-Hotel in Wien beruft sich bei einer Absage 1999 auf den Familienminister in Wien und einen „Netzwerk-Verein gegen destruktive Kulte“.

In einigen Fällen kann die Kirche auf Vermieter direkten Druck ausüben, weil sie bekanntlich sehr viele Immobilen besitzt. Etwa in Heidelberg, wo der örtlichen Gruppe des Universellen Lebens ein bereits abgeschlossener Mietvertrag wieder gekündigt wird, weil die badische evangelische Landeskirche finanziell am Gebäude beteiligt sei. In Paderborn (1994) genügt es schon, dass der Vermieter und sein Steuerberater mit der Kirche zusammenarbeiten, um nach nur drei Monaten einen Mietvertrag ebenfalls platzen zu lassen. Auch in Wiesbaden müssen die Urchristen nach einem Vierteljahr ihre angemieteten Räume bereits wieder verlassen – es wird ihnen mitgeteilt, dass die Besitzerin des Hauses, eine „Aachener Grundvermögen Kapitalanlage GmbH“, ein „Vermögensträger im Bereich der katholischen Kirche“ sei. Die Urchristen verlassen die Räume und erhalten nicht einmal die Maklerprovision zurück.

Manche Gastwirte sind wenigstens so ehrlich, „Angst vor Geschäftsschädigung“ oder vor dem „Druck der Öffentlichkeit“ anzugeben, wie in Lippstadt (1984), oder in Winterthur, wo 1994 das Hotel Wartmann einen verleumderischen Artikel Hugo Stamms im Zürcher Tagesanzeiger 596 zum Anlass nimmt, sämtliche Reservierungen zu stornieren: Es sei für das Hotel „äußerst unangenehm, im Zusammenhang mit Ihnen öffentlich erwähnt zu werden“. Im Bayerischen Hof in Bayreuth spricht man 1995 von „Rufschädigung“. Doch was mag sich wohl die Stadt Freilassing dabei gedacht haben, als sie 1984 einen Saal ausgerechnet wegen „Neutralität in religiösen Fragen“ (!) verweigerte?

Nehmt ihnen die Werbemöglichkeiten!

Selbst wenn die Anmietung eines Saales gelingt: Um die Bevölkerung auf Veranstaltungen hinzuweisen, ist man auf öffentliche Werbemöglichkeiten angewiesen. Hier weigern sich aber die städtischen Reklamefirmen in zahlreichen Städten (z.B. München, Bremen, Frankfurt, Bamberg) ebenso wie die Eisenbahnreklame-Stellen in Deutschland und Österreich, Plakate des Universellen Lebens anzunehmen oder den Urchristen Schaukästen zu vermieten. Wo untergeordnete Stellen dies dennoch tun, werden sie sehr bald zur Räson gebracht – wie die Bahnhofsverwaltung von Neunkirchen bei Wiener Neustadt, die im April 2000 bereits bezahlte Plakate der Urchristen wieder abnehmen ließ: Die Regionalleitung Wien Süd hatte dies angeordnet, weil das Universelle Leben in Bartensteins Sektenbroschüre 597 enthalten war.

Bleiben als Werbemöglichkeit noch die aufwändige Verteilung von Flugblättern oder das Aufstellen von Informationsständen, was aber häufig gegen den penetranten Widerstand der Behörden regelrecht erkämpft werden muss. 598 Gegen gutes Geld kann man auch Anzeigen in der Tagespresse schalten – sollte man meinen. Doch für „Ketzer“ ist auch das nicht so einfach. Über 200 Zeitungen und Zeitschriften im deutschsprachigen Raum lehnen Anzeigen von Urchristen ab – und berufen sich dabei, wenn sie überhaupt Gründe nennen, auf kirchliche Rufmordbeauftragte, deren Verleumdungen sie in ihren Ablehnungsbriefen zum Teil wörtlich wiedergeben. 599 In vertraulichen Gesprächen verweisen dann auch Vertreter großer Verlage auf die Macht der Kirchen, die auch wirtschaftlichen Einfluss z.B. auf Anzeigenkunden nehmen können.

Auch wenn das tägliche Leben eines Urchristen normalerweise (soll man sagen: noch?) kein tägliches Spießrutenlaufen ist, so ist doch immer wieder zu spüren, dass die kirchlichen Verleumdungen bereits ihren Weg in die Köpfe vieler Menschen gefunden haben. Über hundert Drohungen und Beleidigungen gegen Urchristen wurden dokumentiert 600, unter denen „Sektenschwein“ noch das gelindeste ist, und selbst Forderungen nach „Vergasen“ und „An-die-Wand Stellen“ nicht eben selten vorkommen. Weniger emotionale Zeitgenossen schauen den Urchristen zumindest mitleidig an. Häufig, besonders nach aufhetzenden Fernsehsendungen, entlädt sich die Abneigung gegen die Andersgläubigen auch in blinder Zerstörungswut: In über 60 Fällen wurden Anschläge auf urchristliche Einrichtungen verübt, darunter acht zerstörte Schaukästen in verschiedenen Städten, Schmierereien, eingeworfene Scheiben. Besonders häufig wurde das Gebäude des Universellen Lebens am Haugerring, schräg gegenüber dem Würzburger Bahnhof, zur Zielscheibe von Attacken. Allein dreimal wurden dort die freistehenden Leuchtreklameschilder mit Steinen eingeworfen, es wurden beim Eingang aufgestellte Schriftentische umgeworfen, angezündet – Anfang 1989 schoss sogar jemand mit einem Kleinkalibergewehr durch die Fensterscheiben. Im Fall des angezündeten Schriftentisches wurde später der Täter ermittelt – er stammte aus der rechtsradikalen Szene. Man sieht, welche „Früchte“ die kirchliche Intoleranz zeitigt ...

Entzieht ihnen die wirtschaftliche Existenz!

Mehrfach beschädigt wird im Sommer 1993 auch ein Rezeptkasten, den die von Urchristen betriebene Apostel-Apotheke aus Esselbach im entlegenen Spessartdorf Schollbrunn anbringt. Bisher hatte die Spessart-Apotheke in Kreuzwertheim die Schollbrunner mit Medikamenten beliefert, doch nun hat sich auch die näher gelegene neue Apotheke in Esselbach auf eine Anfrage der Apothekenkammer hin dazu bereit erklärt. Die Kammer sieht für solche Fälle einen eineinhalbjährigen Turnus vor, in dem sich die Apotheken abwechseln. Ein ganz normaler Vorgang? Nicht, wenn Urchristen beteiligt sind. Der Kreuzwertheimer Apotheker Edgar Schaefer unterläuft den Wechsel, indem er in Flugblättern seine Bereitschaft bekundet, auch weiterhin Medikamente zu liefern, und indem er seinen Kasten – mit der Aufschrift eines anderen Namens – im Ort hängen lässt. Das Main-Echo (26.6.93) berichtet über „Verunsicherung“ der Bürger (wer hat sie wohl verunsichert?) und über die „Befürchtung ..., dass das Universelle Leben durch das Austragen der Medikamente die häuslichen Verhältnisse der Bewohner gut kennenlernen und versuchen könnte, Dienstleistungen des Universellen Lebens (Pflegedienst ‚Helfende Hände’) anzubieten“. Der Inquisitionsgehilfe Thomas Müller 601 schreibt einen Leserbrief 602, in dem er sich über die Apothekenkammer beschwert, welcher der Glaube der neuen Apothekerin gleichgültig sei (was ja der Verfassung ausnahmsweise einmal entspricht!) und zu dem Schluss kommt: „Schollbrunn muß sich selbst helfen!“

So war es auch im Mittelalter: Wer einen Konkurrenten ausschalten wollte, denunzierte ihn einfach als „Ketzer“ oder als „Hexe“ – und der Fall war erledigt. Nachdem durch die kirchliche Propaganda im Ort ihr Rezeptkasten kaum mehr in Anspruch genommen wurde, verzichtete die urchristliche Apotheke darauf.

Nur ein Fall von vielen, der zeigt, wie man Urchristen die wirtschaftliche Existenzgrundlage abzugraben versucht. Deutlich wurde dies auch am Beispiel der Marktstände (S. 169 ff.) oder, im Extremfall, der in ihrer Existenz vernichteten Firma EDV für Sie (S. 332 ff.). Auch die urchristlichen Landwirte können ein Lied davon singen: Nicht nur, dass man versuchte, ihnen staatliche Zuschüsse zu verweigern (S. 335 ff.) – man behindert sie auch bei der Zupachtung von Flächen. Im November 1990 sagte der Esselbacher Bürgermeister Franz Ruck dem urchristlichen Hof im Ortsteil Kredenbach die Verpachtung einiger gemeindeeigener Felder zu. Dann jedoch lud man den katholischen Ortspfarrer Aschenbrenner in den Gemeinderat ein, wo er über das Universelle Leben „referieren“ durfte. Ergebnis: Die Verpachtung der Flächen wird abgelehnt.

Regelrechter Erpressung sah sich im April 1994 eine Familie im Spessartdorf Schollbrunn ausgesetzt: Die katholische Sozialstation in Marktheidenfeld drohte, man werde die kranke Mutter tagsüber nicht mehr betreuen, solange die Sozialstation „Helfende Hände“ zur Nachtwache käme. Die Familie hatte die urchristliche Sozialstation nur deshalb angefordert, weil die katholische Konkurrenz eine Nachtwache gar nicht anbot. Als der Familienvater sich beim Schollbrunner Ortspfarrer beschwerte, bot die Marktheidenfelder Station plötzlich preisgünstige Nachtwachen an.

Auch das könnte ein Reflex aus alten Zeiten sein: Kranke und Sterbende behält die Kirche nur zu gern unter ihrer Aufsicht. Es könnte ja etwas zu erben geben ...

Druck wird 1996 auch auf Bürger ausgeübt, die rund um Marktheidenfeld an ihren Häusern oder Gartenzäunen Werbeschilder des urchristlichen Einkaufslandes „Alles für alle“ anbringen lassen. In 20 Fällen werden Schilder zerstört, von Unbekannten abmontiert oder man bedrängt die Dorfbewohner, das Schild wieder zu entfernen.

Wie stark die Atmosphäre in manchen Dörfern durch die kirchlichen Verleumdungskampagnen vergiftet ist, zeigt das Beispiel eines Mannes aus dem Landkreis Würzburg, der im Sommer 2000 in Wiesbaden, 150 km von seinem Heimatdorf entfernt, an einem urchristlichen Marktstand als Verkäufer zu arbeiten begann. Irgend jemand, der ihn kannte, sah ihn dort – und prompt meldeten zwei Mütter in seinem Dorf ihre Kinder vom Bogenschießen ab. Der Mann ist nämlich im dörflichen Sportverein aktiv. Die Mütter geben an, Angst zu haben, dass er die Kinder beeinflusst. Im Dorf geht das Gerücht um, er sei bereits dem Universellen Leben beigetreten. Wohlgemerkt: Der Mann ist nach wie vor katholisch. Aber ihn fragt ja keiner. Wer sich mit den „Ketzern“ einlässt, ist in den Augen der Kirche gefährlich. Der Mann zieht die Notbremse und gibt den neuen Arbeitsplatz auf.

Aber auch in der Großstadt erfordert es bisweilen Zivilcourage, Dienstleistungen der Urchristen in Anspruch zu nehmen. In Würzburg wird eine urchristliche Dekorateurin gebeten, bei der Anfahrt zum Kunden das Fahrzeug mit der Firmenaufschrift nicht direkt vor der Haustüre abzustellen. Im pfälzischen Frankenthal besuchen im Frühjahr 2002 viele interessierte Kunden eine Filiale des Möbelgeschäfts Das Karussell – doch so mancher scheut vor dem Kauf zurück und sagt dann im Vertrauen: „Wenn ich gefragt werde, wo ich das Stück gekauft habe, was sage ich dann?“

Distanziert euch von den „Ketzern“!

Dort, wo offen oder unter der Hand zum Boykott aufgerufen wird, zeitigt die bewusst angezettelte Ausgrenzung in ihrer Hysterie immer wieder seltsame Blüten – sie trifft z.B. die „Falschen“, also die Nicht-Ketzer. So wie im Mittelalter in solchen Fällen Handwerker oder Krämer beteuerten, keine „Ketzer“ zu sein, so wie im Deutschland der frühen dreißiger Jahre Ärzte, Rechtsanwälte oder Geschäftsinhaber in öffentlichen Anzeigen versicherten, dass z.B. „Dr. Sommer kein Jude“ 603 sei, so distanzieren sich auch in Unterfranken am Ende des 20. Jahrhunderts immer wieder Firmen und Unternehmer von den Urchristen. So etwa die Bäckerei Götz, die in ihren Filialen in Würzburg und Umgebung Plakate anbringt: „Wir gehören nicht zum Heimholungswerk. Anderslautende Gerüchte entbehren jeglicher Grundlage und Wahrheit.“ Im Café Tophoven in Wertheim lässt dieselbe Firma die Kunden gar wissen: „Wir sind praktizierende Katholiken! Die Geschäftsleitung – Götz, der knusperfrische Kiliansbäck.“ Auch Gaststätten wie die „Steinburg“ in Würzburg distanzieren sich per Zeitungsanzeige: „Für alle, die es aus erster Quelle wissen – wir wissen es besser! Wir gehören nicht dem Universellen Leben an – und so bleibt es auch.“ Grund für die Gerüchte war lediglich, dass Urchristen des öfteren in diesem Lokal gespeist hatten (– was sie nach dieser Distanzierung natürlich nicht mehr taten und worüber sie die Öffentlichkeit an gleicher Stelle per Anzeige informierten.) Die Ärzte Dr. Karl und Dr. Roland Eichler, die im Haus neben dem Haus des Universellen Lebens in Würzburg ihre Praxis haben, lassen dort ein Schild anbringen: „Bedingt durch die örtlichen Verhältnisse möchten wir darauf hinweisen, dass zwischen uns und dem Universellen Leben keine Verbindung besteht.“

Im Jahr 1994 nahmen die Distanzierungen so überhand, dass das Fränkische Volksblatt darüber berichtete (10.9.94):

Sie tauchen immer wieder auf: Anzeigen, Flugblätter und Plakate, mit denen Würzburger Geschäftsleute ‚Klarheit’ schaffen wollen. ‚Klarheit’ darüber, dass sie nicht zum Universellen Leben gehören – allen Gerüchten zum Trotz. Betroffen sind längst nicht mehr nur Läden aus der eher alternativen oder Bio-Szene. Mittlerweise hat ein renommiertes Würzburger Hotel genau so dagegen zu kämpfen wie ein Buchladen, eine Bäckerei oder ein Sportcenter.“

Der Artikel soll offenbar Mitleid mit den betroffenen Unternehmen wecken. Dass hinter diesen Distanzierungen eine jahrelange kirchliche Verleumdungskampagne gegen unbescholtene Mitbürger steckt, ist für das katholische Volksblatt natürlich kein Thema. Immerhin wird erwähnt, dass es offenbar gerade positive Aspekte wie eine freundliche Bedienung oder eine moderne, offene Gestaltung des Schaufensters waren, die Geschäftleute in den Geruch des Ketzerischen – und möglicherweise in eine Einnahme-Flaute – brachten. So war es auch im Mittelalter: Wer besonders geradlinig lebte, keinen Lastern nachhing, nicht fluchte, der wurde nicht selten der „Ketzerei“ verdächtig. Doch wir leben heute im 21. Jahrhundert. Dass die Ausgrenzung und Diskriminierung einer Minderheit eine Gefahr für einen demokratischen Staat darstellt, kommt weder den sich distanzierenden Geschäftsleuten noch den Medien in den Sinn. Alle sind sich offenbar darüber einig, dass die Urchristen nichts arbeiten und nichts verdienen sollen – Katholiken oder Protestanten soll es natürlich nicht treffen.

Es gibt aber noch Steigerungen. Zum Beispiel eine Anzeige der Landwirtsfamilie Jeßberger aus Kreuzwertheim, die 1996 im Gemeindeblatt, offenbar um Verluste beim Ab-Hof-Verkauf zu vermeiden, kundtat:

„Meiner verehrten Kundschaft zur Kenntnis!!! Es wurde verschiedentlich nachgefragt, ob wir beim Universellen Leben einkaufen würden. Gegen dieses Gerücht muß ich mich entschieden wehren; es entspricht nicht den Tatsachen.“

Auslöser für eine solche Anzeige ist jenes mittelalterliche Denken, das die Kirchen ihren Gläubigen über Jahrhunderte eingehämmert haben: Ich kaufe nicht nur bei dem nicht, der ein „Ketzer“ ist – ich meide auch denjenigen, der mit dem „Ketzer“ in irgendeiner Weise verkehrt, der etwa bei ihm etwas einkauft! Ähnliches erfährt ein (durchaus katholischer) Heizöllieferant aus der Umgebung Marktheidenfelds, dem verschiedene Kunden absagen, weil er „auch an die Universellen“ Öl liefert.

Isoliert und diskriminiert jeden einzelnen von ihnen!

Der Öllieferant im gerade erwähnten Beispiel liefert weiter Öl an Urchristen – aber vielleicht auch nur deshalb, weil in seinem Fall eine genügend große Anzahl urchristlicher Kunden die Absagen der intoleranten kirchlichen „Scharfmacher“ ausgleicht. Dadurch kann er es sich leisten, eine Ausnahme zu sein. In fast allen anderen Fällen knicken Unternehmer, die mit „Ketzern“ in Verbindung gebracht werden, jedoch ein und distanzieren sich. Sie geraten in panische Angst, ein Außenseiter, ein Ausgeschlossener zu werden, durch das Netz der sozialen Akzeptanz zu fallen. Wird ein von Angehörigen einer religiösen Minderheit geführter Betrieb angegriffen, so haben die Mitarbeiter den Rückhalt einer Gemeinschaft. Wird ein einzelner angegriffen, der gar nicht zu dieser Gemeinschaft gehört, so hat er dem in der Regel nichts entgegenzusetzen – außer er verfügt über ein gerüttelt Maß an Gerechtigkeitssinn und Zivilcourage.

Kirchliche „Ketzer“-Verfolgung macht sich diese sozialen Mechanismen zunutze, um nicht nur die Glaubensgemeinschaft als solche, sondern möglichst viele ihrer einzelnen Angehörigen in die Isolation zu treiben. Auch einzelne „Ketzer“ können für die Inquisition gefährlich sein. Denn gerade die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft kann Einzelnen die Kraft geben, auch ohne soziale Anerkennung bei ihrer Überzeugung zu bleiben. Und jeder „Ketzer“, der unter „Rechtgläubigen“ lebt und arbeitet, kann das sorgsam aufgebaute Feindbild aufweichen, dass alle „Sektierer“ fanatisch, rechthaberisch, unsympathisch seien und vieles mehr.

Berufsverbot aus Glaubensgründen

Besonders rücksichtslos reagiert die Kirche, wenn ein „Ketzer“ beruflich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der oder die Betroffene seinen Glauben bei seiner Arbeit mit ins Spiel bringt oder nicht, ob er in einer kirchlichen oder staatlichen Einrichtung arbeitet – die Tatsache, dass er mit einem nicht-kirchlichen Glauben in einem sozialen Beruf arbeitet, reicht aus, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die erste, die dies zu spüren bekommt, ist die Kindergärtnerin Anneliese B. im hohenlohischen Untermünkheim. Als sie im März 1984 aus der evangelischen Kirche austritt, schreibt Pfarrer Martin Völlm im Namen des evangelischen Kirchengemeinderats an die politische Gemeinde (!) Untermünkheim, die den Kindergarten betreibt, also ein staatlicher Kindergarten, wo die Religionszugehörigkeit der Mitarbeiter keine Rolle spielen dürfte:

„An der fachlichen Qualifikation von Frau A. B. hat der Gesamtkirchengemeinderat auch jetzt keinen Zweifel. Er hat jedoch wegen der geistlich-religiösen Einstellung von Frau B. die große Sorge, dass sie im Kindergarten christlichen Glauben in biblischem Sinn nicht mehr vermitteln kann. Auch wenn Frau B. versprochen hat, über die ‚Sonderlehren’ aus Würzburg im Kindergarten Untermünkheim zu schweigen, so ist doch ein Konflikt zwischen der Anschauungswelt von Frau B. und den Eltern sowie zwischen den Eltern und den von Frau A.B. betreuten und beeinflussten Kindern vorhanden. Ihre Arbeit entspricht nach Auffassung des Gesamtkirchengemeinderats nicht mehr den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Ev. Kindergärten, die die Vertragspartner der Vereinbarung zwischen der bürgerlichen Gemeinde Untermünkheim und den Ev. Kirchengemeinden ... gemeinsam anerkannt haben.

Deshalb schlägt der Gesamtkirchengemeinderat der Rathausverwaltung und dem bürgerlichen Gemeinderat Untermünkheim vor, Frau B. noch einmal zu einem weiteren Gespräch einzuladen und ihr nahezulegen, ihre Stellung als Leiterin des Kindergartens von sich aus zu kündigen, um langfristig Konflikte im Glaubensbereich zu vermeiden. Der Kirchengemeinderat bittet darum, bei diesem Gespräch vertreten zu sein.“

So einfach ist das: Die Kirche, die sich in allen Belangen vom Staat subventionieren lässt, will über den Glauben der Beschäftigten nicht nur der kirchlichen, sondern auch der staatlichen Einrichtungen bestimmen. Sie tut das mit der „Begründung“, man wolle „Konflikte“ vermeiden – die allerdings ohne sie gar nicht bestehen würden, die sie ja erst selbst vom Zaun bricht. Wie sagte doch Karlheinz Deschner in seinen „Aphorismen“: „Kirche – eine Praxis, die krank macht, um heilen zu können; die in Nöten hilft, die man ohne sie gar nicht hätte; das Gängeln derer, die noch glauben, durch jene, die es nicht mehr tun.“ 604

Anneliese B. ist jedoch nicht so leicht kleinzukriegen. Sie weigert sich, selber zu kündigen, denn sie hat sich nichts vorzuwerfen, sie hat kein Kind im Sinne ihres Glaubens beeinflusst. Nun hat die Gemeinde ein Problem: Um dem Drängen der Kirche nachzukommen, muss sie einen Verfassungsbruch begehen. Sie begeht ihn dann auch – aber verdeckt: Ab sofort übernimmt nicht mehr Anneliese, die Leiterin des Kindergartens, sondern der Bürgermeister die Einteilung der neu hinzukommenden Kinder auf die einzelnen Gruppen. Annelieses Gruppe wird auf das Mindestmaß gedrückt, das von den Richtlinien her möglich ist. Und im Ort werden nun, bei Bierfesten und anderen Gelegenheiten, Gerüchte gegen die als tüchtig und untadelig anerkannte Frau gestreut. Sie wird wiederholt vorgeladen und im Beisein des Pfarrers und Bürgermeisters regelrecht über ihren Glauben verhört. Als sie sich bei ihren Antworten nicht aufs Glatteis führen lässt, beklagen sich die Honoratioren: „Sie machen es uns aber schwer!“ Auch Fangfragen eifriger Eltern im Kindergarten zwischen Tür und Angel bringen nicht das gewünschte Ergebnis. Doch nach über einem Jahr hat der Bürgermeister erreicht, dass vier Eltern ihre Kinder aus Annelieses Gruppe abmelden – nur vier, müsste man angesichts einer monatelangen Kampagne sagen. Um sich notdürftig abzusichern, beruft die Elternbeiratsvorsitzende noch einen Elternabend ein – allerdings nur für die Eltern der beiden Gruppen, die Annelise nicht leitet. Sie als die Leiterin des Kindergartens wird nicht eingeladen, wohl aber der evangelische Pfarrer. Es ist ein Leichtes, die Eltern dort so zu manipulieren, dass sie übereinstimmend erklären, ihre Kinder nicht in Annelieses Gruppe wechseln lassen zu wollen. Dann kündigt man im Herbst 1985 Anneliese mit der „Begründung“, ihre Gruppe sei zu klein geworden. Ein eineinhalbjähriges Spießrutenlaufen geht damit zu Ende – die Gemeinde muss allerdings vor dem Arbeitsgericht Heilbronn in eine Abfindung einwilligen. Was mit dieser Frau gemacht wurde, blieb im Ort nicht verborgen. So meldete z.B. kurz vor der Kündigung eine Familie ihr Kind ganz bewusst in Annelieses Gruppe an mit der Begründung: „Als Christ kann man sich nicht so verhalten, wie man es dieser Frau gegenüber getan hat.“ (Der Bürgermeister ließ diese Ummeldung allerdings nicht mehr zu.) Eine andere Frau zog wenig später aus dem Ort weg, denn: „Da bleib ich nicht wohnen!“

Was hätte Anneliese B. in dieser Situation gemacht, wenn sie keine Freunde in ihrer Glaubensgemeinschaft gehabt hätte? Wegen ihres Glaubens in ihrem Heimatort faktisch mit Berufsverbot belegt, wechselte sie nach Würzburg, um dort in einem urchristlichen Kindergarten zu arbeiten ...

Lesen Sie weiter im Kapitel 3.12. im Original-Buch 
 

Behindert ihre Ausbildung!

Es ist bezeichnend, dass die Fälle, in denen jungen Urchristen Ausbildungsmöglichkeiten verweigert wurden, sich fast alle im Bereich der sozialen Berufe abspielten. Urchristen sollen mit Katholiken und Protestanten möglichst wenig in Berührung kommen. Einer jungen Kinderkrankenschwester wurde 1987 in Würzburg zum Ende der Probezeit gekündigt. Man hätte sie weiterbeschäftigt, wenn sie sich binnen einer Woche vom Universellen Leben distanziert hätte. Einer anderen Urchristin wird 1997 in einem evangelischen Altenheim in Wertheim ein Praktikumsplatz verweigert, weil sie keiner der beiden Kirchen angehöre. Im Lebenslauf der Frau war die Firma „Gut zum Leben“ eingetragen. Sei es ein Ausbildungskurs für Heimleiter oder ein Praktikum als Journalistin bei der Tauber-Zeitung in Bad Mergentheim – der „falsche“ Glaube versperrt die Türen. Und wo man sie aus rechtlichen Gründen nicht verschließen kann, kommt mitunter ein Nadelstich in letzter Minute: 1993 wird eine Lehramtskandidatin kurz vor der Vereidigung gefragt, ob sie nicht „psychisch unter Druck“ stehe, weil sie doch auch „zu dieser Sekte“ gehöre. Einem Lehrer in Baden-Württemberg wird verweigert, Ethik-Unterricht zu geben, weil er ein Urchrist ist ...

Lesen Sie weiter im Kapitel 3.12. im Original-Buch 
 

Kirchliche Hetze als Waffe im „Rosenkrieg“

Weniger gelassen geht es zu, wenn private Auseinandersetzungen unter Verwandten geführt werden. Auch hier werden mitunter kirchliche Verleumdungen als „Totschlagargument“ verwendet. Im April 1990 wird eine 31-jährige Frau aus dem Bayerischen Wald von ihrem Ehemann kurzerhand vor die Tür gesetzt, nachdem sie ein Seminar in Würzburg besucht hatte. Ein Mann aus Österreich gibt 1994 als Begründung für sein Scheidungsgesuch unter anderem an, seine Ehefrau sei vom Universellen Leben seit über zehn Jahren dazu angehalten worden, den körperlichen Kontakt zu vermeiden. In Wirklichkeit kannte die Frau die Urchristen nur flüchtig und seit einer wesentlich kürzeren Zeit – und Verbote werden dort ohnehin nicht aufgestellt. Im Juli 1993 bedroht ein Vater aus Darmstadt seine Tochter mit Hinauswurf und Enterbung, weil sie beim Universellen Leben einen Meditationskurs macht. Eine Mutter aus Villach teilt im Oktober 1993 ihrem Sohn mit, dass sie ihn enterben wolle. Kurz zuvor war „Pfarrer“ Behnk in Villach gewesen und hatte behauptet, die Anhänger des Universellen Lebens hätten ihre „materielle Verfügungsgewalt verloren“.

Auch um das Sorgerecht für Kinder wird mit solchen „Argumenten“ gestritten. In München will eine Mutter 1996 das alleinige Sorgerecht für ein Kind, weil der Partner „nach wie vor praktizierendes Mitglied dieser Sekte“ sei, während sie „die gefährlichen, manipulativen Praktiken und Techniken dieser Vereinigung durchschaut“ habe. In Berlin will 1993 umgekehrt ein Vater seiner von ihm getrennt lebenden Frau das Sorgerecht für das gemeinsame Kind aberkennen lassen, weil sie bei einer „gefährlichen Sekte“ sei. Zuvor hatte er seiner ehemaligen Partnerin an den Kopf geworfen: „Selbstmord wäre doch für dich in diesem Fall die ideale Lösung!“ (Auch ein Ergebnis der bösartigen Massenselbstmord-These von „Pfarrer“ Behnk.) Bei einer ersten Verhandlung lässt sich die Richterin davon beeinflussen und äußert „Bedenken“, ob die Mutter das Kind zu einem „kritisch denkenden Menschen“ erziehen könne. Das Kind kommt zeitweise zum Vater; erst nach einer Hauptsacheverhandlung 1995 wird der Mutter das alleinige Sorgerecht zuerkannt, unter anderem, weil es „dem Gericht ... nicht zu(stehe), die religiöse Überzeugung eines Elternteils zum Maßstab zu nehmen“. „Die religiöse Einstellung und Überzeugung eines Menschen, so auch hier der Mutter, ist durch das Grundrecht der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Abs. 1,2 GG geschützt.“ Zu Behauptungen über das Universelle Leben stellt das Gericht nur fest: „Auch an den ‚großen’ Religionsgemeinschaften“ – man beachte die Anführungszeichen – „wird je nach Standpunkt immer wieder zum Teil heftige Kritik geübt.“ Doch die Frage bleibt: Weshalb muss man in diesem Land zwei Jahre prozessieren, um solche Selbstverständlichkeiten feststellen zu lassen?

 

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