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Abschnitt 12
EINE URCHRISTLICHE
SCHULE?
DAS DARF NICHT SEIN!
(1986-2001)
AUSZÜGE
Für eine lebendige Glaubensgemeinschaft ist es
selbstverständlich, auch für die Erziehung der Kinder eine eigene
Alternative zu entwickeln und anzubieten. Schon Mitte der achtziger Jahre
begannen die Urchristen, eigene Erziehungseinrichtungen aufzubauen. Dies ist
z.B. bei Kindergärten von den rechtlichen Anforderungen her (Fachpersonal
usw.) nicht allzu schwierig. Die Behörden hatten kaum die Möglichkeit, dies
zu verweigern.
Von Anfang an wurde jedoch klar, dass solche Einrichtungen der Kirche ein
Dorn im Auge waren. Als die Urchristen in Würzburg einen ersten Kindergarten
eröffneten, brach der Würzburger Vertreter des Evangelischen Pressedienstes,
Gerhard Lenz 488, im katholischen Fränkischen Volksblatt
489 (1.2.86)
sogleich eine Kampagne vom Zaun. In einem fast ganzseitigen Artikel
berichtet er ausführlich über „personelle Verflechtungen“ zwischen dem
Verein „Kinderland e.V.“ und den Urchristen. Der Würzburger Sozialreferent
Peter Motsch nimmt Anstoß daran, dass man ihn vor Erteilung der vorläufigen
Betriebsgenehmigung über diese Verbindung im Unklaren gelassen habe – obwohl
dies an den rechtlichen Voraussetzungen nicht das Geringste ändert! Aber ein
„Ketzer“ hat eben seinen Glauben überall zu offenbaren ...
Die Regierung von Unterfranken beanstandet laut Volksblatt, dass der
Kindergarten „inmitten vielbefahrener Bundesstraßen in einem Gewerbegebiet“
liege. Dass das betreffende Gebäude – ein einstöckiges Haus – in einem
geschützten, begrünten Hof liegt, von den umgebenden Straßen durch
mehrstöckige Gebäude abgeschirmt, verschweigt Lenz nicht nur: Er bringt auch
noch ein völlig irreführendes Foto, auf dem er nicht den Kindergarten,
sondern einen angrenzenden Parkplatz samt einem Müllbehälter mit leeren
Flaschen zeigt. Und am Ende des Artikels fordert er die Leser unverblümt zum
Boykott des Kindergartens auf – denn diese könnten ja sonst angesichts der
in diesem Stadtteil fehlenden Kindergartenplätze auf die Idee kommen, dort
ihre Kinder hinzuschicken: „Sollte der behördenintern so umstrittene
Kindergartenland-Kindergarten am Europastern offiziell seinen Betrieb
aufnehmen, müssten sich interessierte Grombühler Eltern hier wohl einige
Fragen stellen.“ Hauptsächlich wohl die Frage, ob ein Katholik oder
Protestant eine von der katholischen Zeitung offiziell als „ketzerisch“
gebrandmarkte Einrichtung benützen darf, ohne selbst in Ketzerverdacht zu
geraten.
Schul-Antrag auf der langen Bank
Die „Versuchung“ blieb ihnen in diesem Fall erspart. Die urchristlichen
Eltern fanden sehr bald andere Standorte für ihre Kindergärten außerhalb der
Stadt. 490 Und noch im selben Jahr (am 24. 10. 1986) stellten sie bei den
zuständigen Behörden den Antrag, eine private Weltanschauungs-Schule
einrichten zu dürfen. Diese Möglichkeit ist sowohl im Grundgesetz
491 als
auch in der Bayerischen Verfassung 492 ausdrücklich vorgesehen. Doch die
Regierung von Unterfranken lehnte auf Anweisung des Bayerischen
Kultusministeriums diesen ersten Antrag im Sommer 1988 ab. Die Urchristen
machten von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch – und stellten mit
Erstaunen fest, dass die Regierung von Unterfranken sich bei ihrer
„Urteilsfindung“ zum großen Teil auf ein „Informations“-Dossier des
Bischöflichen Ordinariats Würzburg gestützt hatte! Als offizielle Begründung
wurde allerdings nur angegeben, dass die organisatorische „Verfestigung“ des
Universellen Lebens für das Betreiben einer Schule nicht ausreichend sei.
Zum Skandal wird diese Ablehnung, wenn man von zwei Vorgängen Kenntnis hat,
die gleichzeitig am 5. September 1988 stattfanden: Am selben Tag, als das
Kultusministerium in München der Regierung von Unterfranken die Weisung
erteilt, den Antrag der Urchristen abzulehnen, genehmigt die Regierung von
Oberbayern einen anderen Antrag zur Errichtung einer Privatschule: einer
kirchlichen. Antragsteller ist die „Integrierte Gemeinde“ in Walchensee.
Hier ist der Ablauf genau umgekehrt wie im Fall der Urchristen: Das
Kultusministerium hebt sogar einen Ablehnungsbescheid der Regierung von
Oberbayern auf. Bischof Stimpfle aus Augsburg hatte sich persönlich für
diesen Antrag eingesetzt 493 – so wie sich, im umgekehrten Fall, der
Würzburger Bischof Scheele gegen den urchristlichen Antrag eingesetzt hatte.
Da weiß man also, wer in Bayern für politische Entscheidungen, vor allem auf
dem Gebiet der Erziehung, wirklich „zuständig“ ist. Eine katholische Schule*
wird sofort genehmigt – eine urchristliche Schule wird mit fadenscheiniger
Begründung abgelehnt.
Doch die urchristlichen Eltern lassen sich nicht einschüchtern. Einige von
ihnen fahren mit ihren Kindern nach München und finden Kultusminister
Zehetmair in seinem Amtsgebäude. Dieser reagiert jedoch beleidigt und
verlässt den Raum. Die Urchristen machen wieder einmal die Erfahrung, was es
bedeutet, eine kirchlich beeinflusste Öffentlichkeit gegen sich zu haben:
Normalerweise werden derartige Aktionen mit Kindern von der Presse positiv
aufgegriffen. Doch die Bild-Zeitung (6.9.88) macht aus dem Vorgang die
Schlagzeile: „Sekten-Kinder besetzten Ministerbüro – von ihren radikalen
Eltern zu Polit-Aktion missbraucht.“ Der „Sekten-Spezialist“ Pfarrer Haack
wird zitiert: „Es ist gut, dass das Ministerium den Schulbetrieb nicht
erlaubt hat.“
Den Urchristen bleibt einmal mehr nur der Klageweg. Doch der kostet Zeit und
Geld. Zwei Jahre müssen die Vertreter des Schulvereins „Ich helfe dir“ auf
die erste Verhandlung warten. Und siehe da: Am 16. August 1990 entscheidet
das Verwaltungsgericht Würzburg, dass die Regierung von Unterfranken
verpflichtet wird, den Urchristen die Genehmigung zum Betrieb einer privaten
Grund- und Hauptschule zu erteilen. Für eine Ermessensentscheidung der
Behörden sei „bei der gegebenen Verfassungslage kein Raum“. Der Staat sei
nicht nur zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, es sei ihm
auch verwehrt, eine „inhaltliche Qualitätsprüfung von Religions- und
Weltanschauungsinhalten vorzunehmen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren
oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten“. Das Grundrecht
auf Gleichbehandlung (Art. 4 Grundgesetz) schütze „nicht nur die großen
christlichen Kirchen, sondern auch alle anderen religiösen und
weltanschaulichen Gemeinschaften und Gruppierungen“.
Die Urchristen hatten in diesem Verfahren ein Gutachten des
Religionswissenschaftlers Prof. Hubertus Mynarek vorgelegt zu der Frage, ob
das Universelle Leben eine Weltanschauung im Sinne der Verfassung sei. Nach
Aussage Prof. Mynareks kann daran kein Zweifel bestehen: Im Universellen
Leben seien „alle Strukturelemente, die zu einer Weltanschauung gehören,
konsequent und logisch aus dem obersten Seins-Prinzip abgeleitet“. Mynarek
bestätigte in seinem Gutachten auch, dass das Universelle Leben eine
christliche Weltanschauungsgemeinschaft ist.
Das Ergebnis des Gerichtsprozesses ist eine Blamage für einen Staat, der den
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor aller Augen missachtet
hatte. Wer nun angenommen hatte, dass dieser Staat eine offenbar längst
überfällige Korrektur seiner Haltung gegenüber religiösen Minderheiten
vornehmen würde, sah sich getäuscht: Kultusminister Zehetmair fuhr wenige
Tage nach dem Würzburger Urteil in Urlaub und ließ verlautbaren, man müsse
vor einer Genehmigung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Das neue Schuljahr beginnt in Bayern im September – und die räumlichen
Voraussetzungen für einen provisorischen Schulbeginn waren vorhanden! Sogar
die Main-Post (21.8.90) schüttelte über eine solche Gleichgültigkeit
gegenüber den Rechten unbescholtener Bürger den Kopf: „Der Kampf dieser
Menschen gegen die Windmühlen von Staat und Kirche ist noch nicht
ausgestanden. ... Den Grund dafür versteht eigentlich keiner mehr.“ Auch die
Aufforderung der Urchristen an Ministerpräsident Max Streibl, ein
„Machtwort“ zugunsten einer religiösen Minderheit zu sprechen
494, verhallt
ungehört. Als Minister Zehetmair kurz vor Schulbeginn an einer Tagung in
Würzburg teilnimmt, stehen urchristliche Eltern und Kinder vor dem Hotel
Rebstock, um mit ihm zu sprechen und ihre Entschlossenheit für eine eigene
Schule zu bekräftigen. Doch Zehetmair entschwindet durch den Hinterausgang.
Lesen Sie weiter im Kapitel 3.12. im Original-Buch
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