Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
Euro 14,90, SFr 26,80 + Versand
ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 12
EINE URCHRISTLICHE SCHULE?
DAS DARF NICHT SEIN!


(1986-2001)

AUSZÜGE

Für eine lebendige Glaubensgemeinschaft ist es selbstverständlich, auch für die Erziehung der Kinder eine eigene Alternative zu entwickeln und anzubieten. Schon Mitte der achtziger Jahre begannen die Urchristen, eigene Erziehungseinrichtungen aufzubauen. Dies ist z.B. bei Kindergärten von den rechtlichen Anforderungen her (Fachpersonal usw.) nicht allzu schwierig. Die Behörden hatten kaum die Möglichkeit, dies zu verweigern.

Von Anfang an wurde jedoch klar, dass solche Einrichtungen der Kirche ein Dorn im Auge waren. Als die Urchristen in Würzburg einen ersten Kindergarten eröffneten, brach der Würzburger Vertreter des Evangelischen Pressedienstes, Gerhard Lenz 488, im katholischen Fränkischen Volksblatt 489 (1.2.86) sogleich eine Kampagne vom Zaun. In einem fast ganzseitigen Artikel berichtet er ausführlich über „personelle Verflechtungen“ zwischen dem Verein „Kinderland e.V.“ und den Urchristen. Der Würzburger Sozialreferent Peter Motsch nimmt Anstoß daran, dass man ihn vor Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung über diese Verbindung im Unklaren gelassen habe – obwohl dies an den rechtlichen Voraussetzungen nicht das Geringste ändert! Aber ein „Ketzer“ hat eben seinen Glauben überall zu offenbaren ...

Die Regierung von Unterfranken beanstandet laut Volksblatt, dass der Kindergarten „inmitten vielbefahrener Bundesstraßen in einem Gewerbegebiet“ liege. Dass das betreffende Gebäude – ein einstöckiges Haus – in einem geschützten, begrünten Hof liegt, von den umgebenden Straßen durch mehrstöckige Gebäude abgeschirmt, verschweigt Lenz nicht nur: Er bringt auch noch ein völlig irreführendes Foto, auf dem er nicht den Kindergarten, sondern einen angrenzenden Parkplatz samt einem Müllbehälter mit leeren Flaschen zeigt. Und am Ende des Artikels fordert er die Leser unverblümt zum Boykott des Kindergartens auf – denn diese könnten ja sonst angesichts der in diesem Stadtteil fehlenden Kindergartenplätze auf die Idee kommen, dort ihre Kinder hinzuschicken: „Sollte der behördenintern so umstrittene Kindergartenland-Kindergarten am Europastern offiziell seinen Betrieb aufnehmen, müssten sich interessierte Grombühler Eltern hier wohl einige Fragen stellen.“ Hauptsächlich wohl die Frage, ob ein Katholik oder Protestant eine von der katholischen Zeitung offiziell als „ketzerisch“ gebrandmarkte Einrichtung benützen darf, ohne selbst in Ketzerverdacht zu geraten.

Schul-Antrag auf der langen Bank

Die „Versuchung“ blieb ihnen in diesem Fall erspart. Die urchristlichen Eltern fanden sehr bald andere Standorte für ihre Kindergärten außerhalb der Stadt. 490 Und noch im selben Jahr (am 24. 10. 1986) stellten sie bei den zuständigen Behörden den Antrag, eine private Weltanschauungs-Schule einrichten zu dürfen. Diese Möglichkeit ist sowohl im Grundgesetz 491 als auch in der Bayerischen Verfassung 492 ausdrücklich vorgesehen. Doch die Regierung von Unterfranken lehnte auf Anweisung des Bayerischen Kultusministeriums diesen ersten Antrag im Sommer 1988 ab. Die Urchristen machten von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch – und stellten mit Erstaunen fest, dass die Regierung von Unterfranken sich bei ihrer „Urteilsfindung“ zum großen Teil auf ein „Informations“-Dossier des Bischöflichen Ordinariats Würzburg gestützt hatte! Als offizielle Begründung wurde allerdings nur angegeben, dass die organisatorische „Verfestigung“ des Universellen Lebens für das Betreiben einer Schule nicht ausreichend sei.

Zum Skandal wird diese Ablehnung, wenn man von zwei Vorgängen Kenntnis hat, die gleichzeitig am 5. September 1988 stattfanden: Am selben Tag, als das Kultusministerium in München der Regierung von Unterfranken die Weisung erteilt, den Antrag der Urchristen abzulehnen, genehmigt die Regierung von Oberbayern einen anderen Antrag zur Errichtung einer Privatschule: einer kirchlichen. Antragsteller ist die „Integrierte Gemeinde“ in Walchensee. Hier ist der Ablauf genau umgekehrt wie im Fall der Urchristen: Das Kultusministerium hebt sogar einen Ablehnungsbescheid der Regierung von Oberbayern auf. Bischof Stimpfle aus Augsburg hatte sich persönlich für diesen Antrag eingesetzt 493 – so wie sich, im umgekehrten Fall, der Würzburger Bischof Scheele gegen den urchristlichen Antrag eingesetzt hatte.

Da weiß man also, wer in Bayern für politische Entscheidungen, vor allem auf dem Gebiet der Erziehung, wirklich „zuständig“ ist. Eine katholische Schule* wird sofort genehmigt – eine urchristliche Schule wird mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt.

Doch die urchristlichen Eltern lassen sich nicht einschüchtern. Einige von ihnen fahren mit ihren Kindern nach München und finden Kultusminister Zehetmair in seinem Amtsgebäude. Dieser reagiert jedoch beleidigt und verlässt den Raum. Die Urchristen machen wieder einmal die Erfahrung, was es bedeutet, eine kirchlich beeinflusste Öffentlichkeit gegen sich zu haben: Normalerweise werden derartige Aktionen mit Kindern von der Presse positiv aufgegriffen. Doch die Bild-Zeitung (6.9.88) macht aus dem Vorgang die Schlagzeile: „Sekten-Kinder besetzten Ministerbüro – von ihren radikalen Eltern zu Polit-Aktion missbraucht.“ Der „Sekten-Spezialist“ Pfarrer Haack wird zitiert: „Es ist gut, dass das Ministerium den Schulbetrieb nicht erlaubt hat.“

Den Urchristen bleibt einmal mehr nur der Klageweg. Doch der kostet Zeit und Geld. Zwei Jahre müssen die Vertreter des Schulvereins „Ich helfe dir“ auf die erste Verhandlung warten. Und siehe da: Am 16. August 1990 entscheidet das Verwaltungsgericht Würzburg, dass die Regierung von Unterfranken verpflichtet wird, den Urchristen die Genehmigung zum Betrieb einer privaten Grund- und Hauptschule zu erteilen. Für eine Ermessensentscheidung der Behörden sei „bei der gegebenen Verfassungslage kein Raum“. Der Staat sei nicht nur zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, es sei ihm auch verwehrt, eine „inhaltliche Qualitätsprüfung von Religions- und Weltanschauungsinhalten vorzunehmen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten“. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 4 Grundgesetz) schütze „nicht nur die großen christlichen Kirchen, sondern auch alle anderen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Gruppierungen“.

Die Urchristen hatten in diesem Verfahren ein Gutachten des Religionswissenschaftlers Prof. Hubertus Mynarek vorgelegt zu der Frage, ob das Universelle Leben eine Weltanschauung im Sinne der Verfassung sei. Nach Aussage Prof. Mynareks kann daran kein Zweifel bestehen: Im Universellen Leben seien „alle Strukturelemente, die zu einer Weltanschauung gehören, konsequent und logisch aus dem obersten Seins-Prinzip abgeleitet“. Mynarek bestätigte in seinem Gutachten auch, dass das Universelle Leben eine christliche Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Das Ergebnis des Gerichtsprozesses ist eine Blamage für einen Staat, der den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor aller Augen missachtet hatte. Wer nun angenommen hatte, dass dieser Staat eine offenbar längst überfällige Korrektur seiner Haltung gegenüber religiösen Minderheiten vornehmen würde, sah sich getäuscht: Kultusminister Zehetmair fuhr wenige Tage nach dem Würzburger Urteil in Urlaub und ließ verlautbaren, man müsse vor einer Genehmigung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das neue Schuljahr beginnt in Bayern im September – und die räumlichen Voraussetzungen für einen provisorischen Schulbeginn waren vorhanden! Sogar die Main-Post (21.8.90) schüttelte über eine solche Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten unbescholtener Bürger den Kopf: „Der Kampf dieser Menschen gegen die Windmühlen von Staat und Kirche ist noch nicht ausgestanden. ... Den Grund dafür versteht eigentlich keiner mehr.“ Auch die Aufforderung der Urchristen an Ministerpräsident Max Streibl, ein „Machtwort“ zugunsten einer religiösen Minderheit zu sprechen 494, verhallt ungehört. Als Minister Zehetmair kurz vor Schulbeginn an einer Tagung in Würzburg teilnimmt, stehen urchristliche Eltern und Kinder vor dem Hotel Rebstock, um mit ihm zu sprechen und ihre Entschlossenheit für eine eigene Schule zu bekräftigen. Doch Zehetmair entschwindet durch den Hinterausgang.

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