Aktuell

 

Die Millionenerbin

Die arme reiche Frau

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern verbreitet zurzeit über ihre Medienabteilung eine Schmähschrift von Frau K. gegen die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben und einzelne ihrer Anhänger. Frau K. macht damit ihre wiederholte Ankündigung wahr, ihren Schmutz über die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben auszubreiten, wenn nicht ihre rechtlich unhaltbaren Forderungen nach Geldzahlungen in Millionenhöhe erfüllt würden.

Was ist der Hintergrund dieser Verleumdungskampagne?

Frau K. beerbte zusammen mit ihrer Schwester ihren im Jahre 1990 verstorbenen Vater.

Aus ihrem Millionenerbe überließ sie in den folgenden Jahren der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, die keine Mitglieder kennt und die ihre Aktivitäten ausschließlich über Spenden finanziert, nach Abzug der Schenkungssteuer Spenden in Höhe von insgesamt 66.308 Euro, die man ihr später zurückgab. Weitere finanzielle Verbindungen zu der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben gab und gibt es nicht. Nach vielen Jahren begann Frau K., Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zu beschimpfen und zu schmähen.

Der Umfang der von Frau K. und ihrer Schwester geerbten Millionen ist uns nicht bekannt. Bekannt ist, dass Frau K. aufgrund Vollmacht ihrer Schwester über das gesamte Erbe verfügen konnte. Wegen der zweifelhaften Verwendung der Gelder führt der vom Gericht eingesetzte Pfleger ihrer Schwester – diese ist aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls geschäftsunfähig – derzeit eine Auskunftsklage gegen Frau K.

Bekannt ist, dass Frau K. einen Teil ihres Erbes in Betriebe investierte, die zum damaligen Zeitpunkt von Anhängern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben gegründet worden waren.

Sie besitzt eine Beteiligung an einer Firma, die damals Gebäude errichtete,
in Höhe von                                                                                       1.354.923 Euro und erzielte auf diese Weise eine Steuerersparnis in
Höhe von rund                                                                                   1.275.000 Euro
An verschiedene Betriebe vergab sie Darlehen in Höhe von                                                                                                         783.207 Euro
In verschiedenen anderen neu gegründeten Firmen
erwarb sie Beteiligungen in Höhe von                                           2.320.498 Euro

Sie arbeitete in verschiedenen dieser Firmen selbst mit.
Dem Verein der Mitarbeiter in diesen Betrieben schenkte
sie diese Beteiligungen im Jahr 1995.
Außerdem überließ sie einem gemeinnützigen Verein, der
eine Schule betreibt, einen Anteil an dem Schulgebäude,
den sie von ihrem Vater geerbt hatte, im Wert von                         511.292 Euro.
und einer Stiftung ein Häuschen im Wert von                                  124.244 Euro.


Das Zusammenleben mit Frau K. gestaltete sich bald schwierig. Sie erwartete, als Mäzenin besonders behandelt zu werden und bestand gegenüber Menschen, die unter sich das Prinzip der Gleichheit lebten, immer auf der Gewährung von Privilegien.
Es dauerte fast nie länger als ein halbes Jahr, ehe sie im Streit aus dem Betrieb schied, in welchem sie gerade gearbeitet hatte. Ihre Vorstellungen versuchte sie mit der Drohung durchzusetzen, sonst ihr Geld aus dem Betrieb abzuziehen, der sich gerade im Aufbau befand. Sie versuchte auch, selbständig einen Betrieb zu führen. Dies endete damit, dass die von ihr erwirtschafteten Verluste von den Firmen getragen werden mussten, bei denen sie beteiligt ist.

Während der ganzen Jahre verlangte Frau K. ständige Zahlungen unter Hinweis auf das von ihr "eingebrachte" Geld. Aufgrund ihrer Forderungen wurden ihr so z. B. bezahlt:

  • Auf die gegebenen Darlehen erhielt sie Rückzahlungen
    in Höhe von                                                                                715.809 Euro
  • Auf ihre Beteiligungen erhielt sie Zahlungen
    in Höhe von                                                                                270.000 Euro.
  • Daneben standen ihr kostenlos zum Wohnen entweder
    ein größeres Wohnhaus oder eine größere Appartement-
    wohnung zur Verfügung.
  • Als Arbeitsentgelt zahlten ihr die Firmen, bei denen
    sie tätig war, zusätzlich                                                               65.319 Euro.

Obwohl dafür kein Rechtsgrund bestand, erhielt Frau K. also ständig hohe Geldzahlungen. Seit 2002 erhebt sie immer neue und immer höhere Geldforderungen. Ihr Rechtsanwalt, der regelmäßig für die Propagandaabteilung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern arbeitet, macht sich dabei nicht einmal die Mühe, für die unbegründeten Forderungen eine rechtliche Begründung anzugeben. Er droht einfach damit, wenn nicht bezahlt werde, werde eine öffentliche Schlammschlacht erfolgen. Nachdem die Bedrohten sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, war klar, dass es sich bei dieser Schlammschlacht um die Verbreitung von Lügen und Verdächtigungen handeln würde.

Entsprechend ihrem urchristlichen Glauben, einem Menschen, der den Rock verlangt, auch noch den Mantel hinzuzugeben, bemühten sich die von Frau K. Bedrohten trotzdem weiterhin über eineinhalb Jahre lang, eine gütliche Einigung mit ihr herbeizuführen. Man war bereit, ihr die Beteiligung an einem Betrieb, die dort langfristig in ein Gebäude investiert ist, viele Jahre vor Fälligkeit in bar auszuzahlen.
Man zahlte ihr laufend freiwillig monatlich einen Betrag von 5.000 Euro als Zuschuss zu ihrem aufwändigen Lebensstil. Das alles war ihr nicht genug; mit verleumderischen Methoden versuchte sie, auch das Geschenkte herauszupressen, für das sie sich von Mitarbeitern der Betriebe jahrelang als Wohltäterin hatte feiern lassen. Wenn man sich geeinigt hatte, kamen nach kurzer Zeit neue Forderungen mit neuen Drohungen, beispielsweise, dass der Millionenerbin auch ihre Gewinnsteuern und andere Steuern bezahlt werden müssten.
Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, eröffnete Frau K. zur Durchsetzung ihrer Forderungen die angedrohte Schlammschlacht, indem sie über die Medienabteilung der Lutherkirche Verleumdungen gegen die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verbreiten ließ, die mit ihren Wirtschaftsinvestitionen überhaupt nichts zu tun hat.
Ein Betrieb, bei welchem Frau K. eine Gesellschaftsbeteiligung unterhält, wurde von ihr ebenfalls auf diese Weise verleumdet. Dieser Betrieb kündigte die Beteiligung von Frau K. deshalb fristlos und wird ihr den Wert ihrer Beteiligung vorzeitig vertragsgemäß auszahlen.

Was will die arme reiche Frau?

  • Sie hat in den vergangenen Jahren über 1.000.000 Euro erhalten.
  • Sie hat eine Steuerersparnis von 1.275.000 Euro erhalten.
  • Von den Betrieben, bei denen sie beteiligt ist, wurde angeboten, kurzfristig ihre Betriebsbeteiligung lange vor Fälligkeit zurückzuzahlen.

Das war ihr noch nicht genug.

  • Frau K. verlangte, dass alle Beträge, für die kein Rechtsgrund besteht, sofort herausgezahlt werden.
  • Zusätzlich sollten die Betriebe die Gewinnsteuern und weitere Steuern von Frau K. bezahlen.

Wir halten das für versuchte Erpressung.

Weil diese weiteren Forderungen nicht erfüllt wurden, schritt sie zur Verleumdung von an ihren wirtschaftlichen Investitionen Unbeteiligten in Zusammenarbeit mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Angesichts der massiven Unterstützung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern – eventuell mit Zustimmung des bayerischen Landesbischofs Johannes Friedrich – lässt sich der Schluss ziehen, dass die Lutherkirche im Schlepptau mit Frau K. die Zerstörung von Arbeitsplätzen und Vermögen von Familien betreibt.

V.i.S.d.P.: Verein der Mitarbeiter in Christusbetrieben e.V., Max-Braun-Straße 4, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld, Vorsitzende: Walter Weber und Egbert Schmid
 

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