Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
Euro 14,90, SFr 26,80 + Versand
ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 13
WER SCHWEIGT, MACHT SICH MITSCHULDIG
WARUM DIE URCHRISTEN VOR GERICHT
IHRE RECHTE IN ANSPRUCH NEHMEN


AUSZÜGE

Die Urchristen werden von Kirchenvertretern gerne als „prozesswütig“ bezeichnet. Einige versteigen sich sogar zu der scheinheiligen Bemerkung, das Anrufen von Gerichten widerspreche der Bergpredigt, die sie ansonsten selber nicht ernst nehmen und als „Utopie“ bezeichnen. Dabei steht in der Bibel selbst die Anweisung, einen Konflikt „vor die Gemeinde“ zu bringen, wenn er zwischen den Beteiligten, auch nach Hinzuziehung Dritter, nicht gelöst werden kann (Mt 18,15 ff). Der Ingrimm der Rufmordbeauftragten gegen „Ketzer“, die als Bürger dieser Welt von ihren staatsbürgerlichen Rechten Gebrauch machen, dürfte deshalb wohl eher mit den dadurch verursachten Beschränkungen ihrer ansonsten unbegrenzten Verleumdungsarbeit zusammenhängen. Zugleich stellt sich jedoch die Frage, inwieweit es den Aufwand lohnt, wenn eine religiöse Minderheit sich mit juristischen Mitteln gegen Diskriminierungen zur Wehr setzt – wo doch die Richter in der Regel einer der beiden Großkirchen angehören ...

Und doch hat der Leser bereits einige konkrete Erfolge kennen gelernt, die ohne Anrufung der Gerichte nicht zustande gekommen wären. So gäbe es die urchristliche Schule (S. 347 ff.) ebenso wenig wie die Möglichkeit, im Bayerischen Rundfunk (S. 330 ff.) Werbung für Gut zum Leben zu machen. Urchristliche Landwirte würden keine staatlichen Zuschüsse (S. 335 ff.) mehr erhalten, und politische Jung-Eiferer könnten hemmungslos zum Boykott (S. 189 ff.) der von Urchristen betriebenen Marktstände aufrufen. In einer Reihe von Fällen gelang es per Gerichtsbeschluss, wenigstens einige der wüstesten Verleumdungen und Schmähungen gegen die Urchristen zu untersagen. 521 Von Bedeutung war auch der Prozess, in dem Bürgermeister Waldemar Zorn untersagt wurde, als amtlicher Vertreter einer Gemeinde die Urchristen als „Sekte“ zu bezeichnen, die ein Dorf „zerstören“ wolle. Damit war für alle vergleichbaren Fälle klar gestellt, dass Vertreter des Staates sich an die weltanschauliche Neutralität zu halten haben.

Jedes dieser Gerichtsurteile ist einem kleinen Damm vergleichbar, der die Schmutzflut der Verleumdungen und Diskriminierungen wenn auch nicht gänzlich verhindert, so doch zumindest teilweise eingrenzt. Zu diesen „Dämmen“ gehören auch die folgenden Beschlüsse und Urteile:

Kirchenhetze im Staatsgewand

Der Journalist Holger Lösch veröffentlicht Ende 1994 in einer Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildung einen Beitrag über das Universelle Leben, der von Unwahrheiten und Boshaftigkeiten nur so strotzt. Lösch nennt das Universelle Leben – natürlich in enger Anlehnung an den Rufmordbeauftragten Behnk – „streng hierarchisch gegliedert“; es trage „stark totalitäre Züge“, schotte sich „systematisch von der Außenwelt ab“; vertrete eine „gefährliche“ Ehe-Lehre; verfüge über einen „immensen Grad kritiklosen Führerkults“; es sei „eine Belastung“ für die pluralistische Demokratie; habe „mit dem Christentum ... nichts zu tun“; die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft würden „vielfach auf ärztliche Hilfe verzichten“; man müsse dem Universellen Leben „Rassismus und dabei insbesondere Antisemitismus vorwerfen“; es handle sich um eine „militant rechte Organisation“; Mitarbeiter der Betriebe würden „mit einem Hungerlohn abgespeist“; die Geschäfte reichten „in den Bereich organisierter Wirtschaftskriminalität hinein“; man versuche, „ganze Kommunen zu unterwandern“; Kritiker würden „terrorisiert und schikaniert, um den Widerstand zu brechen“. Und das alles in einer vom Staat bezahlten und herausgegebenen Broschüre, die zur „Aufklärung“ an alle bayerischen Schulen verteilt wird!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ordnet im April 1995 in der zweiten Instanz eines Eilverfahrens an, dass die Broschüre an elf Stellen unkenntlich gemacht werden muss. Die Urchristen gehen in die Hauptsacheklage, weil die nicht geschwärzten Passagen noch immer massive Verleumdungen enthalten und von „Pfarrer“ Behnk eifrig als „vom Gericht festgestellt“ zitiert werden – dabei hat eine Beweisaufnahme oder Zeugenvernehmung in diesem Eilverfahren gar nicht stattgefunden! Der lange Atem lohnt sich: Im September 1998 erhalten die Urchristen vor dem Münchner Verwaltungsgericht in entscheidenden Punkten recht; die restlichen Exemplare der Broschüre werden eingestampft und die Bayerische Staatsregierung muss an alle bayerischen Schulen eine Richtigstellung schicken. Damit ist klar: Kirchliche Rufmordbeauftragte dürfen zwar im Rahmen einer fast schrankenlosen „Meinungsfreiheit“ Verleumdungen verbreiten – aber der Staat darf diese Hetze nicht übernehmen. 522

Bei der Verhandlung im August 1998 war es zu peinlichen Szenen für den Anwalt der staatlichen Seite gekommen, der beispielsweise keinen einzigen konkreten Fall nennen konnte, in dem ein Anhänger des Universellen Lebens auf ärztliche Hilfe verzichtet hatte. „Ich darf ja eigentlich eine solche Schrift nur herausgeben, wenn ich schon Tatsachen habe. Reine Vermutungen darf ich nicht in die Welt setzen“, merkte der Richter dazu stirnrunzelnd an. 523

Behnk verbreitet aber weiter die für seine Verleumdungsarbeit günstigen Passagen des längst überholten Gerichtsbeschlusses von 1995, so, als ob es das weitergehende Urteil von 1998 nicht gegeben hätte.

Informationsstände für Urchristen? Aber ja doch!

Erfolg haben die Urchristen auch bei der Durchsetzung staatsbürgerlicher Rechte wie desjenigen der freien Meinungsäußerung. Im Mai 1985 lehnt die Stadt Essen, im Gegensatz zur bis dahin üblichen Praxis, einen Antrag der Urchristen ab, einen Informationsstand in der Essener Innenstadt aufstellen zu dürfen. Begründung: Es handle sich beim Universellen Leben „um eine Organisation, deren Praktiken persönliche und familiäre Bindung und letztlich die Persönlichkeit selbst zerstören können“. Dahinter steckt das „Sekten-Info“ Essen, dessen Leiterin Heidemarie Cammans zuvor die Kommunalpolitiker gegen neue religiöse Bewegungen aufgehetzt hatte. 524 Die Urchristen ziehen vor Gericht – allerdings dauert es drei Jahre, bis zum Oktober 1988, ehe sie wieder einen Informationsstand in Essen aufstellen dürfen. Zuvor hatten sie zwar theoretisch Recht bekommen, aber die eingeklagten Termine waren bereits abgelaufen. Erst als sie einen Termin eineinhalb Jahre im Voraus beantragten, erhielten die Vertreter des Universellen Lebens fünf Tage (!) vor diesem Termin die Genehmigung per Urteil in zweiter Instanz zugesprochen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster enthielt die Maßgabe, dass Straßenbaubehörden bei Genehmigungen für Informationsstände allein die Erfordernisse des Verkehrs berücksichtigen dürfen, dass es ihnen aber nicht zusteht, irgendwelche inhaltlichen Einwendungen zu machen.

Auch anderswo gibt es Schwierigkeiten. In Berlin hat Pastor Thomas Gandow 525 gründliche Verleumdungsarbeit geleistet. Ab Mitte 1986 lehnen die zuständigen Berliner Bezirksämter Informationsstände der Urchristen ab und begründen dies mit der „Gefahr“, dass „gerade junge Menschen ... unter dem Vorwand religiöser Zielsetzung ... psychisch und materiell geschädigt werden“. Ehe es zum Prozess kommt, behalten offenbar besonnene Juristen die Oberhand über die kirchlich indoktrinierten Beamten: Ab 1987 wird wieder genehmigt. Die Hetzschrift, aus der die hanebüchene Begründung stammte, stellt sich als „verwaltungsinterne Schrift“ heraus. Der Senator für Jugend und Familie lehnt es ab, den Urchristen Einblick in das Pamphlet zu gewähren. Das ehemalige West-Berlin überträgt dieses vergiftete Klima, diese totalitäre Missachtung der Rechte religiöser Minderheiten wenig später nahtlos auf die neue Bundeshauptstadt Berlin. 526

Nach dem Verfahren gegen die Stadt Essen genügt in den darauffolgenden Jahren meist eine Übersendung dieses Urteils an die jeweilige Stadtverwaltung, um eine sich anbahnende Blockade gegen Informationsstände zu beenden. Die verschärfte Agitation kirchlicher Rufmordbeauftragter im Vorfeld der Enquete-Kommission des deutschen Bundestages 527 führt Mitte der neunziger Jahre trotz der eindeutigen Rechtslage zu vermehrten Ablehnungen, die meist mit irgendwelchen staatlichen „Sektenberichten“ oder mit Aussagen von kirchlicher Seite begründet werden. In Ludwigshafen, Bremen, Freudenstadt, Baden-Baden, Radolfzell und Obernburg am Main müssen die Genehmigungen für Informationsstände erneut gerichtlich eingeklagt werden, diesmal allerdings meist in kurzen Eilverfahren. Vor Gericht stellte sich z.B. heraus, dass die Stadt Obernburg die Urchristen und das Gericht schlicht belog, als sie behauptete, die beantragte Stelle sei wegen der Beeinträchtigung des Verkehrs ungeeignet. Ein Anruf beim zuständigen Polizeirevier ergab nämlich, dass an der betreffenden Stelle bereits des öfteren andere Stände ohne Schwierigkeiten aufgestellt worden waren. Den Vogel schoss jedoch die Stadt Rastatt ab, die Ende 1994 einen Informationsstand zwar genehmigte, dafür aber eine völlig überhöhte „Bearbeitungsgebühr“ von 100 Mark verlangte. Es stellte sich heraus, dass der zuständige Sachbearbeiter erhebliche Zeit beim Herumtelefonieren verbrachte, um sich bei seiner Entscheidung für die „Ketzer“ abzusichern. Dies stellte er dann den Urchristen in Rechnung. Es ist ähnlich wie im Mittelalter: Der Häretiker muss für die durch die Inquisition bedingten Maßnahmen auch noch bezahlen!

Auch das Verteilen von Handzetteln versuchen einzelne Gemeinden zu unterbinden, in Bamberg 1997 sogar unter Verhängung eines „Bußgeldes“ von 30 Mark, das erst durch Intervention eines Anwalts zurückgenommen wird. Die Stadt Ingolstadt will es genau wissen und zieht bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wo 1996 in zweiter Instanz eindeutig festgestellt wird, dass das Verteilen von Schriftgut überwiegend informativen Inhalts durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Auch wenn die genannten Fälle letzten Endes alle im Sinne dieses Grundrechts entschieden wurden, so ist dennoch allein die Notwendigkeit, wegen einer Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Staat Prozesse führen zu müssen, ein gesellschaftlicher Skandal; von den der Allgemeinheit dadurch entstehenden Gerichtskosten – Steuergelder, die zum Fenster hinausgeworfen wurden – einmal abgesehen ...

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